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Energie & Management > Recht - Bundesnetzagentur muss Zinssätze revidieren
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Bundesnetzagentur muss Zinssätze revidieren

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete in insgesamt 14 Musterbeschwerdeverfahren, dass die Eigenkapital-Zinssätze für die 4. Regulierungsperiode neu festzulegen sind.
Die Bundesnetzagentur hat laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Eigenkapital-Zinssätze (EK-Zinssätze) für die 4. Regulierungsperiode fehlerhaft ermittelt. Darum müssen diese von der Behörde nun neu festgelegt werden, teilte die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) als Rechtsvertreterin von 14 Musterklägern mit.

Im Oktober 2021 hatte die Behörde die in der Entgeltregulierung anzusetzenden EK-Zinssätze (5,07 Prozent für Neuanlagen sowie 3,51 Prozent für Altanlagen) neu festgelegt. Dies senkte die Rendite, die Strom- und Gasnetzbetreiber für Investitionen in Energieversorgungsnetze erzielen können, gegenüber dem Niveau der Vorperiode um über 25 Prozent ab. Insgesamt 927 Beschwerden waren gegen die drastische Reduzierung der EK-Zinssätze eingegangen.

Allein 475 Beschwerdeverfahren (Strom und Gas) wurden laut Mitteilung von einem BBH-Team betreut – unterstützt von drei renommierten Gutachtern aus der Finanzwissenschaft. Mit der Urteilsverkündung am 30. August hat der Kartellsenat des OLG die Netzbetreiber bestätigt: Die Festlegung der Zinssätze war rechtswidrig.

Bundesnetzagentur könnte Bundesgerichtshof anrufen

BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Missling betont die Relevanz der Entscheidung: „Das ist nicht zuletzt auch mit Blick auf die restriktive Rechtsprechung des BGH in Zusammenhang mit regulierungsbehördlichen Methodenentscheidungen ein wichtiger Erfolg für die Branche.“ Die Bundesnetzagentur sei jetzt verpflichtet, die EK-Zinssätze neu festzulegen. „Ein wichtiges Ergebnis angesichts der Bedeutung der Infrastruktur Netz für die Energiewende“, konstatierte Missling.

Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es bleibt also abzuwarten, ob die Behörde den Weg nach Karlsruhe beschreiten wird. „Richtig wäre, wenn die Bundesnetzagentur das Urteil des Gerichts zum Anlass nehmen würde, ihrer eigenen Ankündigung aus dem damaligen Bescheid zu folgen und eine Anpassung der Zinssätze aufgrund der eingetretenen Zinswende vorzunehmen“, meinte BBH-Partner und Wirtschaftsprüfer Thomas Straßer.

Mittwoch, 30.08.2023, 14:26 Uhr
Susanne Harmsen
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Bundesnetzagentur muss Zinssätze revidieren
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete in insgesamt 14 Musterbeschwerdeverfahren, dass die Eigenkapital-Zinssätze für die 4. Regulierungsperiode neu festzulegen sind.
Die Bundesnetzagentur hat laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Eigenkapital-Zinssätze (EK-Zinssätze) für die 4. Regulierungsperiode fehlerhaft ermittelt. Darum müssen diese von der Behörde nun neu festgelegt werden, teilte die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) als Rechtsvertreterin von 14 Musterklägern mit.

Im Oktober 2021 hatte die Behörde die in der Entgeltregulierung anzusetzenden EK-Zinssätze (5,07 Prozent für Neuanlagen sowie 3,51 Prozent für Altanlagen) neu festgelegt. Dies senkte die Rendite, die Strom- und Gasnetzbetreiber für Investitionen in Energieversorgungsnetze erzielen können, gegenüber dem Niveau der Vorperiode um über 25 Prozent ab. Insgesamt 927 Beschwerden waren gegen die drastische Reduzierung der EK-Zinssätze eingegangen.

Allein 475 Beschwerdeverfahren (Strom und Gas) wurden laut Mitteilung von einem BBH-Team betreut – unterstützt von drei renommierten Gutachtern aus der Finanzwissenschaft. Mit der Urteilsverkündung am 30. August hat der Kartellsenat des OLG die Netzbetreiber bestätigt: Die Festlegung der Zinssätze war rechtswidrig.

Bundesnetzagentur könnte Bundesgerichtshof anrufen

BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Missling betont die Relevanz der Entscheidung: „Das ist nicht zuletzt auch mit Blick auf die restriktive Rechtsprechung des BGH in Zusammenhang mit regulierungsbehördlichen Methodenentscheidungen ein wichtiger Erfolg für die Branche.“ Die Bundesnetzagentur sei jetzt verpflichtet, die EK-Zinssätze neu festzulegen. „Ein wichtiges Ergebnis angesichts der Bedeutung der Infrastruktur Netz für die Energiewende“, konstatierte Missling.

Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es bleibt also abzuwarten, ob die Behörde den Weg nach Karlsruhe beschreiten wird. „Richtig wäre, wenn die Bundesnetzagentur das Urteil des Gerichts zum Anlass nehmen würde, ihrer eigenen Ankündigung aus dem damaligen Bescheid zu folgen und eine Anpassung der Zinssätze aufgrund der eingetretenen Zinswende vorzunehmen“, meinte BBH-Partner und Wirtschaftsprüfer Thomas Straßer.

Mittwoch, 30.08.2023, 14:26 Uhr
Susanne Harmsen

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