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Energie & Management > Kohlekraftwerke - Deutsche Kohlekonzerne verlieren vor holländischem Gericht
Quelle: GKM
Kohlekraftwerke

Deutsche Kohlekonzerne verlieren vor holländischem Gericht

Die Konzerne RWE und Uniper haben im Streit über Zahlungen für vorzeitige Abschaltungen von Kohlekraftwerken in den Niederlanden eine Schlappe erlitten.
Ein Haager Gericht entschied am 30. November, dass die Konzerne RWE und Uniper keinen Anspruch auf Entschädigungen für entgangene Gewinne haben.
Hintergrund ist ein 2019 verabschiedetes Gesetz, das die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung spätestens Anfang 2030 wegen des Klimaschutzes untersagt. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden dafür keine Entschädigung.

Der Streit ist damit noch nicht beigelegt, da sich beide Unternehmen auf den internationalen Energiecharta-Vertrag (ECT) stützen. Die Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts wird Anfang 2023 erwartet.

RWE will das niederländische Urteil vom Mittwoch nun prüfen und überlegen, ob man Berufung einlegt. "Ein Eingriff in unser Eigentum, ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten, ist nicht akzeptabel", teilte RWE mit. Der Dax-Konzern hatte auf 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz geklagt. Wie hoch die von Uniper geforderte Summe ist, ist nicht bekannt. Die ehemalige Tochter der finnischen Fortum musste allerdings bei seiner Verstaatlichung zusagen, aus dem Schiedsgerichtsverfahren auszusteigen. 

Insgesamt sind in den Niederlanden noch vier Kohlekraftwerke in Betrieb, von denen Uniper und RWE je eins besitzen. Unipers Werk Maasvlakte bei Rotterdam wurde 2016 in Betrieb genommen. RWE eröffnete sein Kraftwerk in Eemshaven gegenüber von Emden 2015.

Mittwoch, 30.11.2022, 14:46 Uhr
Claus-Detlef Grossmann und Georg Eble
Energie & Management > Kohlekraftwerke - Deutsche Kohlekonzerne verlieren vor holländischem Gericht
Quelle: GKM
Kohlekraftwerke
Deutsche Kohlekonzerne verlieren vor holländischem Gericht
Die Konzerne RWE und Uniper haben im Streit über Zahlungen für vorzeitige Abschaltungen von Kohlekraftwerken in den Niederlanden eine Schlappe erlitten.
Ein Haager Gericht entschied am 30. November, dass die Konzerne RWE und Uniper keinen Anspruch auf Entschädigungen für entgangene Gewinne haben.
Hintergrund ist ein 2019 verabschiedetes Gesetz, das die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung spätestens Anfang 2030 wegen des Klimaschutzes untersagt. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden dafür keine Entschädigung.

Der Streit ist damit noch nicht beigelegt, da sich beide Unternehmen auf den internationalen Energiecharta-Vertrag (ECT) stützen. Die Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts wird Anfang 2023 erwartet.

RWE will das niederländische Urteil vom Mittwoch nun prüfen und überlegen, ob man Berufung einlegt. "Ein Eingriff in unser Eigentum, ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten, ist nicht akzeptabel", teilte RWE mit. Der Dax-Konzern hatte auf 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz geklagt. Wie hoch die von Uniper geforderte Summe ist, ist nicht bekannt. Die ehemalige Tochter der finnischen Fortum musste allerdings bei seiner Verstaatlichung zusagen, aus dem Schiedsgerichtsverfahren auszusteigen. 

Insgesamt sind in den Niederlanden noch vier Kohlekraftwerke in Betrieb, von denen Uniper und RWE je eins besitzen. Unipers Werk Maasvlakte bei Rotterdam wurde 2016 in Betrieb genommen. RWE eröffnete sein Kraftwerk in Eemshaven gegenüber von Emden 2015.

Mittwoch, 30.11.2022, 14:46 Uhr
Claus-Detlef Grossmann und Georg Eble

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