Die im Referentenentwurf für ein Energiesteuergesetz zunächst vorgeschlagene Beschränkung der Stromsteuer-Freistellung für Eigenerzeugung auf Anlagen bis 0,1 MW sowie eine Schlechterstellung von Contracting sind aus der Vorlage gestrichen worden, die das Bundeskabinett voraussichtlich Mitte März beschließen wird.
Dies hat nach einer Meldung des Verbandes für Wärmelieferung (VfW) der Referatsleiter Energiesteuern des Bundsministeriums für Finanzen (BMF), Peter Bille, am 7. März am Rande einer BGW-Veranstaltung erklärt. Damit bleibt es bei der bisher gültigen Leistungsgrenze für stromsteuerfreie Eigenerzeugung von 2 MW. Außerdem sollen gewerbliche Contractoren weiterhin nur die ermäßigten Energiesteuersätze
Donnerstag, 9.03.2006, 14:59 Uhr
Jan Mühlstein
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