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Energie & Management > Wasserkraft - Braucht Kleinwasserkraft eine höhere EEG-Vergütung?
Quelle: Pixabay / Fabien
Wasserkraft

Braucht Kleinwasserkraft eine höhere EEG-Vergütung?

Soll die Kleinwasserkraft höhere EEG-Subventionen bekommen? Dazu berät Fichtner Water and Transportation die Bundesregierung. Und berichtete über Zwischenergebnisse.
Die Kleinwasserkraft ist in der deutschen, aber auch etwa in der schweizerischen Erneuerbaren-Förderung eher ein ungeliebtes Kind; das Verhältnis zwischen dem potenziellen Beitrag zur Energiewende und den ökologischen Eingriffen wird als zu ungünstig angesehen. Erst sozusagen in letzter Minute wurden der EEG-Subventionen für neue kleinere Wasserkraftwerke Ende 2022 doch beibehalten. Und zunächst geht die jährliche Degression der sogenannten Anzulegenden Werte um 0,5 Prozent für Kleinwasserkraft weiter. 

Dies könnte sich in die andere Richtung ändern, das wurde auf dem 26. Internationalen Anwenderforum Kleinwasserkraft deutlich, das am 28. und 29. September in Rosenheim stattfand. Denn die Bundesregierung muss laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 dem Parlament bis Jahresende einen "Erfahrungsbericht" vorlegen, getrennt nach Erneuerbaren-Technologien und Sonderregelungen. Für die Wasserkraft ist die Unternehmensberatung Fichtner Water & Transportation GmbH aus Aachen mit einem Gutachten beauftragt.

Zu den Zwischenergebnissen deutete Pia Bünis. Project Engineer bei Fichtner, in einem Vortrag an, es sei aufgrund der Kostenentwicklung in der Kleinwasserkraft "davon auszugehen", dass der künftige Vergütungssatz "über dem aktuellen" liegen werde. Fichtners Handlungsempfehlungen seien aber "noch in Bearbeitung". Diese umfassten auch die Höhe des Degressionssatzes.

So stark stiegen die Investitionskosten seit 2017

F
ichtner hatte Bünis zufolge alle 540 Betreiber deutscher Kleinwasserkraftwerke unter 1 MW installierter Leistung anonym und gut 50 davon namentlich zu ihren Stromgestehungskosten (LCOE) angefragt und 164 Rückmeldungen erhalten. Davon bezogen sich nur 14 auf Neubauten. 78 bewegten sich im Leistungsbereich bis zu 75 kW.

Doch die Kostenangaben seien in der Masse nicht auswertbar gewesen, so die Fichtner-Spezialistin. Also habe Fichtner einschlägige Preisindizes des Statistischen Bundesamtes unter bestimmten eigenen Annahmen herangezogen. Demnach stiegen die LCOE in der Kleinwasserkraft seit dem EEG 2017 um circa 40 Prozent. Das Ergebnis und die Annahmen seien in Expertengesprächen abgesichert worden. Die PV- und die Windbranche sprechen von ähnlichen Kostenentwicklungen. In der Wasserkraft gelten die Vergütungssätze des EEG 2017 oder des EEG 2021 für das jeweilige Jahr eines Neubaus oder auch einer Turbinen- oder Generator-Revision.

Fichtner Water & Transportation ging in seinen Schätzungen von 70 Prozent Anteil des Ingenieurbaus und 20 Prozent Kosten von Turbinen und elektrischer Ausrüstung aus. Zu den weiteren Annahmen gehörten eine 20-jährige Nutzungsdauer, ein bestimmter Mischzinssatz und eine bestimmte Eigenverbrauchs-Quote. Auch die Betriebskosten von Kleinwasserkraftwerken "stiegen in den letzten Jahren stark an", so Pia Bünis.

Der Fichtner-Spezialistin zufolge wird politisch diskutiert, im Gegenzug zu einer möglichen Erhöhung der Subventionen von den Direktvermarktern den Einbau von Steuerungstechnik für kurzfristige Eingriffe der Netzbetreiber (Redispatch) zu verlangen. Fichtner Water & Transportation werde der Bundesregierung aber empfehlen, es den Direktvermarktern zu überlassen, ob sie dies von den Anlagenbetreibern fordern.

Zudem werde Fichtner der Regierung empfehlen, den Schwellenwert für die elektrische Leistungsertüchtigung in der Wasserkraft von bislang 5 MW abzusenken. Auch werde es Handlungsempfehlungen für eine beschleunigte Genehmigungspraxis geben.

