E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Windkraft Onshore - Alte Windräder verteuern Windkraft
Quelle: Fotolia / Mellimage
Windkraft Onshore

Alte Windräder verteuern Windkraft

Der Bund verspricht für neue Windkraft an Land im nächsten Jahr geringere Subventionen, an See sogar weiter null Cent. Im Bestand sieht es ganz anders aus.
Für das ablaufende Jahr 2025 geht die Bundesregierung von einer durchschnittlichen Einspeisevergütung für Windenergie-an-Land-Anlagen von rund 8,9 Cent/kWh aus. Das ist um 21 Prozent mehr als die höchste Einspeisevergütung, die Neuanlagen seit 2023 erhalten konnten, nämlich 7,35 Cent/kWh.

Die tatsächlich in den drei veröffentlichten Ausschreibungen des Jahres erzielten mengengewichteten Zuschläge für Neuanlagen waren aufgrund des massiven Zubaus und Wettbewerbs sowie der erleichterten Genehmigungen von 7 Cent auf 6,57 Cent/kWh gesunken; die Zuschläge vom 1. November sind fast zwei Monate danach immer noch nicht bekanntgegeben.

2026 sinkt die höchste erzielbare Einspeisevergütung, der Höchstwert, weiter auf 7,25 Cent/kWh (wir berichteten), die erste von vier Ausschreibungen ist am 1. Februar.

Die Regierung machte sich mit den Zahlen für 2025 in einer Antwort auf eine Anfrage der windkraftgegnerischen AfD-Fraktion die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom September 2024 zum EEG-Finanzierungsbedarf zu Eigen.

Dass die durchschnittlichen Auszahlungen pro kWh so weit höher liegen als bei den Neuanlagen alleine, liegt an dem schon von der Ampelregierung sogenannten „Kostenrucksack“ der wesentlich höheren Einspeisevergütungen für bis zu 20 Jahre alte Anlagen. Vor 2017 mussten Windanlagen-Betreiber, um EEG-Subventionen zu erhalten, nicht mit einem Gebot in wettbewerbliche Ausschreibungen gehen, sondern bekamen gesetzliche Fördersätze – wie heute noch die Millionen Eigentümer kleiner privater Dach-Photovoltaikanlagen.

Und der Durchschnitt von 8,9 Cent/kWh für alle deutschen Windenergieanlagen an Land ist auch nicht die ganze Wahrheit. Die meisten Anlagen unterliegen nämlich dem sogenannten Marktprämienmodell, einer EEG-geförderten Variante der Direktvermarktung. Da praktisch alle Windräder der Direktvermarktungspflicht ab 100 kW unterliegen, müssen praktisch alle Betreiber den Strom auf eigene Rechnung ohne die ÜNB vermarkten oder durch Direktvermarkter vermarkten lassen.

Kommt dabei weniger heraus als das anlagenspezifische Subventionsversprechen („Anzulegender Wert“) in Cent/kWh, erhalten die Betreiber die Differenz aus dem EEG-Konto der ÜNB als „Marktprämie“. Machen sie mehr Geld, dürfen sie es behalten – ein Modell, das Deutschland noch auf Differenzverträge (CFD) umstellen muss, bei denen „Übergewinne“ abgeschöpft werden. 

Rechnet man die Wirkung der Marktprämie, die je nach Strommarktniveau mal ausgezahlt werden muss, mal nicht, in die durchschnittliche Onshore-Einspeisevergütung ein, kommen die ÜNB und damit auch die Bundesregierung auf nur noch 8,5 Cent/kWh.

Die AfD suggeriert in ihrer parlamentarischen Anfrage, dass auch für Windenergieanlagen, die fertig errichtet sind, deren Netzanschluss sich aber verzögert, EEG-Vergütungen gezahlt werden. Diesen Zahn zieht die Regierung beziehungsweise das federführende Energieministerium (BMWE) den Rechtspopulisten: Erstens wisse sie nichts davon, dass es einen solchen Fall gibt, und zweitens gäbe es dann mangels Einspeisung auch keine Vergütung.

