Dienstag, 28.10.2003, 09:51 Uhr
Auch wenn die Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinien in nationales Recht noch aussteht, eines ist jedoch unstrittig: Gegenüber den derzeit im EnWG und den Verbändevereinbarungen enthaltenen Vorschriften stellen die Anforderungen der Kommission zum Unbundling eine wesentliche Verschärfung in buchhalterischer, informationeller, organisatorischer und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht dar. Thorsten Seiferth und Andreas Weidel* sehen damit allerdings noch lange nicht alle Synergien davonschwimmen.