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Energie & Management > Politik - BMWK: Fördergelder können wieder beantragt werden
Quelle: E&M / Harmsen
Politik

BMWK: Fördergelder können wieder beantragt werden

Die Fördergelder aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) des Bundes stehen nach einer Ausgabensperre ab sofort wieder zur Verfügung. 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) habe die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, teilte die Behörde in Berlin mit. Es hatte am 1. Dezember eine Sperre für alle Förderprogramme verhängt, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden.

Grund dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), nach dem der Bund 60 Milliarden Euro, die die Regierung bereits verplant hatte, nicht ausgeben durfte. Ein großer Teil dieser Mittel sollte im Rahmen des KTF für Förderprogramme des Bundes zur Verfügung stehen.

Nach der Bereinigungssitzung des Bundestags-Finanzausschusses haben die Koalitionsparteien Mitte Januar einen neuen Haushalt beschlossen. Danach stehen im KTF weniger Mittel zur Verfügung als vor dem Urteil des BVG geplant waren. Die Kürzungen fielen jedoch nicht so drastisch aus, wie zunächst befürchtet wurde, nachdem das Finanzministerium mehr als sechs Milliarden Euro „Haushaltsreste“ aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr gefunden hatte. Dieses Geld kann 2024 ausgegeben werden und wurde auf verschiedene Haushaltsposten verteilt.

Nachdem jetzt feststeht, wie viel Geld im KTF zur Verfügung steht, hat das BMWK die sicherheitshalber verhängte Bewilligungssperre aufgehoben. Betroffen davon seien unter anderem die Nationale Klimaschutzinitiative, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, die Förderung der Wärmeinfrastruktur, der Einsatz von Wasserstoff in der Industrie, die nationale Wasserstoffstrategie, die Dekarbonisierung der Industrie oder die serielle Fertigung von Energiespeichern, heißt es dazu.

Für diese Programme nehmen die damit beauftragten Behörden ab sofort wieder Anträge entgegen. Bereits vorliegende Anträge werden weiter bearbeitet und „nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung“ beschieden. Nicht betroffen vom Antragstopp waren die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Gebäuden und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Dienstag, 23.01.2024, 12:08 Uhr
Tom Weingärtner
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Quelle: E&M / Harmsen
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BMWK: Fördergelder können wieder beantragt werden
Die Fördergelder aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) des Bundes stehen nach einer Ausgabensperre ab sofort wieder zur Verfügung. 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) habe die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, teilte die Behörde in Berlin mit. Es hatte am 1. Dezember eine Sperre für alle Förderprogramme verhängt, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden.

Grund dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), nach dem der Bund 60 Milliarden Euro, die die Regierung bereits verplant hatte, nicht ausgeben durfte. Ein großer Teil dieser Mittel sollte im Rahmen des KTF für Förderprogramme des Bundes zur Verfügung stehen.

Nach der Bereinigungssitzung des Bundestags-Finanzausschusses haben die Koalitionsparteien Mitte Januar einen neuen Haushalt beschlossen. Danach stehen im KTF weniger Mittel zur Verfügung als vor dem Urteil des BVG geplant waren. Die Kürzungen fielen jedoch nicht so drastisch aus, wie zunächst befürchtet wurde, nachdem das Finanzministerium mehr als sechs Milliarden Euro „Haushaltsreste“ aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr gefunden hatte. Dieses Geld kann 2024 ausgegeben werden und wurde auf verschiedene Haushaltsposten verteilt.

Nachdem jetzt feststeht, wie viel Geld im KTF zur Verfügung steht, hat das BMWK die sicherheitshalber verhängte Bewilligungssperre aufgehoben. Betroffen davon seien unter anderem die Nationale Klimaschutzinitiative, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, die Förderung der Wärmeinfrastruktur, der Einsatz von Wasserstoff in der Industrie, die nationale Wasserstoffstrategie, die Dekarbonisierung der Industrie oder die serielle Fertigung von Energiespeichern, heißt es dazu.

Für diese Programme nehmen die damit beauftragten Behörden ab sofort wieder Anträge entgegen. Bereits vorliegende Anträge werden weiter bearbeitet und „nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung“ beschieden. Nicht betroffen vom Antragstopp waren die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Gebäuden und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Dienstag, 23.01.2024, 12:08 Uhr
Tom Weingärtner

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