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Energie & Management > Recht - Belzigs Ex-Geschäftsführer muss 3,5 Millionen Euro zahlen
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Belzigs Ex-Geschäftsführer muss 3,5 Millionen Euro zahlen

Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig in Brandenburg hat eine schwere Niederlage vor Gericht erlitten.
In einem Zivilprozess wurde der frühere Geschäftsführer dazu verurteilt, 3,5 Millionen Euro zu zahlen, auch für Zinsen und die Verfahrenskosten muss er aufkommen. Wie mehrfach berichtet, hatte der Geschäftsführer die Stadtwerke durch hochspekulative Geschäfte in die Insolvenz getrieben. Wie das Gericht in dem Zivilverfahren festgestellt hat, hat er damit eine „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ begangen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bad Belzigs Bürgermeister Robert Pulz reagierte zufrieden. Der Märkischen Allgemeinen sagte er zu dem Urteil: „Diese Schuldzuweisung entlastet den damaligen Aufsichtsrat, die Stadtverordneten der Kur- und Kreisstadt sowie die Stadtverwaltung.“ Es stelle fest, dass der Schaden, der den Stadtwerken zugefügt wurde, dem Geschäftsführer zur Last gelegt werde.

In einem strafrechtlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachtes der Untreue. Ob es zur Anklage kommt, ist nicht absehbar.

Der Sanierungsprozess der Bad Belziger Stadtwerke dauert derweil an. Die Warentermingeschäfte des damaligen Geschäftsführers hatten ein enormes Loch in die Finanzen der Kommune gerissen und vielfältige Sparmaßnahmen zur Folge.

Dienstag, 21.11.2023, 11:11 Uhr
Günter Drewnitzky
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Belzigs Ex-Geschäftsführer muss 3,5 Millionen Euro zahlen
Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig in Brandenburg hat eine schwere Niederlage vor Gericht erlitten.
In einem Zivilprozess wurde der frühere Geschäftsführer dazu verurteilt, 3,5 Millionen Euro zu zahlen, auch für Zinsen und die Verfahrenskosten muss er aufkommen. Wie mehrfach berichtet, hatte der Geschäftsführer die Stadtwerke durch hochspekulative Geschäfte in die Insolvenz getrieben. Wie das Gericht in dem Zivilverfahren festgestellt hat, hat er damit eine „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ begangen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bad Belzigs Bürgermeister Robert Pulz reagierte zufrieden. Der Märkischen Allgemeinen sagte er zu dem Urteil: „Diese Schuldzuweisung entlastet den damaligen Aufsichtsrat, die Stadtverordneten der Kur- und Kreisstadt sowie die Stadtverwaltung.“ Es stelle fest, dass der Schaden, der den Stadtwerken zugefügt wurde, dem Geschäftsführer zur Last gelegt werde.

In einem strafrechtlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachtes der Untreue. Ob es zur Anklage kommt, ist nicht absehbar.

Der Sanierungsprozess der Bad Belziger Stadtwerke dauert derweil an. Die Warentermingeschäfte des damaligen Geschäftsführers hatten ein enormes Loch in die Finanzen der Kommune gerissen und vielfältige Sparmaßnahmen zur Folge.

Dienstag, 21.11.2023, 11:11 Uhr
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