Quelle: Fotolia / Ralf Urner
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung nach dem neuen StromVKG gestartet. Gesucht werden 4500 MW gesicherte Leistung zur Absicherung längerer Dunkelflauten.
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung nach dem neuen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) gestartet. Den ersten Gebotstermin für Langzeitkapazitäten setzte die Behörde für den 8. September 2026 fest. Ausgeschrieben werden zunächst 4500 MW reduzierte Leistung. Die Zuschläge sollen bis zum 3. November 2026 bekannt gegeben werden. Eine zweite Ausschreibungsrunde soll bereits am 10. November angekündigt werden.
Klaus Müller erklärte: „Die Bundesnetzagentur hat sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes gründlich vorbereitet. Wir werden die Ausschreibungen nun mit größter Sorgfalt, aber zügig umsetzen. Unser Ziel ist es, dass die ersten Anlagen möglichst bald errichtet werden können.“ Der Gesetzgeber habe mit dem StromVKG einen Rahmen geschaffen, damit der Strommarkt auch in Zukunft über ausreichend gesicherte Leistung verfügt, so der Präsident der Bundesnetzagentur.
Verpflichtung für einen Zeitraum von 15 Jahren
Mit dem Verfahren beginnt die praktische Umsetzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat hatten das StromVKG am 9. beziehungsweise 10. Juli 2026 beschlossen. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten, die die Stromversorgung auch dann absichern sollen, wenn Wind- und Solaranlagen über längere Zeit nur wenig Strom erzeugen oder Stromimporte ausbleiben. Insgesamt sollen nach den Plänen der Bundesregierung innerhalb der kommenden zwölf Monate Ausschreibungen für 11.000 MW gesicherte Leistung stattfinden.
Teilnehmen können Erzeugungsanlagen, die über längere Zeiträume zuverlässig Strom bereitstellen können. Die Anlagen müssen dafür bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Fähigkeit, sogenannte Momentanreserve bereitzustellen und damit zur Netzstabilität beizutragen – auch dann, wenn sie gerade keine elektrische Leistung erzeugen.
Erfolgreiche Bieter verpflichten sich, ihre Erzeugungskapazitäten über einen Zeitraum von 15 Jahren vorzuhalten und bei Bedarf bereitzustellen. Im Gegenzug erhalten sie eine jährliche Vergütung. Deren Höhe wird im Wettbewerb ermittelt. Für die erste Ausschreibungsrunde gilt ein Höchstpreis von 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr. Die Gebote müssen bis zum 8. September um 24 Uhr elektronisch über die Ausschreibungsplattform der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Die ausgeschriebene reduzierte Leistung entspricht dabei nicht der installierten Kraftwerksleistung. Sie berücksichtigt mithilfe eines gesetzlich festgelegten Faktors den tatsächlichen Beitrag unterschiedlicher Technologien zur Versorgungssicherheit. Dadurch sollen verschiedene Kraftwerkstypen vergleichbar bewertet werden.
Das StromVKG enthält außerdem Vorgaben für eine regionale Steuerung des Kraftwerkszubaus. Grundsätzlich entscheidet der Gebotspreis über die Reihenfolge der Zuschläge. Erst wenn Projekte im netztechnischen Norden ein Drittel des Ausschreibungsvolumens erreicht haben, erhalten Vorhaben im Süden einen Bonus. Bei deren Bewertung wird dann ein Abschlag von 16.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr berücksichtigt. Die Regelung soll dazu beitragen, neue Kraftwerke dort zu errichten, wo sie aus Sicht des Stromnetzes besonders benötigt werden. (fw)
Dienstag, 21.07.2026, 16:41 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2026 Energie & Management GmbH