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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Das kommt bei der KWP auf Versorger und Kommunen zu
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

Das kommt bei der KWP auf Versorger und Kommunen zu

Künftig soll es heißen: Erst kommunale Wärmepläne, dann Heizungen. Trotz des sinnvollen Ansatzes von Wärmeplänen sehen sowohl Städte als auch Versorger Probleme bei der Umsetzung.
Länder und Kommunen sollen über das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet werden, Kommunale Wärmepläne (KWP) zu erstellen. Diese Pflicht wurde nach langen zähen Verhandlungen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. Die geplante Verzahnung „begrüßen wir sehr“, sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). „Mit kommunalen Wärmeplänen können Lösungen vor Ort entwickelt werden, die optimal passen und am effizientesten sind“. Aber gerade beim künftigen Umgang mit den Netzen, ist noch manches unklar.

Der Gesetzentwurf zur kommunalen Werbeplanung soll nun Mitte August das Bundeskabinett passieren, so zumindest die Pläne bei Redaktionsschluss Ende Juli. Das Gesetz soll dann Anfang 2024 in Kraft treten. Der Gesetzgeber will den Kommunen und Städten damit einen „verbindlichen Orientierungsrahmen“ schaffen. Laut den vorliegenden WPG- und GEG-Entwürfen sollen die Kommunen, nach Größe gestaffelt, die Wärmepläne vorlegen. Es gibt aber bisher im WPG noch keine Aussage zu den kleineren Kommunen, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der BDEW spricht sich dabei für ein „Konvoi-Verfahren“ aus, bei dem mehrere Kommunen sinnvoll zusammengefasst werden.

Kommunen und Städte wissen nicht, woher das Personal kommen soll

Die Kommunen und Städte sehen die Wärmeplanung ebenso für notwendig an. Warnen aber davor, dass die Umsetzung vielerorts an zwei wichtigen Ressourcen scheitern könnte: Geld und Personal. 

Eine im Mai durchgeführte Umfrage des Deutschen Städtetages hat ergeben, dass die kommunale Wärmeplanung vielerorts noch am Anfang steht. Von 119 teilgenommenen Städten befindet sich rund die Hälfte in der Koordinierungsphase, in der erste mögliche Schritte sondiert werden. Weitere 18 Prozent arbeiten an der Bestandsanalyse, rund 17 Prozent sind aktuell mit der Aufstellung des Wärmeplans beschäftigt und lediglich 4 Prozent setzen eine kommunale Wärmeplanung bereits um. Noch gar nicht angefangen haben ebenfalls vier Prozent der Befragten.

„Viele Städte haben sich auf den Weg gemacht“, kommentiert Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, die Ergebnisse. „Die Städte analysieren, wie hoch der Wärmebedarf in den Quartieren ist, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme und wo eine dezentrale Versorgung etwa über Wärmepumpen sinnvoll ist.“ Der jetzt seitens des Bundes aufgestellte Zeitplan sei allerdings ambitioniert. „Einen Wärmeplan aufzustellen ist ein komplexer Prozess und nimmt in der Regel zwei bis drei Jahre in Anspruch. Das gibt es nicht zum Nulltarif.“ Der Prozess müsse mit vielen Akteuren abgestimmt werden (siehe auch Seite 21).

Um einen Wärmeplan zu erstellen, schätzen zwei Drittel der befragten Städte die Kosten auf bis zu 200.000 Euro − insbesondere für Beratungskosten. Zudem werden viele Rathauschefs und -chefinnen zusätzliches Personal einstellen müssen. Ein Großteil der Befragten erwartet, dass sie ein bis fünf Mitarbeitende mehr brauchen.

Der Deutsche Städtetag weist eindringlich darauf hin, dass mit der Pflicht zu Wärmeplänen viele Planungen gleichzeitig durchgeführt werden müssen und das dies vielerorts nicht allein mit städtischem Personal möglich sein wird. Absehbar sei außerdem, „dass mit erheblichen Preissteigerungen für externe Aufträge zu rechnen sein wird“, da die Anzahl der Planungsbüros mit dem entsprechenden Fachwissen begrenzt ist.

