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Energie & Management > Windkraft - Großer Andrang auf Ausschreibung vom November
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft

Großer Andrang auf Ausschreibung vom November

Die Bundesnetzagentur hat endlich die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. November 2025 veröffentlicht. Die Auktion fand viele Bewerber.
In der Ausschreibung für Windkraft an Land zum 1. November 2025 gab es eine große Zahl an Bewerbern, teilte die Bundesnetzagentur am 8. Januar mit. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.450 MW wurden 905 Gebote mit einer Gesamtmenge von 8.155 MW eingereicht. Im Ergebnis konnten 415 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.456 MW einen Zuschlag erlangen. 37 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, sagte, dass die eingereichte Gebotsmenge von über 8.000 MW den bisher höchsten Wert in einer Ausschreibung darstellt. „Über das gesamte Jahr 2025 betrachtet war damit erfreulicherweise jede Ausschreibung überzeichnet“, kommentierte Müller. Zugleich seien die Zuschlagswerte gegenüber der Vorrunde weiter gesunken.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,80 ct/kWh und 6,12 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde (6,57 ct/kWh) weiter und liegt mit 6,06 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts von 7,35 ct/kWh.

Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.093 MW, 148 Zuschläge) gefolgt von Niedersachsen (1.091 MW, 133 Zuschläge). Die drittgrößte Zuschlagsmenge ergab sich für Projekte in Brandenburg (262 MW, 34 Zuschläge). Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Februar 2026 statt.

Verbände fordern Fortsetzung des Ausbaus

Energieverbände begrüßten das starke Ausschreibungsergebnis im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sagte Kerstin Andreae „Der starke Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen funktioniert und führt zu sinkenden Förderkosten.“ Die BDEW-Hauptgeschäftsführerin folgerte daraus: „Um das Ausbauziel bis 2030 zu erreichen, bleiben weiterhin ein hohes Ausbautempo sowie verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.“

Für den Bundesverband Windenergie sagte Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Um die Ziele des EEG von 115 GW installierter Leistung Wind an Land tatsächlich zu erreichen, braucht es eine kurzfristige Nachholung von Ausschreibungsmengen, die 2017/2018 aufgrund des Fehlstarts der Ausschreibungen verloren gegangen waren.“

Als Vertreter der Anlagenhersteller sagte Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des VDMA Power Systems: „Die bevorstehende EEG-Novelle muss Investitionen in Windenergie anreizen und für politische Verlässlichkeit und Klarheit sorgen.“ Nur so könnten Versorgungssicherheit, technologische Souveränität und industrielle Wertschöpfung langfristig gesichert werden. Für die Sicherheit und Resilienz des Energiesystems solle die Gesetzgebung berücksichtigen, dass Sicherheit durch den Einsatz vertrauenswürdiger Komponenten und die konsequente Überprüfung aller digitalen Zugriffe durch Dritte – etwa Hersteller oder Dienstleister gewährleistet werden müsse, so Rendschmidt.

EEG-Novelle fristgerecht vorlegen

Kerstin Andreae mahnte mit Blick auf die anstehende EEG-Novelle: „Die kurzfristige Einführung eines vollständig neuen Rahmens, der einen grundlegenden Systemwechsel bedeuten würde, ist wegen der knappen Zeit bis zum 01.01.2027 zu vermeiden“. Der BDEW schlägt im Interesse der Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ein zweistufiges Vorgehen vor. 

Als ersten Schritt einer Weiterentwicklung des EEG schlägt der BDEW ein Marktmengenmodell vor: Eine feste Strommenge wird bei positiven Strompreisen über einen zweiseitigen Contract for Difference (CfD) vergütet, bei negativen Preisen entfällt die Vergütung. Dabei sei anders als bei der derzeit geltenden gleitenden Marktprämie die Dauer des Förderzeitraums (aktuell 20 Jahre) unerheblich. Dies könne kurzfristig zu einer spürbaren Reduktion der EEG-Fördersummen beitragen.

In einem zweiten Schritt sollte eine Weiterentwicklung des EE-Investitionsrahmens eng mit der Energiewirtschaft abgestimmt werden. Pilotausschreibungen können helfen, die Praxistauglichkeit neuer Modelle zu testen, um Investitionssicherheit und somit eine gute Wirtschaftspolitik zu gewährleisten.

Die Ausschreibungsergebnisse sind auf der Webseite der Behörde veröffentlicht.

