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Die Bundesregierung will die für dieses Jahr geplante Ausschreibung von zwei Nordsee-Windkraftflächen aussetzen. Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) sieht dies positiv.
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar einem Änderungsantrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zugestimmt, mit dem die Offshore-Wind-Ausschreibungen im Jahr 2026 ausgesetzt werden. Das Bundeskabinett habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin zur Deutschen Presse-Agentur.
Die Bundesnetzagentur bietet regelmäßig Windkraftflächen an. An zwei Flächen gab es allerdings im August 2025 erstmals kein Interesse. Anfang diesen Juni sollen sie eigentlich erneut versteigert werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte deshalb schon im Oktober 2025 die Bundesregierung aufgefordert, die Ausschreibungen für Windkraftanlagen auf See im kommenden Jahr zu verschieben (wir berichteten). Damit solle Zeit gewonnen werden, um das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) grundlegend zu reformieren und den Flächenentwicklungsplan parallel fortzuschreiben. Alle Offshoreverbände hatten am 27. Januar eine Verschiebung ins vierte Quartal gefordert (wir berichteten).
Mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss sollen die im August 2025 nicht bezuschlagten Offshore-Windflächen „N-10.1“ und „N-10.2“ nicht umgehend erneut ausgeschrieben werden. Nach bisherigem Stand hätten diese Ausschreibungen Anfang Februar 2026 angekündigt und im Juni 2026 durchgeführt werden sollen. Stattdessen ist nun eine Verschiebung auf 2027 vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt soll nun im Flächenentwicklungsplan durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie festgelegt werden, teilte dazu der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) mit. Laut Gesetzentwurf hat die Verschiebung keine Auswirkungen auf die Erreichung der Ausbauziele des Windenergie-auf-See-Gesetzes.
Bei der Ausschreibung der zwei Flächen hatte kein Unternehmen für diese geboten. Laut Branchenverbänden ist damit erstmals eine Versteigerung von solchen Flächen auf See in Deutschland fehlgeschlagen.
Reformen nicht verschleppen
„Der BWO hat sich frühzeitig und wiederholt für eine Verschiebung der Auktionen ausgesprochen. Dass das Kabinett dieser Einschätzung nun folgt, ist ein richtiges Signal“, erklärt Hans Sohn, Leiter der Stabsstelle Politik und Kommunikation des BWO. „Aus unserer Sicht wäre eine weitere Auktion der beiden Flächen nach den bisherigen Regeln sehr riskant gewesen. Wir benötigen ein neues Auktionsdesign auf der Basis von Zweiseitigen Differenzverträgen mit Indexierung. Dies wird Risiken begrenzen und Investitionen wieder ermöglichen“, fügt er hinzu.
Allerdings solle die Bundesregierung die nächste Ausschreibung so schnell wie möglich stattfinden lassen, mahnt der Branchenverband. Eine generelle Verschiebung auf das Jahr 2027 sei ein Signal der Verzögerung, das Unsicherheit in die Wertschöpfungskette bringe.
Gleichzeitig müssen nach Ansicht des BWO die betroffenen Offshore-Windflächen optimiert werden, um bessere Ertragsaussichten zu bieten. Hans Sohn: „Die Zahl der zu erwartenden Volllaststunden ist bei der bisherigen Planung zu gering. Dies beraubt der Technologie ihrer eigentlichen Stärke: der sehr stetigen Stromproduktion.“ Im Kern geht es um die Forderungen, den Bezuschlagten mehr Flexibilität zu geben, wie viele Windenergieanlagen sie auf den Flächen errichten, damit sie mit dem effizientesten Kapitaleinsatz die größten Stromerlöse haben und möglichst vermeiden, dass die eine Anlage der anderen Wind wegnimmt.
Zudem benötigt die Offshorewind-Branche frühzeitige und transparente Informationen über Verzögerungen bei zentralen Netzinfrastrukturen. Nur so ließen sich Risiken realistisch bewerten und Fehlentwicklungen bei Ausschreibungen vermeiden.
In der „Erklärung von Hamburg“, die am 26. Januar auf dem Nordsee-Gipfel in Hamburg beschlossen worden ist, hat die Bundesregierung sich bereiterklärt, auf eine Stabilisierung von Ausschreibungen hinzuarbeiten.
Mittwoch, 28.01.2026, 15:23 Uhr
Heidi Roider / dpa
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