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Preiserhöhungen des Ökostrom-Anbieters Extra Energie ab 2016 sind unwirksam. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt.
Gegen die Preiserhöhungen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt, weil Extra Energie keine wirksame Preiserhöhungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet haben soll. Ohne eine solche Klausel, so teilten die Verbraucherschützer jetzt mit, seien Preissteigerungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatt
Montag, 16.12.2019, 15:43 Uhr
Günter Drewnitzky
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