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Energie & Management > Smart Meter - Messtellenbetriebsgesetz mit weitreichenden Änderungen
Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
Smart Meter

Messtellenbetriebsgesetz mit weitreichenden Änderungen

Künftig sollen sich die Netzbetreiber an den Kosten des Smart Meter Rollouts beteiligen. Außerdem wird eine neue Marktrolle geschaffen.
Bei einer Veranstaltung des Future Energy Labs der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin im Oktober dieses Jahres hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) persönlich den Startschuss für den Neustart des Smart Meter Rollouts gegeben. Er sprach damals von einem verbindlichen gesetzlichen Fahrplan mit Zielvorgaben. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) solle nun das Rollout-Tempo bestimmen. Damit soll das bisherige komplizierte Verfahren rund um die Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgelöst werden.

Wie aus einem Post der Anwaltskanzlei Assmann Peiffer auf der Social-Media-Plattform Linkedin mit Bezug auf einen Entwurf zur Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes hervorgeht, wird es künftig tatsächlich nicht mehr auf den auch als „Markterklärung“ bezeichneten Verwaltungsakt als Startschuss für den verpflichtenden Einsatz zertifizierter Smart Meter Gateways ankommen. Vielmehr sehe das Gesetz feste Fristen vor, schreiben die Juristen und berufen sich auf den Gesetzentwurf. Demnach müssen bis Ende 2025 zehn Prozent aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Bis Ende 2028 muss die 50-Prozent-Marke geknackt und bis Ende 2035 fast der Voll-Rollout erreicht sein. Hier lautet die Vorgabe: 95 Prozent.

Vereinfachung der "sicheren Lieferkette"

Die Vereinfachung der sogenannten sicheren Lieferkette kündigte Habeck bereits im Oktober an. Bisher sind besondere mit PIN-gesicherte Transportbehälter, besondere Lagerbedingungen für die Geräte und eine Reihe anderer strenger Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Dieser Aufwand soll nun deutlich reduziert werden. „Wenn wir schon hochsichere Geräte haben, sollten wir nicht zu ängstlich sein, dass diese Geräte auch noch auf dem Weg vom Hersteller zum Einbau manipuliert werden“, sagte Habeck. „Unberechtigte Sicherheitssorgen sollten uns nicht länger aufhalten“, so der Minister.

„Gateways sind künftig regelmäßig am Netzanschlusspunkt zu verbauen. Der Ort wird vom Messstellenbetreiber festgelegt. Es soll aber auch zulässig sein, dass mehrere Netzanschlüsse einem gemeinsamen Gateway zugeordnet werden“, heißt es im Post von Assmann Peiffer. An den Kosten des Rollouts sollen sich künftig auch die Netzbetreiber beteiligen. Ein Vier-Personen-Haushalt solle nur noch 20 Euro tragen müssen.

Mit dem Auffangmessstellenbetreiber wird es künftig eine neue Marktrolle geben. Diese soll dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zufallen, der bundesweit die meisten intelligenten Messsysteme verbaut hat. Sofern ein grundzuständiger Messstellenbetreiber ausfalle, übernehme der Auffangmesstellenbetreiber acht Wochen nach Übernahme des Notbetriebs dauerhaft die Grundzuständigkeit, heißt es weiter.

Die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers fällt grundsätzlich dem örtlichen Verteilnetzbetreiber zu, der damit für den Rollout der intelligenten Messsysteme nach den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist. Messkunden können jedoch wettbewerbliche Messstellenbetreiber beauftragen. Diese dürfen, im Gegensatz zu grundzuständigen Messstellenbetreibern, auch individuelle Bündelangebote auflegen. Künftig sollen allerdings Bündelangebote für Heizwärme nur zulässig sein, wenn auch die Abrechnungsdienste tatsächlich mit übernommen werden.

BSI wird dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt

Von der Pflicht zu „deutlich erweiterten Zusatzleistungen“ ist darüber hinaus bei Assmann Peiffer die Rede, etwa der Übermittlung von Submetering-Daten oder der Datenkommunikation, die für die Teilnahme an den Regelenergiemärkten notwendig ist.

Darüber hinaus gibt es eine grundsätzliche organisatorische Neuerung. Bisher war das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vollständig dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Künftig soll die Behörde, wenn es um die Standardisierung der Smart Meter Gateways geht, dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt sein.