Offshore: Differenz zwischen 0 und 17 Cent

Bei der Windenergie auf See sieht die Diskrepanz zwischen den Subventionsversprechen für Neuanlagen und den tatsächlich erwarteten Subventionen für alle Anlagen noch deutlicher aus, denn seit einigen Jahren winkt der Bund bei den Ausschreibungen gar nicht mehr mit Geld, sondern erwartet für den Zuschlag sogar noch Geldzahlungen.

Dennoch gehen die ÜNB davon aus, dass sie im ablaufenden Jahr noch gemittelt rund 17 Cent/kWh an die Offshore-Windanlagenbetreiber auszahlen. Die üppigen Fördersätze von vor 2017 zeigen hier ihre Wirkung.

Die Offshore-Ausschreibung vom 1. August 2025, die zweite des Jahres, war mangels Bietern erstmals geplatzt. Dem Vernehmen nach will die schwarz-rote Koalition im nächsten Jahr, in dem eigentlich auch zwei Ausschreibungen stattfinden müssten, nur jene vom August 2025 nachholen - lediglich 2.500 MW. Ob dann wieder Höchstwerte (Subventionsversprechen) im Windenergie-auf-See-Gesetz stehen werden, ist noch offen.

Zubauziele: BMWE hält sich bedeckt

Aus diesem Grunde, der Anfang 2026 anstehenden Novellen von Windenergie-auf-See-Gesetz und EEG, will die Regierung auch dann erst über den weiteren Zubaubedarf entscheiden, schreibt sie in ihrer Antwort. Dies geschehe „aus den Annahmen des Energiewendemonitorings zum künftigen Bruttostromverbrauch“. Im Oktober 2025 waren 67.000 MW Windkraft an Land und 9.200 MW auf See installiert.

Das Zwischenziel von 30.000 MW für Offshore 2030 etwa soll nach bisherigem Netzausbau-Tempo erst um ein bis zwei Jahre verzögert erreicht werden. Für Onshore lautet es 115.000 MW. Aber möglicherweise geht der Gesetzgeber ohnehin von Leistungszielen in MW ab und wendet sich Strommengen-Zielen in MWh zu.

Dienstag, 30.12.2025, 16:41 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Alte Windräder verteuern Windkraft
Quelle: Fotolia / Mellimage
Windkraft Onshore
Alte Windräder verteuern Windkraft
Der Bund verspricht für neue Windkraft an Land im nächsten Jahr geringere Subventionen, an See sogar weiter null Cent. Im Bestand sieht es ganz anders aus.
Für das ablaufende Jahr 2025 geht die Bundesregierung von einer durchschnittlichen Einspeisevergütung für Windenergie-an-Land-Anlagen von rund 8,9 Cent/kWh aus. Das ist um 21 Prozent mehr als die höchste Einspeisevergütung, die Neuanlagen seit 2023 erhalten konnten, nämlich 7,35 Cent/kWh.

Die tatsächlich in den drei veröffentlichten Ausschreibungen des Jahres erzielten mengengewichteten Zuschläge für Neuanlagen waren aufgrund des massiven Zubaus und Wettbewerbs sowie der erleichterten Genehmigungen von 7 Cent auf 6,57 Cent/kWh gesunken; die Zuschläge vom 1. November sind fast zwei Monate danach immer noch nicht bekanntgegeben.

2026 sinkt die höchste erzielbare Einspeisevergütung, der Höchstwert, weiter auf 7,25 Cent/kWh (wir berichteten), die erste von vier Ausschreibungen ist am 1. Februar.

Die Regierung machte sich mit den Zahlen für 2025 in einer Antwort auf eine Anfrage der windkraftgegnerischen AfD-Fraktion die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom September 2024 zum EEG-Finanzierungsbedarf zu Eigen.

Dass die durchschnittlichen Auszahlungen pro kWh so weit höher liegen als bei den Neuanlagen alleine, liegt an dem schon von der Ampelregierung sogenannten „Kostenrucksack“ der wesentlich höheren Einspeisevergütungen für bis zu 20 Jahre alte Anlagen. Vor 2017 mussten Windanlagen-Betreiber, um EEG-Subventionen zu erhalten, nicht mit einem Gebot in wettbewerbliche Ausschreibungen gehen, sondern bekamen gesetzliche Fördersätze – wie heute noch die Millionen Eigentümer kleiner privater Dach-Photovoltaikanlagen.

