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Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für Ausschreibungen 2026 für Windkraft an Land und für PV-Dachanlagen veröffentlicht. Für Biomasse und Biomethan werde dies noch geprüft.
Am 16. Dezember gab die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für zwei Ausschreibungskategorien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2026 bekannt. Demnach liegt der Höchstwert für Windkraft an Land bei 7,25
Cent/kWh und für Solar-Dachanlagen bei 10,00
Cent/kWh.
Der Präsident der Behörde sagte dazu: „Die neuen Höchstwerte setzen einen Rahmen, mit dem sich viele Bieter an den Ausschreibungen beteiligen können.“ Die Höchstwerte seien gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen. „Grund dafür sind die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und das hohe Wettbewerbsniveau in den letzten Ausschreibungen“, erläuterte Klaus Müller.
Sinkende Höchstwerte spiegeln MarktdynamikDie für das Jahr 2026 neu festgelegten Höchstwerte liegen etwas unterhalb des diesjährigen Niveaus. In die Neubestimmung eingeflossen sind laut Behörde die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden. Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren Werte im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte zurückgefallen. Diese wären für die meisten Anlagen nicht auskömmlich gewesen, so die Bundesnetzagentur.
Für die Solar-Freiflächen- und Innovationsausschreibungen im kommenden Jahr hat die Bundesnetzagentur keine Höchstwerte festgelegt. Hier werden die gesetzlichen Höchstwerte zur Anwendung kommen. Für die Solar-Freiflächenausschreibungen bildet sich der Höchstwert jeweils auf Basis der letzten drei Ausschreibungsrunden. Für die Innovationsausschreibungen wird ein Höchstwert von 7,13 ct/kWh gelten. Die Ergebnisse der Ausschreibungen zeigen, dass zu diesen Werten jeweils ein hohes Wettbewerbsniveau möglich ist. Die Bundesnetzagentur hat deshalb für diese Ausschreibungen keinen neuen Höchstwert festgelegt.
Zugleich kündigt die Behörde an, Anfang 2026 zu prüfen, ob für die Biomasse- und Biomethanausschreibungen im kommenden Jahr eine Bestimmung der Höchstwerte durch eine Festlegung erforderlich sein wird.
Hintergrund der HöchstwerteDer Höchstwert bildet die Obergrenze, zu denen Bieter ihre Gebote in den Ausschreibungen abgeben dürfen. Er soll einerseits auskömmliche Gebote ermöglichen. Andererseits soll er bei ausbleibendem Wettbewerb überhöhte Gebote verhindern, die sich nicht an den tatsächlichen Stromgestehungskosten orientieren.
Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten. Damit werden sie bereits für die Gebotstermine am 1.
Februar kommendes Jahres angewendet.
Die Festlegungen der Behörde sind im Internet veröffentlicht für
Windkraft an Land und
PV-auf-Dach-Anlagen.
Dienstag, 16.12.2025, 11:59 Uhr
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