Montag, 2.10.2023, 17:21 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Wasserkraft - Braucht Kleinwasserkraft eine höhere EEG-Vergütung?
Quelle: Pixabay / Fabien
Wasserkraft
Braucht Kleinwasserkraft eine höhere EEG-Vergütung?
Soll die Kleinwasserkraft höhere EEG-Subventionen bekommen? Dazu berät Fichtner Water and Transportation die Bundesregierung. Und berichtete über Zwischenergebnisse.
Die Kleinwasserkraft ist in der deutschen, aber auch etwa in der schweizerischen Erneuerbaren-Förderung eher ein ungeliebtes Kind; das Verhältnis zwischen dem potenziellen Beitrag zur Energiewende und den ökologischen Eingriffen wird als zu ungünstig angesehen. Erst sozusagen in letzter Minute wurden der EEG-Subventionen für neue kleinere Wasserkraftwerke Ende 2022 doch beibehalten. Und zunächst geht die jährliche Degression der sogenannten Anzulegenden Werte um 0,5 Prozent für Kleinwasserkraft weiter. 

Dies könnte sich in die andere Richtung ändern, das wurde auf dem 26. Internationalen Anwenderforum Kleinwasserkraft deutlich, das am 28. und 29. September in Rosenheim stattfand. Denn die Bundesregierung muss laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 dem Parlament bis Jahresende einen "Erfahrungsbericht" vorlegen, getrennt nach Erneuerbaren-Technologien und Sonderregelungen. Für die Wasserkraft ist die Unternehmensberatung Fichtner Water & Transportation GmbH aus Aachen mit einem Gutachten beauftragt.

Zu den Zwischenergebnissen deutete Pia Bünis. Project Engineer bei Fichtner, in einem Vortrag an, es sei aufgrund der Kostenentwicklung in der Kleinwasserkraft "davon auszugehen", dass der künftige Vergütungssatz "über dem aktuellen" liegen werde. Fichtners Handlungsempfehlungen seien aber "noch in Bearbeitung". Diese umfassten auch die Höhe des Degressionssatzes.

So stark stiegen die Investitionskosten seit 2017

F
ichtner hatte Bünis zufolge alle 540 Betreiber deutscher Kleinwasserkraftwerke unter 1 MW installierter Leistung anonym und gut 50 davon namentlich zu ihren Stromgestehungskosten (LCOE) angefragt und 164 Rückmeldungen erhalten. Davon bezogen sich nur 14 auf Neubauten. 78 bewegten sich im Leistungsbereich bis zu 75 kW.

Doch die Kostenangaben seien in der Masse nicht auswertbar gewesen, so die Fichtner-Spezialistin. Also habe Fichtner einschlägige Preisindizes des Statistischen Bundesamtes unter bestimmten eigenen Annahmen herangezogen. Demnach stiegen die LCOE in der Kleinwasserkraft seit dem EEG 2017 um circa 40 Prozent. Das Ergebnis und die Annahmen seien in Expertengesprächen abgesichert worden. Die PV- und die Windbranche sprechen von ähnlichen Kostenentwicklungen. In der Wasserkraft gelten die Vergütungssätze des EEG 2017 oder des EEG 2021 für das jeweilige Jahr eines Neubaus oder auch einer Turbinen- oder Generator-Revision.

Fichtner Water & Transportation ging in seinen Schätzungen von 70 Prozent Anteil des Ingenieurbaus und 20 Prozent Kosten von Turbinen und elektrischer Ausrüstung aus. Zu den weiteren Annahmen gehörten eine 20-jährige Nutzungsdauer, ein bestimmter Mischzinssatz und eine bestimmte Eigenverbrauchs-Quote. Auch die Betriebskosten von Kleinwasserkraftwerken "stiegen in den letzten Jahren stark an", so Pia Bünis.

Der Fichtner-Spezialistin zufolge wird politisch diskutiert, im Gegenzug zu einer möglichen Erhöhung der Subventionen von den Direktvermarktern den Einbau von Steuerungstechnik für kurzfristige Eingriffe der Netzbetreiber (Redispatch) zu verlangen. Fichtner Water & Transportation werde der Bundesregierung aber empfehlen, es den Direktvermarktern zu überlassen, ob sie dies von den Anlagenbetreibern fordern.

Zudem werde Fichtner der Regierung empfehlen, den Schwellenwert für die elektrische Leistungsertüchtigung in der Wasserkraft von bislang 5 MW abzusenken. Auch werde es Handlungsempfehlungen für eine beschleunigte Genehmigungspraxis geben.

Montag, 2.10.2023, 17:21 Uhr
Georg Eble

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