Für den Deutschen Städtetag bleibt daher insbesondere die Anschubfinanzierung ein „wichtiger Faktor für den Einstieg in die Wärmewende vor Ort“. Insgesamt würden die Rückmeldungen zeigen, dass die Förderung des Bundes zwar helfe, aber noch nicht ausreichend sei. Es sei wichtig, dass die Fördersätze auf dem bestehenden Niveau längerfristig hinaus bestehen bleiben. Dedy: „Wichtig ist auch, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder auf Basis landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne aufgestellt haben, nicht benachteiligt werden“. Fertige Wärmepläne müssten anerkannt werden.

Auch der VKU ist der Ansicht, dass die notwendigen hohen Investitionen ohne staatliche Förderung nicht zu stemmen sein werden. Der Aus- und Umbau der Fernwärme benötigt nach Ansicht des VKU rund drei Milliarden Euro pro Jahr aus öffentlicher Hand verlässlich bis Mitte der 30er Jahre. Deshalb müsse der Förderrahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) deutlich ausgeweitet werden.

Für Gas- und Wasserstoffnetze fehlt der Rechtsrahmen 

Seitens der Energiewirtschaft liegen die Erwartungen insbesondere darauf, dass die Wärmeplanung eine integrierte Infrastruktur- und Systementwicklungsstrategie, die auch Strom- und Gas- sowie perspektivisch auch Wasserstoffnetze sinnvoll mit einschließt. Dazu braucht es aber auch die äußeren und notwendigen Rahmenbedingungen, die oft nicht im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden können, so der BDEW auf Anfrage der Redaktion. Bei der Fernwärme ist der Abbau von Hemmnissen für die schnelle und umfassende Erschließung klimaneutraler Wärmequellen vor Ort wichtig. Das bezieht dann auch Wasserstoff in der Fernwärme und der KWK mit ein.

Bei der Umstellung von Gasnetzen beziehungsweise für die Errichtung von Wasserstoffnetzen fehlt der Rechts- und Regulierungsrahmen noch gänzlich. Hier müsse der Gesetzgeber parallel zum WPG und GEG Klarheit für die notwendigen Planungsschritte schaffen.

Dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) fehlen Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP), die das Kerngerüst für die Wasserstofftransformation der Verteilnetze bilden sollen. Sie müssten integraler Bestandteil der Wärmeplanung sein. Es ist laut DVGW nicht nachvollziehbar, dass sie keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. 

Die Erdgasnetze müssten eine Perspektive für die Umstellung auf Wasserstoff oder andere grüne Gase erhalten und dürften nicht einem All-Electric-Dogma geopfert werden, so der DVGW weiter. Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, sollten auch dann ausnahmslos weiterbetrieben werden, wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht, plädiert der DVGW. In diesem Fall müssten zeitlich gestaffelte Anforderungen gelten: Ab 2029 muss in diesen Heizungen 15 Prozent, ab 2035 dann 30 Prozent, ab 2040 schließlich 60 Prozent Biogas eingesetzt werden.

Die Netzregulierung muss nach Einschätzung des VKU flexibel angepasst werden, um den Wandel der Gasnetze für alle tragbar zu gestalten. Beispiel: Wenn der Betrieb des Gasnetzes ganz oder teilweise auslaufen und auf Fernwärme oder Wärmepumpe umgestellt werden soll, müssen auch die Abschreibungsdauern flexibel verkürzt werden können. Wer heute Gasnetze betreibt, soll morgen Wasserstoffnetze betreiben dürfen, so der VKU. 

Die Kommunale Wärmeplanung sollte als zentrale Stellgröße für die Weiterentwicklung der Regulierungen genutzt werden, appelliert der VKU. Das eine passende Modell für alle kann es nicht geben, weil Energiequellen, Infrastrukturen und Verbrauch genauso wie der energetische Zustand des Gebäude-Bestands von Ort zu Ort verschieden sind. Folglich sollten auch die Entscheidungen zur Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort getroffen werden. Die KWP kann so als Kenngröße und Benchmark genutzt werden. Und Netzbetreiber, − Nutzer und Bürgerinnen und Bürger sollten sich darauf langfristig verlassen können.

Mehr Hintergrundinformationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf den Seiten 19 und 21 in dieser Ausgabe.

