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Gastbeitrag

"BMP-Schäden durch Klägergemeinschaft veringern"

Warum aus seiner Sicht eine Klägermeinschaft gegen den Biomethanhändler BMP Greengas sinnvoll ist, beschreibt Rechtsanwalt *Joachim Held in einem Gastbeitrag.
„Halbe Menge zu doppeltem Preis – oder du bekommst überhaupt kein Biomethan mehr!“ Viele BHKW-Betreiber dürften sich in den Verhandlungen mit dem in Schwierigkeiten geratenen Biomethanhändler BMP Greengas wie die ehrbaren, aber wehrlosen Bürger der von der Cowboy-Gang des mächtigen Ranchers terrorisierten Pionierstadt im Western-Klassiker gefühlt haben. 

Dass der Mutterkonzern EnBW, in der Hand eines grün-regierten Bundeslandes, der für 2023 ein Rekord-Ergebnis von mindestens 4,7 Milliarden Euro erwartet, aus purer Not aufgrund äußerer Marktverwerfungen im Zuge der Ukraine-Krise handeln musste und deshalb keine andere Wahl hatte, als der Biomethan-Tochter BMP die weitere Verlustübernahme zu verweigern, glaubt inzwischen kaum noch einer der 260 Geschädigten der BMP-Greengas-Insolvenz. 

Wie im Western, wo die Übermacht der Bösen nur mit einer Allianz der Guten und der herbeieilenden Kavallerie zum Happy End führt, so lassen sich in der Wirklichkeit juristisch ausgeklügelter Sanierungsstrategien marktdominierender Konzerne diese nur mit rechtlichen Mitteln, einer Organisation der kleineren Marktakteure und der Anrufung von Gerichten und Kartellbehörden bekämpfen. 

Dabei befinden sich die BMP-Geschädigten in einer schwierigen verfahrenstaktischen Lage: Aufgrund der Marktknappheit, insbesondere so weit sie die Anpassungsverträge zähneknirschend akzeptiert haben und weiter Biomethan von BMP beziehen müssen, befinden sie sich nach wie vor in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu BMP.

Der komplexe rechtliche Rahmen ist mit hohem Aufwand und Risiken verbunden. Dabei ist bei einem insolventen Gegner nur noch wenig zu holen, sodass Aufwand und Risiko der Rechtsdurchsetzung für den einzelnen BMP-Geschädigten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Durchsetzungserfolgs stehen.

Dieses Missverhältnis lässt sich aber dadurch auflösen, dass viele BMP-Geschädigte sich zur Führung von nur einem Präzedensverfahren zusammenschließen. Dann verteilen sich die Verfahrenskosten auf viele Köpfe. Mit jedem weiteren Teilnehmer der Klägergemeinschaft sinkt auch das Risiko für den Einzelnen weiter. Schon bei einer relativ kleinen Klägergemeinschaft lässt sich das Risiko so auf einen vierstelligen Eurobetrag begrenzen. Im Verhältnis zu den typischen Schadenshöhen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich je BHKW-Betreiber bestünde damit ein vertretbares Aufwand-Ergebnis-Verhältnis.
 
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Quelle: Rödl & Partner

In den Anpassungsverhandlungen hatte die BMP-Sanierungsgeschäftsführung aufgrund der Zerlegung der Verhandlungen in Einzelverhandlungen einen Wissens- und Machtvorsprung. Das beste Verhandlungsergebnis wirkte nur für den jeweiligen BMP-Geschädigten, sodass an sich durchsetzbare Positionen auf wenige erfolgreiche BMP-Geschädigte beschränkt blieben. Schließen sich die Biomethan-Kunden über einen anwaltlichen Vertreter zusammen, können diese mit einer Stimme sprechen und wirken Verhandlungserfolge für alle. 

Dabei wirkt zugunsten der BMP-Geschädigten, dass Geschädigte das Musterverfahren in der Klägergemeinschaft auch anonym unterstützen können. Damit könnten sie sich dem über die Lieferabhängigkeit bestehenden Sanktionierungsdruck entziehen.

BMP hat die Biomethan-Kunden in den Anpassungsverhandlungen unter Zeitdruck gesetzt, umgekehrt steht aber auch die BMP unter Zeitdruck. Ein insolventes Unternehmen lässt sich nur begrenzte Zeit und mit hohen Verwaltungskosten in der Insolvenz fortführen. Alleine die Verhinderung oder vergleichsweise Beendigung eines Musterverfahrens hat deshalb einen hohen wirtschaftlichen Wert für den EnBW-Konzern. Damit geböte es die betriebswirtschaftliche Vernunft, ein Musterverfahren durch eine Kompensation der Schäden von Klägergemeinschafts-Teilnehmern zu beenden. 

Und nicht zuletzt geht es auch darum, über eine Diversifizierung der Anbieter, Verringerung von Marktmacht, Entflechtung von Politik und Wirtschaft und Wiederherstellung von Marktvertrauen einen funktionierenden Biomethanmarkt herzustellen. Eine Muster(kartell)klage, die diesen Zielen dient, ist insofern auch im langfristigen marktstrategischen Interesse aller BMP-Geschädigten.

Die von Rödl & Partner organisierte Klägergemeinschaft bietet allen BMP-Geschädigten eine Möglichkeit, diese Ziele durch den Beitritt zu der Klägergemeinschaft der bmp-Geschädigten zu erreichen.

*Joachim Held ist Rechtsanwalt und Associate Partner mit Tätigkeitsschwerpunkt Erneuerbare Energien, Wärmeversorgung und Energieeffizienz bei Rödl & Partner in Nürnberg.
 
