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Eine Enervis-Studie im Auftrag des LEE NRW sieht Nachbesserungsbedarf beim EEG 2027. Zweiseitige Contracts for Difference (CfD) könnten Direktlieferverträge (PPA) erschweren.
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) fordert Änderungen am Entwurf für das EEG 2027. Eine vom Verband beauftragte Kurzstudie des Beratungsunternehmens „enervis energy advisors“ kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Förderung über zweiseitige Contracts for Difference (CfD) die Kombination mit Power Purchase Agreements (PPAs) erschweren könnte.
PPAs sind langfristige Stromlieferverträge, mit denen Unternehmen erneuerbaren Strom über mehrere Jahre zu kalkulierbaren Preisen beziehen können. Für Betreiber von Wind- und Solaranlagen können sie zugleich eine Möglichkeit sein, Investitionen über langfristig vereinbarte Erlöse abzusichern. Nach Ansicht des LEE NRW können PPAs damit sowohl zur Dekarbonisierung der Industrie als auch zu einer stärker marktbasierten Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien beitragen.
CfD und PPA passend gestaltenMit dem EEG 2027 will die Bundesregierung die Förderung neuer Wind- und Solaranlagen auf ein System mit zweiseitigen CfD umstellen. Dabei erhalten Anlagenbetreiber eine Absicherung gegen niedrige Strompreise. Liegen die Markterlöse über dem in der Ausschreibung ermittelten Förderwert, soll ein Teil der zusätzlichen Erlöse abgeschöpft werden.
Nach Einschätzung von Enervis entsteht dadurch ein Problem für Betreiber, die ihre Anlagen zeitweise über einen PPA vermarkten wollen. Nach dem derzeitigen System können Anlagenbetreiber zwischen geförderter Direktvermarktung und einer ungeförderten PPA-Vermarktung wechseln. Während der PPA-Laufzeit entfällt die Marktprämie. Nach dem Ende des Vertrags ist grundsätzlich eine Rückkehr in die EEG-Förderung möglich.
Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 verändert diese Möglichkeit. Zwar soll ein Wechsel in die ungeförderte Direktvermarktung weiterhin möglich sein. Die vorgesehene Erlösabschöpfung soll jedoch grundsätzlich auch dann greifen. Maßgeblich soll dabei der Jahresmarktwert sein und nicht der tatsächlich vereinbarte PPA-Preis. Damit könne eine Abschöpfung entstehen, obwohl der Betreiber über den PPA gar keinen entsprechenden Mehrerlös erzielt, so Enervis.
„Der Regierungsentwurf stellt Betreiber damit vor eine schlechte Wahl“, sagt LEE-NRW-Geschäftsführer Christian Vossler. Entweder müssten sie einen PPA abschließen und blieben dennoch der staatlichen Erlösabschöpfung unterworfen oder sie entgingen der Abschöpfung und verlören dafür dauerhaft die Absicherung durch das EEG.
LEE NRW sieht NachbesserungsbedarfAus Sicht des LEE NRW steht die geplante Regelung im Spannungsverhältnis zu den politischen Zielen für PPAs. Die Europäische Union sieht langfristige Stromlieferverträge als Instrument, um privates Kapital für den Ausbau erneuerbarer Energien zu mobilisieren und langfristige Erlössicherheit für neue Anlagen zu schaffen. CfDs sollen dabei als ergänzendes Förderinstrument wirken.
Onsite-PPA entlastetEine besondere Bedeutung misst der LEE NRW sogenannten Onsite-PPAs bei. Dabei liefert eine Wind- oder Solaranlage den erzeugten Strom über eine Direktleitung unmittelbar an ein Unternehmen. Der aktuelle EEG-Entwurf sieht für diese Strommengen eine Ausnahme von der Erlösabschöpfung vor. Strom, der direkt an ein Unternehmen geliefert und nicht in das öffentliche regulierte Netz eingespeist wird, soll demnach nicht von der Abschöpfung erfasst werden.
Der LEE NRW begrüßt die Regelung und fordert, sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erhalten und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend sei dabei insbesondere der regulatorische Status der Direktleitung. Wird eine solche Lieferstruktur als reguliertes Netz eingestuft, könnte die Ausnahme von der Abschöpfung gefährdet sein.
Studie nennt zwei ModelleEnervis hat im Auftrag des LEE NRW verschiedene Möglichkeiten untersucht, CfD-Förderung und PPA-Vermarktung zu kombinieren. Dabei bewertete das Beratungsunternehmen unter anderem Erlös- und Kontrahentenrisiken, Mehrerlöschancen, Verteilungseffekte und die praktische Umsetzbarkeit.
Mitautor Fritz Halla verweist auf zwei grundsätzliche Ansätze. Eine Möglichkeit sei eine parallele Kombination von CfD und PPA. Dabei würde ein Teil der Anlagenleistung dauerhaft über den CfD abgesichert, während ein anderer Teil über einen PPA vermarktet wird. Für den PPA-Anteil würde keine Erlösabschöpfung greifen. Ein Bonus im Ausschreibungsverfahren könnte zusätzlich einen Anreiz für die PPA-Vermarktung schaffen.
Alternativ könnten die Wechselregeln angepasst werden. Ein einmaliger Wechsel aus dem CfD in einen PPA könnte ohne Abschöpfung und zu einem frei wählbaren Zeitpunkt möglich sein. Darüber hinaus wären laut Studie auch mehrfache Wechsel zwischen CfD und PPA denkbar, wenn eine mögliche Abschöpfung auf Basis des tatsächlich vereinbarten PPA-Preises erfolgt.
(sh)
Donnerstag, 10.09.2026, 16:18 Uhr
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