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Energie & Management > Klimaschutz - RWI schlägt radikale Alternativen zum Klimageld vor
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Klimaschutz

RWI schlägt radikale Alternativen zum Klimageld vor

Das Klimageld lässt auf sich warten, um die Verbraucher zu entlasten. Als Alternative rät das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung dazu, etwa die KWK-Umlage abzuschaffen.
Eine sofortige Senkung der Stromsteuer, der Netzentgelte und weiterer Abgaben auf den Strompreis für alle Privatverbraucher und Unternehmen wäre eine wirksame, unbürokratische und schnell umsetzbare Kompensation für die steigenden CO2-Preise auf fossile Brennstoffe. Dies ergibt eine Studie des Energie-Ökonomen Manuel Frondel vom RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), wie diese mitteilte.

Die Abgabensenkung wäre nach Frondels Ansicht eine schneller und einfacher umsetzbare Entlastung als das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld. „Klimaschutzabgaben dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht werden“, mahnte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben. Die ökologisch sinnvolle Bepreisung von CO2-Ausstoß müsse an die Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden, „wenn die Regierung es organisatorisch nicht schafft, das Klimageld auszuzahlen“.

Frondel schlägt laut den Angaben vor, die für 2024 und 2025 von der Koalition beschlossene Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auch für alle anderen Unternehmen sowie für Privathaushalte umzusetzen und auch über 2025 hinaus zu gewähren. Der RWI-Forscher empfiehlt demnach auch weitere Bausteine wie:
  • „die schrittweise Senkung der Netzentgelte bis hin zu deren gänzlichen Abschaffung
  • und die Abschaffung weiterer Abgaben auf den Strompreis“, allen voran der KWK-Abgabe zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die wie die Absenkung der Stromsteuer ebenfalls aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden könnten.
Der Ökonom rechne durch den zum Jahresanfang 2024 erhöhten CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 mit Einnahmen für den Staat von 8,1 Milliarden Euro allein aus der CO2-Bepreisung der privaten Haushalte - die Einnahmen aus der Belastung von Unternehmen nicht eingerechnet. Damit könnte man die wegfallenden Einnahmen aus der Stromsteuer von 6,7 Milliarden Euro finanzieren, wenn die Stromsteuer auf das EU-weit vorgeschriebene Minimum gesenkt würde. Dies würde einen alleinstehenden Rentner mit etwa 43 Euro pro Jahr entlasten, einen armutsgefährdeten Drei-Personen-Haushalt mit rund 86 Euro im Jahr und eine Durchschnittsverdiener-Familie mit zwei Kindern mit etwa 99 Euro.

Allerdings lägen die Belastungen durch den CO2-Preis weit darüber: Für den Drei-Personen-Haushalt mit Gasheizung und Benziner zum Beispiel bei insgesamt bei knapp 200 Euro, sodass es weiterer Maßnahmen wie einer Absenkung der Netzentgelte bedürfe.

Wer ist der Auftraggeber INSM?

Die INSM als Auftraggeber der Studie ist eine Initiative des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. Sie verfügt unter den Nichtregierungsorganisationen (NGO), die beim Lobbyregister des Bundestages gemeldet sind, über eines der größten Lobbybudgets (wir berichteten).

Donnerstag, 4.01.2024, 11:48 Uhr
MBI
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Das Klimageld lässt auf sich warten, um die Verbraucher zu entlasten. Als Alternative rät das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung dazu, etwa die KWK-Umlage abzuschaffen.
Eine sofortige Senkung der Stromsteuer, der Netzentgelte und weiterer Abgaben auf den Strompreis für alle Privatverbraucher und Unternehmen wäre eine wirksame, unbürokratische und schnell umsetzbare Kompensation für die steigenden CO2-Preise auf fossile Brennstoffe. Dies ergibt eine Studie des Energie-Ökonomen Manuel Frondel vom RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), wie diese mitteilte.

Die Abgabensenkung wäre nach Frondels Ansicht eine schneller und einfacher umsetzbare Entlastung als das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld. „Klimaschutzabgaben dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht werden“, mahnte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben. Die ökologisch sinnvolle Bepreisung von CO2-Ausstoß müsse an die Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden, „wenn die Regierung es organisatorisch nicht schafft, das Klimageld auszuzahlen“.

Frondel schlägt laut den Angaben vor, die für 2024 und 2025 von der Koalition beschlossene Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auch für alle anderen Unternehmen sowie für Privathaushalte umzusetzen und auch über 2025 hinaus zu gewähren. Der RWI-Forscher empfiehlt demnach auch weitere Bausteine wie:
  • „die schrittweise Senkung der Netzentgelte bis hin zu deren gänzlichen Abschaffung
  • und die Abschaffung weiterer Abgaben auf den Strompreis“, allen voran der KWK-Abgabe zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die wie die Absenkung der Stromsteuer ebenfalls aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden könnten.
Der Ökonom rechne durch den zum Jahresanfang 2024 erhöhten CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 mit Einnahmen für den Staat von 8,1 Milliarden Euro allein aus der CO2-Bepreisung der privaten Haushalte - die Einnahmen aus der Belastung von Unternehmen nicht eingerechnet. Damit könnte man die wegfallenden Einnahmen aus der Stromsteuer von 6,7 Milliarden Euro finanzieren, wenn die Stromsteuer auf das EU-weit vorgeschriebene Minimum gesenkt würde. Dies würde einen alleinstehenden Rentner mit etwa 43 Euro pro Jahr entlasten, einen armutsgefährdeten Drei-Personen-Haushalt mit rund 86 Euro im Jahr und eine Durchschnittsverdiener-Familie mit zwei Kindern mit etwa 99 Euro.

Allerdings lägen die Belastungen durch den CO2-Preis weit darüber: Für den Drei-Personen-Haushalt mit Gasheizung und Benziner zum Beispiel bei insgesamt bei knapp 200 Euro, sodass es weiterer Maßnahmen wie einer Absenkung der Netzentgelte bedürfe.

Wer ist der Auftraggeber INSM?

Die INSM als Auftraggeber der Studie ist eine Initiative des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. Sie verfügt unter den Nichtregierungsorganisationen (NGO), die beim Lobbyregister des Bundestages gemeldet sind, über eines der größten Lobbybudgets (wir berichteten).

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