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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz keine staatliche Beihilfe ist. Branchenverbände fordern nun eine rasche Novellierung des Gesetzes.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechts darstellt. Damit bestätigten die Richter in Luxemburg ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aus dem Jahr 2024 und wiesen den Einspruch der Europäischen Kommission zurück. Nach Einschätzung von Verbänden der Energi
Donnerstag, 9.07.2026, 15:40 Uhr
Susanne Harmsen
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