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Energie & Management > Emissionshandel - Der Green Deal der EU geht weiter
Quelle: Fotolia / frenta
Emissionshandel

Der Green Deal der EU geht weiter

Das Europäische Parlament hat zwei weitere Verordnungen zur Umsetzung des Klimapaktes (Green Deal) endgültig verabschiedet: zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen und zu CH4-Emissionen.
 
Die Abgeordneten des Europaparlaments sprachen sich am 10. April mit großer Mehrheit für die Verordnung zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen und zur Reduzierung von Methanemissionen aus. Ãœber beide Texte wurde zuvor ein Kompromiss mit dem Ministerrat erzielt.

Als Beitrag zur Entfernung von CO2 (Carbon Removal, CR) soll in Zukunft anerkannt werden, wenn CO2 technologisch aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft, zum Beispiel in unterirdischen Lagerstätten, sequestriert oder biologisch gebunden wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass CO2 in langlebigen Produkten wie Bauholz mindestens 35 Jahre der Atmosphäre entzogen wird.

Als befristete Einlagerung wird das sogenannte „Carbon Farming“ anerkannt, bei dem CO2 durch Aufforstung oder in Mooren gebunden oder die Freisetzung in der Landwirtschaft durch das Bodenmanagement für mindestens fünf Jahre reduziert wird.

Um CO2-Entnahmen zu zertifizieren, müssen sie nachhaltig, quantifizierbar und zusätzlich sein. Das CO2 muss langfristig eingelagert werden. Die Kommission soll auf der Grundlage dieser vier Kriterien eine Zertifizierungsmethode entwickeln. Die Zertifizierung ist freiwillig. Um das Nachhaltigkeitskriterium zu erfüllen, muss das „Carbon Farming“ auch zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.

Die Zertifizierung bezieht sich auf eine Tonne CO2, die der Atmosphäre entzogen wird. Das Zertifikat kann zur Erfüllung der internationalen, der europäischen und der nationalen Klimaziele im Rahmen der Nationalen Energie- und Klimapläne (NDC) eingesetzt werden, aber nicht im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS).

Ziel der Verordnung ist es, Technologien zu entwickeln, mit denen Kohlendioxid-Emissionen kompensiert werden, die auch in Zukunft unvermeidbar sind. Dafür seien klare und verlässliche Regeln notwendig, nach denen CO2-Entnahmen verifiziert, gemessen und kontrolliert werden, heißt es in Brüssel. Die Verordnung schaffe damit die Voraussetzung für Investitionen in die CO2-Entnahme.

Die Mehrheit der Abgeordneten will mit den Zertifizierungsvorschriften das sogenannte Greenwashing verhindern. Umweltverbände halten die organisierte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre dagegen für unseriös und fürchten, dass sie Investitionen in die direkte Reduzierung der Emissionen verhindert.

​Pläne gegen Methanschlupf und Abfackeln

Mit der ebenfalls am 10. April verabschiedeten Methan-Verordnung sollen die Methan-Emissionen vor allem in der Öl- und Gaswirtschaft gesenkt werden. Erdgas besteht zu mindestens 97 Prozent aus Methan (CH4). Die Unternehmen dieser Branchen müssen ihre Anlagen in Zukunft systematisch auf Leckagen untersuchen und diese beseitigen. Ein erstes Programm zur Reparatur von Pipelines und anderen Einrichtungen muss jedes Unternehmen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung vorlegen.

Undichte Stellen müssen möglichst sofort und spätestens fünf Jahre, nachdem sie entdeckt wurden, beseitigt werden. Spätestens 2027 darf kein Methan mehr abgefackelt oder in die Atmosphäre entlassen werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, stillgelegte Förderstellen zu erfassen und Pläne zur Senkung der dort entstehenden Emissionen zu erarbeiten.

Importeure müssen ebenfalls spätestens von 2027 an nachweisen, wie viel Methan bei der Förderung und dem Transport ihrer Ware freigesetzt wird. Die EU-Kommission soll für importiertes Öl, Gas oder Kohle „Methan-Intensitätsklassen“ festlegen, als Anreiz für die Reduzierung des Methanausstoßes.

Die Mitgliedsstaaten müssen außerdem die Methanemissionen aus dem Bergbau erfassen, einschließlich aller in den vergangenen 70 Jahren stillgelegten Gruben.