Die Anwälte von Assmann Peiffer schließen ihren Post mit dem Kommentar: „Nach einer ersten Einschätzung scheint die Gesetzgebung in diesem Bereich damit durchdachter und kohärenter als die inhaltlich fragwürdigen Neuregelungen im Bereich der Strom- und Gaspreisbremse, die nach unserem aus den aktuellen Beratungen erwachsenden Eindruck tendenziell zu einer Verteuerung der aktuellen Energiepreise beitragen.“

Freitag, 2.12.2022, 16:23 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Messtellenbetriebsgesetz mit weitreichenden Änderungen
Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
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Messtellenbetriebsgesetz mit weitreichenden Änderungen
Künftig sollen sich die Netzbetreiber an den Kosten des Smart Meter Rollouts beteiligen. Außerdem wird eine neue Marktrolle geschaffen.
Bei einer Veranstaltung des Future Energy Labs der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin im Oktober dieses Jahres hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) persönlich den Startschuss für den Neustart des Smart Meter Rollouts gegeben. Er sprach damals von einem verbindlichen gesetzlichen Fahrplan mit Zielvorgaben. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) solle nun das Rollout-Tempo bestimmen. Damit soll das bisherige komplizierte Verfahren rund um die Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgelöst werden.

Wie aus einem Post der Anwaltskanzlei Assmann Peiffer auf der Social-Media-Plattform Linkedin mit Bezug auf einen Entwurf zur Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes hervorgeht, wird es künftig tatsächlich nicht mehr auf den auch als „Markterklärung“ bezeichneten Verwaltungsakt als Startschuss für den verpflichtenden Einsatz zertifizierter Smart Meter Gateways ankommen. Vielmehr sehe das Gesetz feste Fristen vor, schreiben die Juristen und berufen sich auf den Gesetzentwurf. Demnach müssen bis Ende 2025 zehn Prozent aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Bis Ende 2028 muss die 50-Prozent-Marke geknackt und bis Ende 2035 fast der Voll-Rollout erreicht sein. Hier lautet die Vorgabe: 95 Prozent.

Vereinfachung der "sicheren Lieferkette"

Die Vereinfachung der sogenannten sicheren Lieferkette kündigte Habeck bereits im Oktober an. Bisher sind besondere mit PIN-gesicherte Transportbehälter, besondere Lagerbedingungen für die Geräte und eine Reihe anderer strenger Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Dieser Aufwand soll nun deutlich reduziert werden. „Wenn wir schon hochsichere Geräte haben, sollten wir nicht zu ängstlich sein, dass diese Geräte auch noch auf dem Weg vom Hersteller zum Einbau manipuliert werden“, sagte Habeck. „Unberechtigte Sicherheitssorgen sollten uns nicht länger aufhalten“, so der Minister.

„Gateways sind künftig regelmäßig am Netzanschlusspunkt zu verbauen. Der Ort wird vom Messstellenbetreiber festgelegt. Es soll aber auch zulässig sein, dass mehrere Netzanschlüsse einem gemeinsamen Gateway zugeordnet werden“, heißt es im Post von Assmann Peiffer. An den Kosten des Rollouts sollen sich künftig auch die Netzbetreiber beteiligen. Ein Vier-Personen-Haushalt solle nur noch 20 Euro tragen müssen.

Mit dem Auffangmessstellenbetreiber wird es künftig eine neue Marktrolle geben. Diese soll dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zufallen, der bundesweit die meisten intelligenten Messsysteme verbaut hat. Sofern ein grundzuständiger Messstellenbetreiber ausfalle, übernehme der Auffangmesstellenbetreiber acht Wochen nach Übernahme des Notbetriebs dauerhaft die Grundzuständigkeit, heißt es weiter.

Die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers fällt grundsätzlich dem örtlichen Verteilnetzbetreiber zu, der damit für den Rollout der intelligenten Messsysteme nach den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist. Messkunden können jedoch wettbewerbliche Messstellenbetreiber beauftragen. Diese dürfen, im Gegensatz zu grundzuständigen Messstellenbetreibern, auch individuelle Bündelangebote auflegen. Künftig sollen allerdings Bündelangebote für Heizwärme nur zulässig sein, wenn auch die Abrechnungsdienste tatsächlich mit übernommen werden.

BSI wird dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt

Von der Pflicht zu „deutlich erweiterten Zusatzleistungen“ ist darüber hinaus bei Assmann Peiffer die Rede, etwa der Übermittlung von Submetering-Daten oder der Datenkommunikation, die für die Teilnahme an den Regelenergiemärkten notwendig ist.

Darüber hinaus gibt es eine grundsätzliche organisatorische Neuerung. Bisher war das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vollständig dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Künftig soll die Behörde, wenn es um die Standardisierung der Smart Meter Gateways geht, dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt sein.

Die Anwälte von Assmann Peiffer schließen ihren Post mit dem Kommentar: „Nach einer ersten Einschätzung scheint die Gesetzgebung in diesem Bereich damit durchdachter und kohärenter als die inhaltlich fragwürdigen Neuregelungen im Bereich der Strom- und Gaspreisbremse, die nach unserem aus den aktuellen Beratungen erwachsenden Eindruck tendenziell zu einer Verteuerung der aktuellen Energiepreise beitragen.“

Freitag, 2.12.2022, 16:23 Uhr
Fritz Wilhelm

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