Joachim Held
Quelle: Rödl & Partner



 

Montag, 30.10.2023, 11:16 Uhr
Redaktion
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Warum aus seiner Sicht eine Klägermeinschaft gegen den Biomethanhändler BMP Greengas sinnvoll ist, beschreibt Rechtsanwalt *Joachim Held in einem Gastbeitrag.
„Halbe Menge zu doppeltem Preis – oder du bekommst überhaupt kein Biomethan mehr!“ Viele BHKW-Betreiber dürften sich in den Verhandlungen mit dem in Schwierigkeiten geratenen Biomethanhändler BMP Greengas wie die ehrbaren, aber wehrlosen Bürger der von der Cowboy-Gang des mächtigen Ranchers terrorisierten Pionierstadt im Western-Klassiker gefühlt haben. 

Dass der Mutterkonzern EnBW, in der Hand eines grün-regierten Bundeslandes, der für 2023 ein Rekord-Ergebnis von mindestens 4,7 Milliarden Euro erwartet, aus purer Not aufgrund äußerer Marktverwerfungen im Zuge der Ukraine-Krise handeln musste und deshalb keine andere Wahl hatte, als der Biomethan-Tochter BMP die weitere Verlustübernahme zu verweigern, glaubt inzwischen kaum noch einer der 260 Geschädigten der BMP-Greengas-Insolvenz. 

Wie im Western, wo die Übermacht der Bösen nur mit einer Allianz der Guten und der herbeieilenden Kavallerie zum Happy End führt, so lassen sich in der Wirklichkeit juristisch ausgeklügelter Sanierungsstrategien marktdominierender Konzerne diese nur mit rechtlichen Mitteln, einer Organisation der kleineren Marktakteure und der Anrufung von Gerichten und Kartellbehörden bekämpfen. 

Dabei befinden sich die BMP-Geschädigten in einer schwierigen verfahrenstaktischen Lage: Aufgrund der Marktknappheit, insbesondere so weit sie die Anpassungsverträge zähneknirschend akzeptiert haben und weiter Biomethan von BMP beziehen müssen, befinden sie sich nach wie vor in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu BMP.

Der komplexe rechtliche Rahmen ist mit hohem Aufwand und Risiken verbunden. Dabei ist bei einem insolventen Gegner nur noch wenig zu holen, sodass Aufwand und Risiko der Rechtsdurchsetzung für den einzelnen BMP-Geschädigten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Durchsetzungserfolgs stehen.

Dieses Missverhältnis lässt sich aber dadurch auflösen, dass viele BMP-Geschädigte sich zur Führung von nur einem Präzedensverfahren zusammenschließen. Dann verteilen sich die Verfahrenskosten auf viele Köpfe. Mit jedem weiteren Teilnehmer der Klägergemeinschaft sinkt auch das Risiko für den Einzelnen weiter. Schon bei einer relativ kleinen Klägergemeinschaft lässt sich das Risiko so auf einen vierstelligen Eurobetrag begrenzen. Im Verhältnis zu den typischen Schadenshöhen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich je BHKW-Betreiber bestünde damit ein vertretbares Aufwand-Ergebnis-Verhältnis.
 
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In den Anpassungsverhandlungen hatte die BMP-Sanierungsgeschäftsführung aufgrund der Zerlegung der Verhandlungen in Einzelverhandlungen einen Wissens- und Machtvorsprung. Das beste Verhandlungsergebnis wirkte nur für den jeweiligen BMP-Geschädigten, sodass an sich durchsetzbare Positionen auf wenige erfolgreiche BMP-Geschädigte beschränkt blieben. Schließen sich die Biomethan-Kunden über einen anwaltlichen Vertreter zusammen, können diese mit einer Stimme sprechen und wirken Verhandlungserfolge für alle. 

Dabei wirkt zugunsten der BMP-Geschädigten, dass Geschädigte das Musterverfahren in der Klägergemeinschaft auch anonym unterstützen können. Damit könnten sie sich dem über die Lieferabhängigkeit bestehenden Sanktionierungsdruck entziehen.

BMP hat die Biomethan-Kunden in den Anpassungsverhandlungen unter Zeitdruck gesetzt, umgekehrt steht aber auch die BMP unter Zeitdruck. Ein insolventes Unternehmen lässt sich nur begrenzte Zeit und mit hohen Verwaltungskosten in der Insolvenz fortführen. Alleine die Verhinderung oder vergleichsweise Beendigung eines Musterverfahrens hat deshalb einen hohen wirtschaftlichen Wert für den EnBW-Konzern. Damit geböte es die betriebswirtschaftliche Vernunft, ein Musterverfahren durch eine Kompensation der Schäden von Klägergemeinschafts-Teilnehmern zu beenden. 

Und nicht zuletzt geht es auch darum, über eine Diversifizierung der Anbieter, Verringerung von Marktmacht, Entflechtung von Politik und Wirtschaft und Wiederherstellung von Marktvertrauen einen funktionierenden Biomethanmarkt herzustellen. Eine Muster(kartell)klage, die diesen Zielen dient, ist insofern auch im langfristigen marktstrategischen Interesse aller BMP-Geschädigten.

Die von Rödl & Partner organisierte Klägergemeinschaft bietet allen BMP-Geschädigten eine Möglichkeit, diese Ziele durch den Beitritt zu der Klägergemeinschaft der bmp-Geschädigten zu erreichen.

*Joachim Held ist Rechtsanwalt und Associate Partner mit Tätigkeitsschwerpunkt Erneuerbare Energien, Wärmeversorgung und Energieeffizienz bei Rödl & Partner in Nürnberg.
 
Joachim Held
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