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Verbände der Energiebranche reagierten auf die AgNes-Pläne der Bundesnetzagentur. Zustimmung gibt es für den Schutz von Speicherinvestitionen, Kritik an dynamischen Netzentgelten.
Die von der Bundesnetzagentur vorgestellten Zwischenergebnisse zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) stoßen in der Energiewirtschaft auf ein gemischtes Echo. Übereinstimmend begrüßte die Branche den geplanten Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und die Entgeltbefreiung für Elektrolyseure. Es gab aber auch Warnungen vor zusätzlicher Komplexität, Fehlanreizen und Risiken für Investitionen.
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae den konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur. Kritisch bewerte der BDEW aber die geplante Ausgestaltung der kapazitätsorientierten Netzentgelte. Die vorgesehene pauschale Belastung für Prosumer werde deren unterschiedlichen Nutzungsprofilen nicht gerecht.
Zudem hält der Verband an seiner Kritik an volldynamischen Netzentgelten fest. Diese würden in der Praxis erhebliche Anforderungen an IT-Systeme, Messwesen, Abrechnung und Marktkommunikation stellen. Auch für die Finanzierung neuer Stromerzeugungsanlagen entstünden unkalkulierbare Risiken.
Netzkostenbeteiligung für StromerzeugerDer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in den Eckpunkten ebenfalls wichtige Signale für Investitionen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing warnte vor den geplanten dynamischen Netzentgelten, die einen hohen Umsetzungsaufwand verursachten. Dass die Bundesnetzagentur nun einen schrittweisen Einstieg ab 2030 vorsehe, verschaffe immerhin mehr Zeit für Analysen und technische Anpassungen, erklärte Liebing.
Nach Ansicht des VKU bleibt auch in anderen Punkten Klärungsbedarf. Dazu zählen neue Gebührenmodelle für Netzkapazitäten, die Beteiligung von Stromerzeugern an Netzkosten sowie die Zukunft von Sonderregelungen für die Industrie.
Laut einer VKU-Umfrage halten 74 Prozent der Mitgliedsunternehmen den aktuellen Regulierungsrahmen für unzureichend, um notwendige Netzinvestitionen zu ermöglichen. Drei Viertel bewerten ihre finanzielle Lage beim Netzausbau als angespannt oder kritisch.
Bandlastprivileg nicht verlängernDer Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisierte die geplante Verlängerung des sogenannten Bandlastprivilegs für Industrieunternehmen um drei Jahre. Dies sei ein „schweren Rückschritt“, sagte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Das Stromsystem stehe unter hohem Flexibilitätsdruck, weshalb zusätzliche Anreize für starre Verbrauchsprofile aus Sicht des Verbandes nicht mehr zeitgemäß seien.
Dagegen warnte Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, vor einer möglichen Abschaffung der Regelung zur atypischen Netznutzung. Diese habe sich in der Stahlindustrie bewährt und setze sinnvolle Anreize, den Stromverbrauch in Zeiten hoher Netzauslastung zu reduzieren. Angesichts hoher Stromkosten wäre eine Abschaffung aus Sicht der Branche das falsche Signal.
Skeptisch beurteilt der BEE zudem eine fehlende Differenzierung zwischen wetterabhängigen Technologien wie Windkraft und Photovoltaik sowie steuerbaren Anlagen wie Biomasse oder Wasserkraft. Für flexible Biogasanlagen könnten dadurch falsche Anreize entstehen.
Abschreckung für Prosumer befürchtetDer Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) wertet die Zwischenergebnisse dagegen als deutliche Verbesserung gegenüber früheren Überlegungen. BVES-Präsident Thomas Speidel begrüßte, dass die Behörde für Speicher Doppelbelastungen bei Einspeicherung und Entnahme vermeiden will. Der BVES sieht dennoch weiteren Diskussionsbedarf bei den geplanten dynamischen Netzentgelten sowie bei pauschalen Aufschlägen für Prosumer. Diese könnten aus Sicht des Verbandes Investitionen unnötig erschweren.
Diese Ansicht teilt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Er fürchtet, dass der vorgesehene Grundpreisaufschlag für Prosumer Fehlanreize setzt und Investitionen in PV-Dachanlagen bremst. Auch das Unternehmen Einskommafünfgrad sieht Defizite bei der geplanten Reform. Aus Sicht des Unternehmens verschiebt die Bundesnetzagentur notwendige Flexibilitätsanreize zu weit in die Zukunft. Dynamische Netzentgelte kämen zu spät.
Die Bundesnetzagentur will die finalen Regeln für die neue Netzentgeltsystematik bis Ende 2026 festlegen. Die neuen Regelungen sollen ab 2029 gelten. (Wir berichteten)
Ein
Gutachten des EWI, das die Netzentgeltmodelle des BDEW und der Bundesnetzagentur vergleicht, steht auf der Internetseite des Verbands zur Verfügung.
Donnerstag, 28.05.2026, 12:59 Uhr
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