 

Donnerstag, 11.04.2024, 12:32 Uhr
Tom Weingärtner
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Der Green Deal der EU geht weiter
Das Europäische Parlament hat zwei weitere Verordnungen zur Umsetzung des Klimapaktes (Green Deal) endgültig verabschiedet: zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen und zu CH4-Emissionen.
 
Die Abgeordneten des Europaparlaments sprachen sich am 10. April mit großer Mehrheit für die Verordnung zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen und zur Reduzierung von Methanemissionen aus. Ãœber beide Texte wurde zuvor ein Kompromiss mit dem Ministerrat erzielt.

Als Beitrag zur Entfernung von CO2 (Carbon Removal, CR) soll in Zukunft anerkannt werden, wenn CO2 technologisch aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft, zum Beispiel in unterirdischen Lagerstätten, sequestriert oder biologisch gebunden wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass CO2 in langlebigen Produkten wie Bauholz mindestens 35 Jahre der Atmosphäre entzogen wird.

Als befristete Einlagerung wird das sogenannte „Carbon Farming“ anerkannt, bei dem CO2 durch Aufforstung oder in Mooren gebunden oder die Freisetzung in der Landwirtschaft durch das Bodenmanagement für mindestens fünf Jahre reduziert wird.

Um CO2-Entnahmen zu zertifizieren, müssen sie nachhaltig, quantifizierbar und zusätzlich sein. Das CO2 muss langfristig eingelagert werden. Die Kommission soll auf der Grundlage dieser vier Kriterien eine Zertifizierungsmethode entwickeln. Die Zertifizierung ist freiwillig. Um das Nachhaltigkeitskriterium zu erfüllen, muss das „Carbon Farming“ auch zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.

Die Zertifizierung bezieht sich auf eine Tonne CO2, die der Atmosphäre entzogen wird. Das Zertifikat kann zur Erfüllung der internationalen, der europäischen und der nationalen Klimaziele im Rahmen der Nationalen Energie- und Klimapläne (NDC) eingesetzt werden, aber nicht im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS).

Ziel der Verordnung ist es, Technologien zu entwickeln, mit denen Kohlendioxid-Emissionen kompensiert werden, die auch in Zukunft unvermeidbar sind. Dafür seien klare und verlässliche Regeln notwendig, nach denen CO2-Entnahmen verifiziert, gemessen und kontrolliert werden, heißt es in Brüssel. Die Verordnung schaffe damit die Voraussetzung für Investitionen in die CO2-Entnahme.

Die Mehrheit der Abgeordneten will mit den Zertifizierungsvorschriften das sogenannte Greenwashing verhindern. Umweltverbände halten die organisierte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre dagegen für unseriös und fürchten, dass sie Investitionen in die direkte Reduzierung der Emissionen verhindert.

​Pläne gegen Methanschlupf und Abfackeln

Mit der ebenfalls am 10. April verabschiedeten Methan-Verordnung sollen die Methan-Emissionen vor allem in der Öl- und Gaswirtschaft gesenkt werden. Erdgas besteht zu mindestens 97 Prozent aus Methan (CH4). Die Unternehmen dieser Branchen müssen ihre Anlagen in Zukunft systematisch auf Leckagen untersuchen und diese beseitigen. Ein erstes Programm zur Reparatur von Pipelines und anderen Einrichtungen muss jedes Unternehmen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung vorlegen.

Undichte Stellen müssen möglichst sofort und spätestens fünf Jahre, nachdem sie entdeckt wurden, beseitigt werden. Spätestens 2027 darf kein Methan mehr abgefackelt oder in die Atmosphäre entlassen werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, stillgelegte Förderstellen zu erfassen und Pläne zur Senkung der dort entstehenden Emissionen zu erarbeiten.

Importeure müssen ebenfalls spätestens von 2027 an nachweisen, wie viel Methan bei der Förderung und dem Transport ihrer Ware freigesetzt wird. Die EU-Kommission soll für importiertes Öl, Gas oder Kohle „Methan-Intensitätsklassen“ festlegen, als Anreiz für die Reduzierung des Methanausstoßes.

Die Mitgliedsstaaten müssen außerdem die Methanemissionen aus dem Bergbau erfassen, einschließlich aller in den vergangenen 70 Jahren stillgelegten Gruben.

 

Donnerstag, 11.04.2024, 12:32 Uhr
Tom Weingärtner

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