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Energie & Management > Stromnetz - Übertragungsnetzbetreiber um Stellungnahmen gebeten
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
Stromnetz

Übertragungsnetzbetreiber um Stellungnahmen gebeten

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur ruft die Übertragungsnetzbetreiber zu Stellungnahmen bis Mitte Januar 2024 auf. Sie betreffen das CORE-Berechnungssystem und den Weg AS4.
Zu zwei verschiedenen Themen ruft die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 21. Dezember zu Stellungnahmen auf. Dies betrifft zum einen den teilweisen Widerruf der Tenorziffer 2 Satz 1 des Beschlusses BK6-23-102 vom 23. November 2023 sowie die Neubestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des genehmigten Antrags. Hier plant die Beschlusskammer den Erlass eines korrigierenden Beschlusses zur erforderlichen Umsetzung des sicheren Übertragungsweges AS4. Dieser soll früher verpflichtend werden. Die ÜNB sollen dazu bis zum 15. Januar 2024 Stellung nehmen.

Der andere Beschluss betrifft den abgeänderten Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion CORE für eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität. Dies gilt innerhalb des für den Austausch von Regelarbeit oder die Durchführung des IN-Verfahrens relevanten Zeitbereichs gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195
Hierfür soll die Stellungnahme bis zum 17. Januar 2024 eingereicht werden.

Die Beschlüsse der Kammer 6 stehen im Internet bereit
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022

Freitag, 22.12.2023, 09:10 Uhr
Susanne Harmsen
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Übertragungsnetzbetreiber um Stellungnahmen gebeten
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur ruft die Übertragungsnetzbetreiber zu Stellungnahmen bis Mitte Januar 2024 auf. Sie betreffen das CORE-Berechnungssystem und den Weg AS4.
Zu zwei verschiedenen Themen ruft die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 21. Dezember zu Stellungnahmen auf. Dies betrifft zum einen den teilweisen Widerruf der Tenorziffer 2 Satz 1 des Beschlusses BK6-23-102 vom 23. November 2023 sowie die Neubestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des genehmigten Antrags. Hier plant die Beschlusskammer den Erlass eines korrigierenden Beschlusses zur erforderlichen Umsetzung des sicheren Übertragungsweges AS4. Dieser soll früher verpflichtend werden. Die ÜNB sollen dazu bis zum 15. Januar 2024 Stellung nehmen.

Der andere Beschluss betrifft den abgeänderten Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion CORE für eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität. Dies gilt innerhalb des für den Austausch von Regelarbeit oder die Durchführung des IN-Verfahrens relevanten Zeitbereichs gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195
Hierfür soll die Stellungnahme bis zum 17. Januar 2024 eingereicht werden.

Die Beschlüsse der Kammer 6 stehen im Internet bereit
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022

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