Donnerstag, 8.01.2026, 12:15 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft - Großer Andrang auf Ausschreibung vom November
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft
Großer Andrang auf Ausschreibung vom November
Die Bundesnetzagentur hat endlich die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. November 2025 veröffentlicht. Die Auktion fand viele Bewerber.
In der Ausschreibung für Windkraft an Land zum 1. November 2025 gab es eine große Zahl an Bewerbern, teilte die Bundesnetzagentur am 8. Januar mit. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.450 MW wurden 905 Gebote mit einer Gesamtmenge von 8.155 MW eingereicht. Im Ergebnis konnten 415 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.456 MW einen Zuschlag erlangen. 37 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, sagte, dass die eingereichte Gebotsmenge von über 8.000 MW den bisher höchsten Wert in einer Ausschreibung darstellt. „Über das gesamte Jahr 2025 betrachtet war damit erfreulicherweise jede Ausschreibung überzeichnet“, kommentierte Müller. Zugleich seien die Zuschlagswerte gegenüber der Vorrunde weiter gesunken.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,80 ct/kWh und 6,12 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde (6,57 ct/kWh) weiter und liegt mit 6,06 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts von 7,35 ct/kWh.

Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.093 MW, 148 Zuschläge) gefolgt von Niedersachsen (1.091 MW, 133 Zuschläge). Die drittgrößte Zuschlagsmenge ergab sich für Projekte in Brandenburg (262 MW, 34 Zuschläge). Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Februar 2026 statt.

Verbände fordern Fortsetzung des Ausbaus

Energieverbände begrüßten das starke Ausschreibungsergebnis im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sagte Kerstin Andreae „Der starke Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen funktioniert und führt zu sinkenden Förderkosten.“ Die BDEW-Hauptgeschäftsführerin folgerte daraus: „Um das Ausbauziel bis 2030 zu erreichen, bleiben weiterhin ein hohes Ausbautempo sowie verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.“

Für den Bundesverband Windenergie sagte Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Um die Ziele des EEG von 115 GW installierter Leistung Wind an Land tatsächlich zu erreichen, braucht es eine kurzfristige Nachholung von Ausschreibungsmengen, die 2017/2018 aufgrund des Fehlstarts der Ausschreibungen verloren gegangen waren.“

Als Vertreter der Anlagenhersteller sagte Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des VDMA Power Systems: „Die bevorstehende EEG-Novelle muss Investitionen in Windenergie anreizen und für politische Verlässlichkeit und Klarheit sorgen.“ Nur so könnten Versorgungssicherheit, technologische Souveränität und industrielle Wertschöpfung langfristig gesichert werden. Für die Sicherheit und Resilienz des Energiesystems solle die Gesetzgebung berücksichtigen, dass Sicherheit durch den Einsatz vertrauenswürdiger Komponenten und die konsequente Überprüfung aller digitalen Zugriffe durch Dritte – etwa Hersteller oder Dienstleister gewährleistet werden müsse, so Rendschmidt.

EEG-Novelle fristgerecht vorlegen

Kerstin Andreae mahnte mit Blick auf die anstehende EEG-Novelle: „Die kurzfristige Einführung eines vollständig neuen Rahmens, der einen grundlegenden Systemwechsel bedeuten würde, ist wegen der knappen Zeit bis zum 01.01.2027 zu vermeiden“. Der BDEW schlägt im Interesse der Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ein zweistufiges Vorgehen vor. 

Als ersten Schritt einer Weiterentwicklung des EEG schlägt der BDEW ein Marktmengenmodell vor: Eine feste Strommenge wird bei positiven Strompreisen über einen zweiseitigen Contract for Difference (CfD) vergütet, bei negativen Preisen entfällt die Vergütung. Dabei sei anders als bei der derzeit geltenden gleitenden Marktprämie die Dauer des Förderzeitraums (aktuell 20 Jahre) unerheblich. Dies könne kurzfristig zu einer spürbaren Reduktion der EEG-Fördersummen beitragen.

In einem zweiten Schritt sollte eine Weiterentwicklung des EE-Investitionsrahmens eng mit der Energiewirtschaft abgestimmt werden. Pilotausschreibungen können helfen, die Praxistauglichkeit neuer Modelle zu testen, um Investitionssicherheit und somit eine gute Wirtschaftspolitik zu gewährleisten.

Die Ausschreibungsergebnisse sind auf der Webseite der Behörde veröffentlicht.

Donnerstag, 8.01.2026, 12:15 Uhr
Susanne Harmsen

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