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Steigende Kraftstoffpreise und ein deutlich stärkerer Anstieg bei Diesel prägen den Markt im März. Das Bundeskartellamt untersucht nun auffällige Preisbewegungen im Kraftstoffsektor.
Mit einem neuen Quartalsbericht rückt das Bundeskartellamt die Preisentwicklung an den Tankstellen seit der Iran-Eskalation in den Fokus. Demnach stiegen die Preise an den Tankstellen vom 28.
Februar bis zum 25.
März deutlich: E5 verteuerte sich in diesem Zeitraum um 27,8
Cent je Liter auf zuletzt 2,122
Euro, E10 auf 2,065
Euro. Diesel legte laut Behörde um 51,4
Cent zu und kostete zuletzt 2,267
Euro je Liter.
Die Markttransparenzstelle der Behörde bildet lediglich arithmetische Mittel aus den Preisen aller gut 14.000 deutschen Tankstellen. Doch auch die mengengewichteten Bundesdurchschnitte, die der EID von zwei Großgesellschaften am 25. März erhalten hat, belaufen sich bei Diesel bei 2,267
Euro beziehungsweise 2,274
Euro je Liter
Im Zentrum des Berichts steht die Frage, warum sich Diesel so stark verteuerte. Das Bundeskartellamt verweist darauf, dass sich die Großhandelspreise bei Diesel in der Krise deutlich vom Rohölpreis gelöst hätten. Bei Benzin sei das in dieser Form nicht zu beobachten. Am 19.
März habe die Preissteigerung bei Diesel im Großhandel um rund 25
Cent über der Preissteigerung beim Rohöl gelegen. Allein vom 18. auf den 19.
März habe sich diese Entkopplung um 10
Cent erhöht.
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Der Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vom 27. März 2026 (zum Öffnen bitte auf die Grafik klicken) Quelle: Bundeskartellamt |
Die Behörde stuft diese Entwicklung als auffällig ein, legt sich aber noch nicht auf eine Ursache fest. Als mögliche Erklärung nennt sie die Importstruktur. Deutschland exportiere Benzin netto, müsse bei Diesel aber einen erheblichen Teil des Bedarfs über Importe decken. Laut dem Bericht stammt ein relevanter Teil der direkten Dieselimporte aus dem Nahen Osten. Raffinerien könnten ihre Produktion zudem nicht kurzfristig von Benzin auf Diesel umstellen. Ob diese Faktoren den Preisanstieg vollständig erklären, untersucht das Amt nach eigenen Angaben noch.
Rakete-Feder-Effekt nicht belegbarAuffällig ist aus Sicht des Bundeskartellamts auch, wie schnell sich Preissprünge durch die Handelsstufen bewegen. Einen sogenannten Rakete-Feder-Effekt, bei dem Preise schnell steigen, aber langsamer sinken, kann die Behörde bislang jedoch nicht belegen. Nach einem deutlichen Rückgang des Rohölpreises um den 10.
März herum sanken auch die Großhandelspreise. Die Tankstellenpreise gaben mit leichter Verzögerung nach. Wegen der hohen Dynamik sieht das Amt derzeit noch keinen abschließenden Befund.
Im europäischen Vergleich lag Deutschland zu Beginn der Krise zunächst unter den Ländern mit besonders starken Anstiegen. Für den längeren Zeitraum vom 23.
Februar bis zum 23.
März relativiert das Bundeskartellamt dieses Bild jedoch teilweise. Bei Diesel stieg der Preis in Deutschland laut Bericht um 57,6
Cent je Liter. In Dänemark, den Niederlanden und Schweden hingegen lagen die Zuwächse jeweils bei mehr als 60
Cent. Bei E5 verzeichnete Deutschland einen Anstieg um 31,7
Cent und lag damit etwa auf dem Niveau Tschechiens.
Neue rechtliche MöglichkeitenDas Amt verweist zudem auf neue rechtliche Möglichkeiten. Auf Grundlage des kürzlich beschlossenen Paragrafen 29a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) will die Behörde prüfen, ob es bei Diesel sowie bei den Ottokraftstoffen E5 und E10 missbräuchliche Preiserhöhungen gab. Präsident Andreas Mundt betont in der Pressemeldung jedoch auch die Grenzen des Instruments. Das Amt könne nicht einfach Preissenkungen anordnen, sondern nur prüfen, ob Preise missbräuchlich überhöht seien.
Zudem soll die Zahl der Preisausschläge an Tankstellen sinken. Hintergrund sind die teils sehr häufigen Preisänderungen im Tagesverlauf, die Verbraucher kaum nachvollziehen können. Grundlage ist ein Gesetzespaket zur Stärkung des Wettbewerbs im Kraftstoffmarkt, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist. Demnach sollen Preiserhöhungen nur noch um 12
Uhr mittags zulässig sein, Preissenkungen dagegen weiterhin jederzeit.
Das Bundeskartellamt will die Einhaltung dieser Regel mit den Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle automatisiert kontrollieren und damit auffällige Preisbewegungen schneller erkennen. Für die Durchsetzung bleiben nach dem Gesetz allerdings die von den Ländern benannten Behörden zuständig, die bei Verstößen einschreiten müssen.
Der zehnseitige
„Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ vom 27.
März 2026 ist auf der Internetseite des Bundeskartellamts abrufbar.
Freitag, 27.03.2026, 12:43 Uhr
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