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Energie & Management > Fernwärme - Bundeskartellamt leitet Fernwärme-Verfahren ein
Quelle: Fotolia / Robert Kneschke
Fernwärme

Bundeskartellamt leitet Fernwärme-Verfahren ein

Waren Preisanpassungen für die Fernwärme bei mehreren Versorgern zu hoch? Das prüft nun das Bundeskartellamt. Betroffen sind sechs Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 eröffnet, teilte die Behörde am 16. November mit.

Sie prüft dabei insbesondere die konkrete Anwendung von Preisanpassungsklauseln. Diese Klauseln verwenden Fernwärmeversorger bei der Anpassung ihrer Preise, um sowohl die allgemeine Marktentwicklung als auch die Kosten für diejenige Energie, die konkret bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzt wird, abzubilden. Da Fernwärmeversorger in ihrem jeweiligen Netzgebiet über eine Monopolstellung verfügen, unterliegen sie dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.

„Wir prüfen in diesen Verfahren insbesondere, ob die konkret verwendeten Preisanpassungsklauseln gegen rechtliche Vorgaben verstoßen und so zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt haben“, teilte dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, mit. Die Fernwärmepreise müssten sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren. Mundt: „Es wirft zum Beispiel Fragen auf, wenn ein Unternehmen den Fernwärmepreis an die Entwicklung des Gaspreises angepasst hat, obwohl tatsächlich auch andere günstigere Alternativen für die Wärmeerzeugung verwendet wurden.“

Die Verfahren des Bundeskartellamtes greifen insbesondere Fälle auf, in denen der Verdacht besteht, dass durch die Auswahl der Preisindizes die tatsächliche Entwicklung der Kosten nicht angemessen abgebildet, sondern deutlich überzeichnet wird. Einzelne Klauseln knüpfen beispielsweise ausschließlich an einen Erdgas-Index an, während der Versorger tatsächlich zu einem substanziellen Anteil andere Energien, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, bei der Wärmeerzeugung einsetzt. Außerdem wird dem Verdacht nachgegangen, ob und inwieweit durch eine zu geringe Gewichtung der allgemeinen Preisentwicklung im Wärmebereich die jeweils konkret verwendete Preisanpassungsklausel im Ergebnis ebenfalls überschießende Preissteigerungen zur Folge hatte.

Die jetzt eingeleiteten Ermittlungen gegen sechs Unternehmen betreffen insgesamt neun Fernwärmenetze in vier verschiedenen Bundesländern, teilte das Bundeskartellamt weiter mit.

Donnerstag, 16.11.2023, 15:10 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Fernwärme - Bundeskartellamt leitet Fernwärme-Verfahren ein
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Bundeskartellamt leitet Fernwärme-Verfahren ein
Waren Preisanpassungen für die Fernwärme bei mehreren Versorgern zu hoch? Das prüft nun das Bundeskartellamt. Betroffen sind sechs Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 eröffnet, teilte die Behörde am 16. November mit.

Sie prüft dabei insbesondere die konkrete Anwendung von Preisanpassungsklauseln. Diese Klauseln verwenden Fernwärmeversorger bei der Anpassung ihrer Preise, um sowohl die allgemeine Marktentwicklung als auch die Kosten für diejenige Energie, die konkret bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzt wird, abzubilden. Da Fernwärmeversorger in ihrem jeweiligen Netzgebiet über eine Monopolstellung verfügen, unterliegen sie dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.

„Wir prüfen in diesen Verfahren insbesondere, ob die konkret verwendeten Preisanpassungsklauseln gegen rechtliche Vorgaben verstoßen und so zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt haben“, teilte dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, mit. Die Fernwärmepreise müssten sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren. Mundt: „Es wirft zum Beispiel Fragen auf, wenn ein Unternehmen den Fernwärmepreis an die Entwicklung des Gaspreises angepasst hat, obwohl tatsächlich auch andere günstigere Alternativen für die Wärmeerzeugung verwendet wurden.“

Die Verfahren des Bundeskartellamtes greifen insbesondere Fälle auf, in denen der Verdacht besteht, dass durch die Auswahl der Preisindizes die tatsächliche Entwicklung der Kosten nicht angemessen abgebildet, sondern deutlich überzeichnet wird. Einzelne Klauseln knüpfen beispielsweise ausschließlich an einen Erdgas-Index an, während der Versorger tatsächlich zu einem substanziellen Anteil andere Energien, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, bei der Wärmeerzeugung einsetzt. Außerdem wird dem Verdacht nachgegangen, ob und inwieweit durch eine zu geringe Gewichtung der allgemeinen Preisentwicklung im Wärmebereich die jeweils konkret verwendete Preisanpassungsklausel im Ergebnis ebenfalls überschießende Preissteigerungen zur Folge hatte.

Die jetzt eingeleiteten Ermittlungen gegen sechs Unternehmen betreffen insgesamt neun Fernwärmenetze in vier verschiedenen Bundesländern, teilte das Bundeskartellamt weiter mit.

Donnerstag, 16.11.2023, 15:10 Uhr
Heidi Roider

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