Dienstag, 1.08.2023, 08:51 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Das kommt bei der KWP auf Versorger und Kommunen zu
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Das kommt bei der KWP auf Versorger und Kommunen zu
Künftig soll es heißen: Erst kommunale Wärmepläne, dann Heizungen. Trotz des sinnvollen Ansatzes von Wärmeplänen sehen sowohl Städte als auch Versorger Probleme bei der Umsetzung.
Länder und Kommunen sollen über das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet werden, Kommunale Wärmepläne (KWP) zu erstellen. Diese Pflicht wurde nach langen zähen Verhandlungen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. Die geplante Verzahnung „begrüßen wir sehr“, sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). „Mit kommunalen Wärmeplänen können Lösungen vor Ort entwickelt werden, die optimal passen und am effizientesten sind“. Aber gerade beim künftigen Umgang mit den Netzen, ist noch manches unklar.

Der Gesetzentwurf zur kommunalen Werbeplanung soll nun Mitte August das Bundeskabinett passieren, so zumindest die Pläne bei Redaktionsschluss Ende Juli. Das Gesetz soll dann Anfang 2024 in Kraft treten. Der Gesetzgeber will den Kommunen und Städten damit einen „verbindlichen Orientierungsrahmen“ schaffen. Laut den vorliegenden WPG- und GEG-Entwürfen sollen die Kommunen, nach Größe gestaffelt, die Wärmepläne vorlegen. Es gibt aber bisher im WPG noch keine Aussage zu den kleineren Kommunen, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der BDEW spricht sich dabei für ein „Konvoi-Verfahren“ aus, bei dem mehrere Kommunen sinnvoll zusammengefasst werden.

Kommunen und Städte wissen nicht, woher das Personal kommen soll

Die Kommunen und Städte sehen die Wärmeplanung ebenso für notwendig an. Warnen aber davor, dass die Umsetzung vielerorts an zwei wichtigen Ressourcen scheitern könnte: Geld und Personal. 

Eine im Mai durchgeführte Umfrage des Deutschen Städtetages hat ergeben, dass die kommunale Wärmeplanung vielerorts noch am Anfang steht. Von 119 teilgenommenen Städten befindet sich rund die Hälfte in der Koordinierungsphase, in der erste mögliche Schritte sondiert werden. Weitere 18 Prozent arbeiten an der Bestandsanalyse, rund 17 Prozent sind aktuell mit der Aufstellung des Wärmeplans beschäftigt und lediglich 4 Prozent setzen eine kommunale Wärmeplanung bereits um. Noch gar nicht angefangen haben ebenfalls vier Prozent der Befragten.

„Viele Städte haben sich auf den Weg gemacht“, kommentiert Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, die Ergebnisse. „Die Städte analysieren, wie hoch der Wärmebedarf in den Quartieren ist, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme und wo eine dezentrale Versorgung etwa über Wärmepumpen sinnvoll ist.“ Der jetzt seitens des Bundes aufgestellte Zeitplan sei allerdings ambitioniert. „Einen Wärmeplan aufzustellen ist ein komplexer Prozess und nimmt in der Regel zwei bis drei Jahre in Anspruch. Das gibt es nicht zum Nulltarif.“ Der Prozess müsse mit vielen Akteuren abgestimmt werden (siehe auch Seite 21).

Um einen Wärmeplan zu erstellen, schätzen zwei Drittel der befragten Städte die Kosten auf bis zu 200.000 Euro − insbesondere für Beratungskosten. Zudem werden viele Rathauschefs und -chefinnen zusätzliches Personal einstellen müssen. Ein Großteil der Befragten erwartet, dass sie ein bis fünf Mitarbeitende mehr brauchen.

Der Deutsche Städtetag weist eindringlich darauf hin, dass mit der Pflicht zu Wärmeplänen viele Planungen gleichzeitig durchgeführt werden müssen und das dies vielerorts nicht allein mit städtischem Personal möglich sein wird. Absehbar sei außerdem, „dass mit erheblichen Preissteigerungen für externe Aufträge zu rechnen sein wird“, da die Anzahl der Planungsbüros mit dem entsprechenden Fachwissen begrenzt ist.

