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Das Bundesamt für Seeschifffahrt soll doch noch Meeresflächen mit hybriden Anschlüssen zu Strom- und Wasserstoffleitungen ausweisen − fordert die Offshore-Elektrolyse-Lobby Aquaventus.
Der Verein Aquaventus, der für die Produktion grünen Wasserstoffs auf See kämpft, will jetzt über das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und den Bundestag erreichen, was ihm bisher das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) versagt: den kombinierten Anschluss von Meereswindpark-Flächen an Strom- und an Wasserstoffleitungen durch entsprechende Planungsgrundsätze in den Flächenentwicklungsplänen (FEP) zu ermöglichen. Nur unter Rückgriff darauf ließe sich Baurecht für hybride Anschlüsse schaffen.
Aquaventus beruft sich damit auch auf den Koalitionsvertrag. An Hebeln, um dies zu erreichen, sieht der Verein nun zwei:
- die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindseeG), zu der das BMWE bis 23. Dezember 2025 seine Tendenzen konsultiert hat. Der nächste Schritt wäre jetzt ein Referentenentwurf und letztlich das parlamentarische Verfahren, das Aquaventus laut einem Sprecher für dieses Quartal erwartet.
- Der andere Hebel ist aus Sicht des Vereins, dass das BSH „proaktiv“ die künftige gesetzgeberische Entwicklung im FEP vorwegnimmt oder BMWE das BSH schlicht anweist, hybride Anschlüsse in den FEP-Entwurf aufzunehmen. Dieser soll noch in diesem Monat nach Auswertung aller Stellungnahmen erscheinen. Denn das BSH hatte ebenfalls eine Konsultation, eben jene des FEP 2026. Diese endete am 18. Dezember 2025.
Aquaventus hatte sich daran nicht beteiligt, weil es nicht um Wasserstoff ging, dafür aber im März 2025 an einer vorigen Konsultation des BSH. Eine „integrierte Flächenplanung“ soll nach den Vorstellungen von Aquaventus bei dem ausgewiesenen Wasserstoffgebiet SEN-1 (violett in der Seekarte) und den Offshorewind-Zonen 4
und
5 möglich werden, welch letztere sich im sogenannten Entenschnabel der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) befinden.
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In Violett die geplante Wasserstoff-Fläche SEN-1 der Nordsee und nordwestlich der gelben Flächen die Zonen 4 und 5 für Offshorewind im „Entenschnabel“ Quelle: BSH |
Darüber hinaus fordert Aquaventus von der Koalition ein Ausbauziel für grünen Offshore-Wasserstoff im WindseeG und technologieneutrale Ausschreibungen. Die Fläche SEN-1 solle von 2027 an in verschiedenen Teilflächen ausgeschrieben und den Betreibern dabei die Gewichtung zwischen Strom und Wasserstoff überlassen werden.
Die Projekte in der SEN-1 ließen sich dann bis 2030 entwickeln, 2029/30 der Bau beginnen und zwischen 2032 und 2034 der kommerzielle Betrieb in Leistungsbereichen von 50 bis 250
MW, so Aquaventus. Im Jahr 2030 sollten Ausschreibungen in den küstenfernsten Zonen 4 und 5 folgen, und gegen 2035 erreiche die Produktionskapazität grünen Wasserstoffs in der deutschen See die Gigawatt.
Aquaventus begründet seine Forderungen damit, dass sich so die Strom-Anbindungsleitungen höher auslasten ließen, die Ertragsverluste von Windparks durch Spitzenlastkappung (Overplanting) reduziert würden, der Wind in den küstenfernen Zonen 4
und 5 besser ausgenutzt werde und die künftige Nachfrage nach grünem Wasserstoff bedient werde. Deutschland würde sich damit zudem zu Technologieoffenheit mit grünen Molekülen statt nur einer All-electric Society bekennen.
Demoprojekte noch dieses Jahr fördernAllerdings müssten „dringend“ noch in diesem Jahr die ersten Demoprojekte für Elektrolyseure im Küstenmeer im MW-Bereich genehmigt und gefördert werden, meint die Offshore-Elektrolyse-Lobby. Aquaventus räumt ein, dass die Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff auf See mittels Ökostrom noch nach 2035 70
Prozent mehr kostet als an Land, wie E-Bridge 2024 ermittelte. Das liegt unter anderem am Salzwasser, an Wind und Wetter sowie limitierten Wartungsmöglichkeiten auf See.
Dem stünden aber höhere Volllaststunden (5.000 pro Jahr) und volkswirtschaftliche Gewinne gegenüber. „Bei den heutigen Marktbedingungen ist eine vollständige Refinanzierung von Offshore-Wasserstoffprojekten ohne gezielte Förderung aktuell nicht möglich“, schreibt Aquaventus. Dies liege auch an den Unsicherheiten in Bezug auf die EU-Verordnung über Kraftstoffe nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) sowie an fehlenden verbindlichen Abnahmeverträgen.
ÜNB: Wasserstoff-Fläche aufteilenDie Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) teilen den Optimismus von Aquaventus hinsichtlich der Fläche SEN-1 nicht. In der BSH-Konsultation regen die Vier, die freilich nur Strominteressen vertreten, an, Teile der Wasserstoff-Fläche mit den Windkraft-Flächen N-10.1 und N-10.2 zusammenzulegen, nur, um Verschattungseffekte zu minimieren. Das sind jene Flächen, deren Vergabe im August geplatzt war. O-Ton: „Eine erfolgreiche Entwicklung des sonstigen Energiegewinnungsbereiches SEN-1 für eine
Offshore-Wasserstoffproduktion ist aus Branchensicht kurzfristig unwahrscheinlich.“
Freitag, 2.01.2026, 16:28 Uhr
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