Und der Durchschnitt von 8,9 Cent/kWh für alle deutschen Windenergieanlagen an Land ist auch nicht die ganze Wahrheit. Die meisten Anlagen unterliegen nämlich dem sogenannten Marktprämienmodell, einer EEG-geförderten Variante der Direktvermarktung. Da praktisch alle Windräder der Direktvermarktungspflicht ab 100 kW unterliegen, müssen praktisch alle Betreiber den Strom auf eigene Rechnung ohne die ÜNB vermarkten oder durch Direktvermarkter vermarkten lassen.

Kommt dabei weniger heraus als das anlagenspezifische Subventionsversprechen („Anzulegender Wert“) in Cent/kWh, erhalten die Betreiber die Differenz aus dem EEG-Konto der ÜNB als „Marktprämie“. Machen sie mehr Geld, dürfen sie es behalten – ein Modell, das Deutschland noch auf Differenzverträge (CFD) umstellen muss, bei denen „Übergewinne“ abgeschöpft werden. 

Rechnet man die Wirkung der Marktprämie, die je nach Strommarktniveau mal ausgezahlt werden muss, mal nicht, in die durchschnittliche Onshore-Einspeisevergütung ein, kommen die ÜNB und damit auch die Bundesregierung auf nur noch 8,5 Cent/kWh.

Die AfD suggeriert in ihrer parlamentarischen Anfrage, dass auch für Windenergieanlagen, die fertig errichtet sind, deren Netzanschluss sich aber verzögert, EEG-Vergütungen gezahlt werden. Diesen Zahn zieht die Regierung beziehungsweise das federführende Energieministerium (BMWE) den Rechtspopulisten: Erstens wisse sie nichts davon, dass es einen solchen Fall gibt, und zweitens gäbe es dann mangels Einspeisung auch keine Vergütung.

Offshore: Differenz zwischen 0 und 17 Cent

Bei der Windenergie auf See sieht die Diskrepanz zwischen den Subventionsversprechen für Neuanlagen und den tatsächlich erwarteten Subventionen für alle Anlagen noch deutlicher aus, denn seit einigen Jahren winkt der Bund bei den Ausschreibungen gar nicht mehr mit Geld, sondern erwartet für den Zuschlag sogar noch Geldzahlungen.

Dennoch gehen die ÜNB davon aus, dass sie im ablaufenden Jahr noch gemittelt rund 17 Cent/kWh an die Offshore-Windanlagenbetreiber auszahlen. Die üppigen Fördersätze von vor 2017 zeigen hier ihre Wirkung.

Die Offshore-Ausschreibung vom 1. August 2025, die zweite des Jahres, war mangels Bietern erstmals geplatzt. Dem Vernehmen nach will die schwarz-rote Koalition im nächsten Jahr, in dem eigentlich auch zwei Ausschreibungen stattfinden müssten, nur jene vom August 2025 nachholen - lediglich 2.500 MW. Ob dann wieder Höchstwerte (Subventionsversprechen) im Windenergie-auf-See-Gesetz stehen werden, ist noch offen.

Zubauziele: BMWE hält sich bedeckt

Aus diesem Grunde, der Anfang 2026 anstehenden Novellen von Windenergie-auf-See-Gesetz und EEG, will die Regierung auch dann erst über den weiteren Zubaubedarf entscheiden, schreibt sie in ihrer Antwort. Dies geschehe „aus den Annahmen des Energiewendemonitorings zum künftigen Bruttostromverbrauch“. Im Oktober 2025 waren 67.000 MW Windkraft an Land und 9.200 MW auf See installiert.

Das Zwischenziel von 30.000 MW für Offshore 2030 etwa soll nach bisherigem Netzausbau-Tempo erst um ein bis zwei Jahre verzögert erreicht werden. Für Onshore lautet es 115.000 MW. Aber möglicherweise geht der Gesetzgeber ohnehin von Leistungszielen in MW ab und wendet sich Strommengen-Zielen in MWh zu.

Dienstag, 30.12.2025, 16:41 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.