Für den Deutschen Städtetag bleibt daher insbesondere die Anschubfinanzierung ein „wichtiger Faktor für den Einstieg in die Wärmewende vor Ort“. Insgesamt würden die Rückmeldungen zeigen, dass die Förderung des Bundes zwar helfe, aber noch nicht ausreichend sei. Es sei wichtig, dass die Fördersätze auf dem bestehenden Niveau längerfristig hinaus bestehen bleiben. Dedy: „Wichtig ist auch, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder auf Basis landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne aufgestellt haben, nicht benachteiligt werden“. Fertige Wärmepläne müssten anerkannt werden.

Auch der VKU ist der Ansicht, dass die notwendigen hohen Investitionen ohne staatliche Förderung nicht zu stemmen sein werden. Der Aus- und Umbau der Fernwärme benötigt nach Ansicht des VKU rund drei Milliarden Euro pro Jahr aus öffentlicher Hand verlässlich bis Mitte der 30er Jahre. Deshalb müsse der Förderrahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) deutlich ausgeweitet werden.

Für Gas- und Wasserstoffnetze fehlt der Rechtsrahmen 

Seitens der Energiewirtschaft liegen die Erwartungen insbesondere darauf, dass die Wärmeplanung eine integrierte Infrastruktur- und Systementwicklungsstrategie, die auch Strom- und Gas- sowie perspektivisch auch Wasserstoffnetze sinnvoll mit einschließt. Dazu braucht es aber auch die äußeren und notwendigen Rahmenbedingungen, die oft nicht im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden können, so der BDEW auf Anfrage der Redaktion. Bei der Fernwärme ist der Abbau von Hemmnissen für die schnelle und umfassende Erschließung klimaneutraler Wärmequellen vor Ort wichtig. Das bezieht dann auch Wasserstoff in der Fernwärme und der KWK mit ein.

Bei der Umstellung von Gasnetzen beziehungsweise für die Errichtung von Wasserstoffnetzen fehlt der Rechts- und Regulierungsrahmen noch gänzlich. Hier müsse der Gesetzgeber parallel zum WPG und GEG Klarheit für die notwendigen Planungsschritte schaffen.

Dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) fehlen Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP), die das Kerngerüst für die Wasserstofftransformation der Verteilnetze bilden sollen. Sie müssten integraler Bestandteil der Wärmeplanung sein. Es ist laut DVGW nicht nachvollziehbar, dass sie keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. 

Die Erdgasnetze müssten eine Perspektive für die Umstellung auf Wasserstoff oder andere grüne Gase erhalten und dürften nicht einem All-Electric-Dogma geopfert werden, so der DVGW weiter. Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, sollten auch dann ausnahmslos weiterbetrieben werden, wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht, plädiert der DVGW. In diesem Fall müssten zeitlich gestaffelte Anforderungen gelten: Ab 2029 muss in diesen Heizungen 15 Prozent, ab 2035 dann 30 Prozent, ab 2040 schließlich 60 Prozent Biogas eingesetzt werden.

Die Netzregulierung muss nach Einschätzung des VKU flexibel angepasst werden, um den Wandel der Gasnetze für alle tragbar zu gestalten. Beispiel: Wenn der Betrieb des Gasnetzes ganz oder teilweise auslaufen und auf Fernwärme oder Wärmepumpe umgestellt werden soll, müssen auch die Abschreibungsdauern flexibel verkürzt werden können. Wer heute Gasnetze betreibt, soll morgen Wasserstoffnetze betreiben dürfen, so der VKU. 

Die Kommunale Wärmeplanung sollte als zentrale Stellgröße für die Weiterentwicklung der Regulierungen genutzt werden, appelliert der VKU. Das eine passende Modell für alle kann es nicht geben, weil Energiequellen, Infrastrukturen und Verbrauch genauso wie der energetische Zustand des Gebäude-Bestands von Ort zu Ort verschieden sind. Folglich sollten auch die Entscheidungen zur Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort getroffen werden. Die KWP kann so als Kenngröße und Benchmark genutzt werden. Und Netzbetreiber, − Nutzer und Bürgerinnen und Bürger sollten sich darauf langfristig verlassen können.

Mehr Hintergrundinformationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf den Seiten 19 und 21 in dieser Ausgabe.

Dienstag, 1.08.2023, 08:51 Uhr
Heidi Roider

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