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Energie & Management > Gasnetz - Bundesnetzagentur plant den Erdgasausstieg
Quelle: Fotolia / tomas
Gasnetz

Bundesnetzagentur plant den Erdgasausstieg

Zur Konsultation steht ein Eckpunktepapier, das die Abschreibungsmodalitäten für die bestehenden Erdgasnetze neu regeln soll.
Um den Ausstieg aus der Erdgasnutzung und die damit verbundene Stilllegung großer Teile des deutschen Erdgasnetzes vorzubereiten, hat die Bundesnetzagentur am 6. März ein Eckpunktepapier veröffentlicht und ein entsprechendes Festlegungsverfahren eröffnet. 

Bereits im Jahr 2022 habe die Regulierungsbehörde mit der Festlegung „KANU“ (Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasinfrastrukturen) einen ersten Schritt in Richtung einer netzentgeltseitigen Abbildung des Erdgasausstiegs gemacht, heißt es in dem Papier. Der Festlegung nach können Netzbetreiber die Nutzungsdauern für Neuinvestitionen so wählen, dass diese Anlagen bis 2045 vollständig abgeschrieben sind. 

Ziel der Festlegung „KANU 2.0“ solle es nun sein, die Abschreibungsmodalitäten anzupassen und Netzbetreibern flexible Instrumente an die Hand zu geben. Dadurch solle gewährleistet werden, dass getätigte Investitionen refinanziert werden können und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber für den Transformationsprozess gesichert werden könne. Gleichzeitig folge aus der Möglichkeit einer stärkeren Flexibilisierung auch eine stärkere Verantwortung der Netzbetreiber, durch die Wahl geeigneter Abschreibungsmethoden eigenverantwortlich in ihrem Versorgungsgebiet für die Refinanzierung ihrer Investitionen zu sorgen. 

Als geeignete Methoden künftiger kalkulatorischer Abschreibungen kommen der Behörde zufolge die lineare oder die degressive Abschreibungsmethode infrage. Zur Diskussion stellt die Bundesnetzagentur in ihrem Eckpunktepapier daher zwei Modellansätze:
  • Einerseits ein „Wahlmodell“, bei dem Netzbetreiber sich zwischen einer Anwendung der degressiven und der linearen Abschreibungsmethode entscheiden können
  • und andererseits ein „Korridormodell“.
Eines dieser Modelle solle in der Festlegung übernommen werden. Allerdings stehe es den Beteiligten frei, im Rahmen der Konsultation des Eckpunktepapiers weitere Modelle vorzuschlagen. 
 
 
Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten „unabdingbar“

Hintergrund der Eröffnung des Festlegungsverfahrens sei die abnehmende Bedeutung von Erdgas in vielen Sektoren. Zwar sei derzeit noch kein größerer Rückgang von Gasanschlüssen zu verzeichnen. Absehbar sei aber, dass es zu regional höchst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen werde.

Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes werde über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt und stillgelegt werden, heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur. Einige Länder und Kommunen planten einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung. Teile des Fernleitungsnetzes und vereinzelt des Verteilernetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Der verbleibende Teil des Netzes werde nicht mehr genutzt und stillgelegt.

Prognoserechnungen der Behörde zeigten, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsanlagen unabdingbar sei. Andernfalls würden sich zum 31. Dezember 2044 nicht amortisierte Restwerte in Höhe von mehreren Milliarden Euro ergeben. Zudem wäre letztlich ein erheblicher Anstieg der Netznutzungsentgelte zulasten der verbleibenden Netzkunden zu erwarten. 

Das Papier „Eckpunkte zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation“ inklusive einer ausführlichen Beschreibung der vorgeschlagenen Modelle sowie die Informationen zum Festlegungsverfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

Die Eckpunkte stehen zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 28. März 2024 abgegeben werden. Die Bundesnetzagentur plant, das Verfahren so abzuschließen, dass die Regelungen bereits im Jahr 2025 wirksam werden.

