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Ein Pachtdeckel für EEG-geförderte Windparks könnte den Bundeshaushalt entlasten. Wie groß der Effekt ausfällt, hängt laut FFE aber stark vom tatsächlichen Pachtniveau ab.
Die im Entwurf des EEG 2027 vorgesehene Begrenzung von Pachtzahlungen für Windenergieanlagen an Land auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes kann die EEG-Förderkosten senken. Dies zeigt ein Kurzgutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE) im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Niedrigere Pachten senken die Projektkosten einer Windenergieanlage. Werden diese Kostenvorteile vollständig in niedrigeren Geboten in den EEG-Ausschreibungen weitergegeben, fällt auch der sogenannte anzulegende Wert niedriger aus. Er bildet die Grundlage für die EEG-Förderung. Sinkt er, verringern sich die aus dem Bundeshaushalt zu finanzierenden Förderzahlungen – soweit der Mechanismus hinter dem Pachtdeckel.
Die FFE untersucht Pachtsätze zwischen 2,5 und 30 Prozent des Jahresumsatzes. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Obergrenze liegt bei 3,5 Prozent. „Die Szenarien sind keine Prognose der tatsächlichen Pachtentwicklung, sondern bilden die Bandbreite möglicher Pachthöhen ab, vor deren Hintergrund die Wirkung eines 3,5-%-Pachtdeckels eingeordnet werden kann“, schreiben die Forschenden wörtlich in ihren Erläuterungen. Denn belastbare und regional differenzierte Daten zu tatsächlich vereinbarten Pachtsätzen seien für Deutschland nicht in ausreichendem Umfang verfügbar.
Bei einem angenommenen Vergleichspachtsatz von 10 Prozent würde der Deckel den anzulegenden Wert für Windenergieanlagen im Jahr 2030 im Modell von rund 8,3 auf 7,7 Cent/kWh senken. Die jährliche Einsparung würde in diesem Szenario bis 2045 auf rund 1,1 Milliarden Euro steigen; kumuliert ergäben sich rund 13 Milliarden Euro. Bei einem Vergleichspachtsatz von 5 Prozent beziffert die FfE das kumulierte Einsparpotenzial bis 2045 auf rund 3 Milliarden Euro, bei 20 Prozent auf bis zu 37 Milliarden Euro.
Pachtverträge werden bereits nachverhandeltEntscheidend ist damit, wie hoch die Pachten ohne gesetzliche Begrenzung tatsächlich wären. Laut einer Stellungnahme des Bundesverbands Windenergie würden Pachtverträge wegen des stärkeren Wettbewerbs in den EEG-Ausschreibungen bereits zu niedrigeren Konditionen nachverhandelt.
Ingbert Liebing erklärt: „Jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließt, entlastet den Bundeshaushalt und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um Milliarden, ohne die Ausbauziele bei der Windenergie zu gefährden.“ Gleichzeitig blieben lukrative Pachteinnahmen für Flächeneigentümer weiterhin möglich und der Windkraftausbau attraktiv, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.
Bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent ergeben sich nach der FFE-Modellierung für die betrachteten Beispielanlagen jährliche Pachtzahlungen zwischen rund 24.000 und 37.000 Euro.
Liebing sieht den Pacht-Deckel als „mächtigen Hebel für mehr Kosteneffizienz“. Es sei nicht Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, über das EEG die Flächeneigentümer zu subventionieren. „Wenn wir die gleichen Windausbauziele mit deutlich geringeren Förderkosten erreichen können, sollten wir diesen Hebel nutzen“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.
Die Modellrechnung unterstellt, dass Projektentwickler geringere Pachtkosten vollständig in niedrigere Gebote weitergeben. Die Forschenden weisen darauf hin, dass zusätzliche Rechts-, Nachweis- oder Finanzierungsrisiken den Effekt abschwächen können. Nicht berücksichtigt seien mögliche Reaktionen der Marktakteure, Veränderungen der Standortwahl oder Folgen für die Ausbaugeschwindigkeit. Die FFE ordnet die berechneten Einsparungen deshalb als Potenzialabschätzung unter idealisierten Bedingungen und als Obergrenze der möglichen Einsparungen ein.
Das Gutachten der FfE mit dem Titel „
Auswirkungen von Pachthöhenbegrenzungen für Wind an Land“ steht auf der Internetseite des VKU zum Download zur Verfügung.
(fw)
Montag, 5.10.2026, 15:26 Uhr
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