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Energie & Management > Klimaschutz - Verbraucherzentrale gibt Tipps zum CO2-Preis
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

Verbraucherzentrale gibt Tipps zum CO2-Preis

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps zur Berechnung der Heizkosten, die auch den steigenden CO2-Preis berücksichtigen.
Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr. Damit sollen unter anderem mehr Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Für das Jahr 2024 hat die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht.

Da im Gegensatz zu Eigentümern Mieterinnen und Mieter weder durch die Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für eine neue, energieeffiziente Heizung entscheiden können, werden die CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen aufgeteilt. „Unser Online-Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei, die korrekte Aufteilung darzustellen“, erklärte dazu Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Dazu hat der Verband auch drei Tipps zusammengestellt:

Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen

Der CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird. Wohnen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Miete in einem Haus mit Zentralheizung, sind die Eigentümer dazu verpflichtet, ihren Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Anteil der Vermieter reduziert damit die Heizkosten, ohne dass Mieter aktiv werden müssen. Der CO2-Kostenanteil muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt die entsprechende Kostenausweisung, dürfen Mieter ihre gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen.

Direkter Vertrag mit Energieversorger: Selbst aktiv werden

Wer zur Miete wohnt und eine Gasetagenheizung hat und damit einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger, muss sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter in Verbindung setzen, um die korrekte Aufteilung der CO2-Kosten zu klären. Zur Ermittlung werden die Wohnfläche in Quadratmetern und der Jahresverbrauch in kWh benötigt. Bei der Berechnung hilft das entsprechende Online-Tool der Verbraucherzentrale.

Ãœber Sonderregeln Bescheid wissen

Andere Kostenvereinbarungen zwischen den Mietparteien sind in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn der Vermieter selbst eine Wohnung in diesem Haus bewohnt. Eine weitere Sonderregel betrifft beispielsweise die Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen Mieter dies, ist der Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten um 5 Prozent zu kürzen. 

CO2-Preis-Rechner und weitere Informationen zum Thema sind auf der Onlineseite der Verbraucherzentrale zu finden.

Freitag, 26.01.2024, 09:23 Uhr
Günter Drewnitzky
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Verbraucherzentrale gibt Tipps zum CO2-Preis
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps zur Berechnung der Heizkosten, die auch den steigenden CO2-Preis berücksichtigen.
Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr. Damit sollen unter anderem mehr Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Für das Jahr 2024 hat die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht.

Da im Gegensatz zu Eigentümern Mieterinnen und Mieter weder durch die Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für eine neue, energieeffiziente Heizung entscheiden können, werden die CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen aufgeteilt. „Unser Online-Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei, die korrekte Aufteilung darzustellen“, erklärte dazu Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Dazu hat der Verband auch drei Tipps zusammengestellt:

Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen

Der CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird. Wohnen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Miete in einem Haus mit Zentralheizung, sind die Eigentümer dazu verpflichtet, ihren Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Anteil der Vermieter reduziert damit die Heizkosten, ohne dass Mieter aktiv werden müssen. Der CO2-Kostenanteil muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt die entsprechende Kostenausweisung, dürfen Mieter ihre gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen.

Direkter Vertrag mit Energieversorger: Selbst aktiv werden

Wer zur Miete wohnt und eine Gasetagenheizung hat und damit einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger, muss sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter in Verbindung setzen, um die korrekte Aufteilung der CO2-Kosten zu klären. Zur Ermittlung werden die Wohnfläche in Quadratmetern und der Jahresverbrauch in kWh benötigt. Bei der Berechnung hilft das entsprechende Online-Tool der Verbraucherzentrale.

Ãœber Sonderregeln Bescheid wissen

Andere Kostenvereinbarungen zwischen den Mietparteien sind in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn der Vermieter selbst eine Wohnung in diesem Haus bewohnt. Eine weitere Sonderregel betrifft beispielsweise die Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen Mieter dies, ist der Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten um 5 Prozent zu kürzen. 

CO2-Preis-Rechner und weitere Informationen zum Thema sind auf der Onlineseite der Verbraucherzentrale zu finden.

Freitag, 26.01.2024, 09:23 Uhr
Günter Drewnitzky

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