Auch wenn die Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinien in nationales Recht noch aussteht, eines ist jedoch unstrittig: Gegenüber den derzeit im EnWG und den Verbändevereinbarungen enthaltenen Vorschriften stellen die Anforderungen der Kommission zum Unbundling eine wesentliche Verschärfung in buchhalterischer, informationeller, organisatorischer und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht dar. Thorsten Seiferth und Andreas Weidel* sehen damit allerdings noch lange nicht alle Synergien davonschwimmen.
Mit der Verabschiedung der Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas am 26. Juni 2003 sind die Anforderungen an das Unbundling von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern auf EU-Ebene im Wesentlichen definiert. Der Umsetzungszeitplan sieht folgendermaßen aus:• Bis Juli 2004: Informationelles und organisatorisches Unbundling für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber; Legal Unbundli
Dienstag, 28.10.2003, 09:51 Uhr
Redaktion
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