Mittwoch, 6.03.2024, 15:59 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Gasnetz
Bundesnetzagentur plant den Erdgasausstieg
Zur Konsultation steht ein Eckpunktepapier, das die Abschreibungsmodalitäten für die bestehenden Erdgasnetze neu regeln soll.
Um den Ausstieg aus der Erdgasnutzung und die damit verbundene Stilllegung großer Teile des deutschen Erdgasnetzes vorzubereiten, hat die Bundesnetzagentur am 6. März ein Eckpunktepapier veröffentlicht und ein entsprechendes Festlegungsverfahren eröffnet. 

Bereits im Jahr 2022 habe die Regulierungsbehörde mit der Festlegung „KANU“ (Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasinfrastrukturen) einen ersten Schritt in Richtung einer netzentgeltseitigen Abbildung des Erdgasausstiegs gemacht, heißt es in dem Papier. Der Festlegung nach können Netzbetreiber die Nutzungsdauern für Neuinvestitionen so wählen, dass diese Anlagen bis 2045 vollständig abgeschrieben sind. 

Ziel der Festlegung „KANU 2.0“ solle es nun sein, die Abschreibungsmodalitäten anzupassen und Netzbetreibern flexible Instrumente an die Hand zu geben. Dadurch solle gewährleistet werden, dass getätigte Investitionen refinanziert werden können und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber für den Transformationsprozess gesichert werden könne. Gleichzeitig folge aus der Möglichkeit einer stärkeren Flexibilisierung auch eine stärkere Verantwortung der Netzbetreiber, durch die Wahl geeigneter Abschreibungsmethoden eigenverantwortlich in ihrem Versorgungsgebiet für die Refinanzierung ihrer Investitionen zu sorgen. 

Als geeignete Methoden künftiger kalkulatorischer Abschreibungen kommen der Behörde zufolge die lineare oder die degressive Abschreibungsmethode infrage. Zur Diskussion stellt die Bundesnetzagentur in ihrem Eckpunktepapier daher zwei Modellansätze:
  • Einerseits ein „Wahlmodell“, bei dem Netzbetreiber sich zwischen einer Anwendung der degressiven und der linearen Abschreibungsmethode entscheiden können
  • und andererseits ein „Korridormodell“.
Eines dieser Modelle solle in der Festlegung übernommen werden. Allerdings stehe es den Beteiligten frei, im Rahmen der Konsultation des Eckpunktepapiers weitere Modelle vorzuschlagen. 
 
 
Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten „unabdingbar“

Hintergrund der Eröffnung des Festlegungsverfahrens sei die abnehmende Bedeutung von Erdgas in vielen Sektoren. Zwar sei derzeit noch kein größerer Rückgang von Gasanschlüssen zu verzeichnen. Absehbar sei aber, dass es zu regional höchst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen werde.

Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes werde über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt und stillgelegt werden, heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur. Einige Länder und Kommunen planten einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung. Teile des Fernleitungsnetzes und vereinzelt des Verteilernetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Der verbleibende Teil des Netzes werde nicht mehr genutzt und stillgelegt.

Prognoserechnungen der Behörde zeigten, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsanlagen unabdingbar sei. Andernfalls würden sich zum 31. Dezember 2044 nicht amortisierte Restwerte in Höhe von mehreren Milliarden Euro ergeben. Zudem wäre letztlich ein erheblicher Anstieg der Netznutzungsentgelte zulasten der verbleibenden Netzkunden zu erwarten. 

Das Papier „Eckpunkte zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation“ inklusive einer ausführlichen Beschreibung der vorgeschlagenen Modelle sowie die Informationen zum Festlegungsverfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

Die Eckpunkte stehen zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 28. März 2024 abgegeben werden. Die Bundesnetzagentur plant, das Verfahren so abzuschließen, dass die Regelungen bereits im Jahr 2025 wirksam werden.

Mittwoch, 6.03.2024, 15:59 Uhr
Katia Meyer-Tien

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