Am 1. August tritt die veränderte Besteuerung der Brennstoffe zum „Verheizen" und zur Stromerzeugung in Kraft.
Das vom Bundestag am 29. Juni beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes wurde am 19. Juli im Bundesgesetzesblatt verkündet. Künftig werden alle Brennstoffe – einschließlich Kohle – versteuert, wenn sie zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Sie bleiben aber steuerfrei, wenn sie in Kraftwerken mit einer Leistung v
Mittwoch, 19.07.2006, 11:21 Uhr
Jan Mühlstein
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