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Das überragende öffentliche Interesse stärkt Energiewendeprojekte bei Genehmigungen. Eine neue Studie zeigt jedoch, warum daraus kein automatischer Vorrang entsteht.
Windenergieanlagen, Stromnetze, Energiespeicher und Wasserstoffinfrastrukturen gelten inzwischen als Vorhaben von „überragendem öffentlichem Interesse“. Die in Würzburg (Bayern) ansässige Stiftung Umweltenergierecht hat in einer neuen Studie die Wirkung dieser gesetzlichen Festschreibung untersucht.Das überragende öffentliche Interesse gehört inzwischen zu den zentralen Instrum
Donnerstag, 18.06.2026, 15:28 Uhr
Davina Spohn
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