Dsas Gebäude des BMWE in Berlin. Quelle: Shutterstock / nitpicker
Zur Anhörung des Kraftwerksgesetzes (StromVKG) haben Verbände und Unternehmen Änderungen gefordert. In der Kritik stehen Investitionssicherheit, Wettbewerb und regionale Steuerung.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Zuge der Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zum Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. Das Gesetz soll den Bau neuer gesicherter Stromerzeugungskapazitäten ermöglichen und so die Versorgungssicherheit nach dem Kohleausstieg absichern.
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte wichtige Vorschläge für den Zubau neuer steuerbarer Leistung. Nun müsse der Bundestag das Verfahren zügig voranbringen und zugleich zentrale Regelungen überarbeiten. Zur gesicherten Leistung gehörten wasserstofffähige Gaskraftwerke ebenso wie Batteriespeicher, Sektorkopplung und Flexibilitäten auf Verbrauchsseite. Die ersten Ausschreibungen für sogenannte H2-ready-Gaskraftwerke müssten rasch starten, damit Unternehmen noch 2026 Investitionsentscheidungen treffen könnten.
Der Verband fordert insbesondere mehr Planungssicherheit vor Beginn der Ausschreibungen. Eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission sollte nach Ansicht des BDEW vor dem Start der Ausschreibungen vorliegen. Falls dies nicht möglich sei, müssten Unternehmen Zuschläge ohne finanzielle Nachteile zurückgeben können. Zudem brauche die Branche frühzeitig Klarheit über mögliche Einspeiseentgelte und Baukostenzuschüsse.
Kritisch bewertet der BDEW auch die geplante Gebotsobergrenze. Diese könne dazu führen, dass Kraftwerks- und Speicherprojekte wirtschaftlich nicht darstellbar seien und deshalb nicht an den Ausschreibungen teilnehmen. Sollte der Gesetzgeber an einem Höchstpreis festhalten, müsse dieser die tatsächlichen Projektkosten abbilden und ausreichend Spielraum für Investitionen bieten.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht Nachbesserungsbedarf. Der VKU begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss zum StromVKG, warnt jedoch vor Wettbewerbsnachteilen für kommunale Unternehmen. Hohe finanzielle Sicherheitsleistungen und kurze Fristen könnten speziell kleinere Marktteilnehmer benachteiligen.
Um eine langfristige Versorgungssicherheit sowohl für die Strom- als auch für die Fernwärmeversorgung sicherzustellen, sei neben den geplanten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG ein zeitnah novelliertes und langfristig tragfähiges Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) notwendig, erinnert der VKU.
Chancen für Stadtwerke öffnenAus Sicht des VKU sollte der Wettbewerb durch eine Begrenzung von Gebots- oder Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter gestärkt werden. Außerdem fordert der Verband eine Anhebung des Höchstwertes sowie längere Vorlaufzeiten vor Ausschreibungen. Die Anforderungen an die Bereitstellung von Momentanreserve müssten technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Kraftwerksstrategie grundsätzlich. Er kritisiert allerdings die bisherigen Verzögerungen bei der Umsetzung und fordert schnelle Ausschreibungen. Zudem mahnt der Gewerkschaftsbund, bei der regionalen Verteilung der neuen Anlagen Verbesserungen an.
Laut Gesetzentwurf sollen zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im Norden entstehen. „Insbesondere an
den ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssen ebenfalls neue
Kapazitäten entstehen können“, kritisiert der DGB-Experte Felix Fleckenstein. Diese bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs sei strukturpolitisch unvermittelbar und erscheine auch aus energiewirtschaftlichen Erwägungen nicht sachgerecht.
Positiv bewertet der DGB die im Gesetzentwurf vorgesehenen Resilienzanforderungen. Nach Auffassung des Gewerkschaftsbundes stärken Mindestanteile europäischer Wertschöpfung die industrielle Basis in Europa. Kritisch sieht der DGB dagegen die geplante Kapazitätsumlage ab 2031. Deren konkrete Ausgestaltung sei bislang offen, obwohl dadurch zusätzliche Kosten für Stromverbraucher entstehen könnten.
Keine fossile Falle aufstellenDer Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert vor allem die aus seiner Sicht starke Ausrichtung des Gesetzes auf fossile Gaskraftwerke. Der Verband fordert einen technologieoffenen Kapazitätsmechanismus, der Batteriespeicher, Bioenergie, Lastflexibilitäten und Sektorkopplung gleichberechtigt berücksichtigt. Zudem müsse für neue Gaskraftwerke ein verbindlicher Dekarbonisierungspfad mit klimaneutralen Energieträgern festgelegt werden.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz betont, dass neue Kapazitäten nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch an den richtigen Standorten entstehen müssten. Der vorgesehene Südbonus sei ein geeignetes Instrument, müsse aber so weiterentwickelt werden, dass auch im Norden und Osten ausreichend neue Kraftwerke entstehen.
Mittwoch, 24.06.2026, 12:44 Uhr
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