Quelle: E&M
Der Vertrauensschutz wird zum Maßstab für die Reform der Netzentgeltregulierung und Entscheidungen der Bundesnetzagentur, so *Thies Christian Hartmann.
Die Netzentgeltregulierung befindet sich infolge EU-rechtlicher Vorgaben im Umbruch. Der EuGH hatte das nationale System 2021 für EU-rechtswidrig erklärt, woraufhin der Gesetzgeber 2023 einen Restrukturierungsprozess einleitete: Zum 31.12.2028 treten die Netzentgeltverordnungen außer Kraft und die Bundesnetzagentur (BNetzA) erhielt umfassende Kompetenzen zur Neuordnung des Regulierungsrahmens sowi
Montag, 17.08.2026, 09:24 Uhr
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