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Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) hat Empfehlungen zur künftigen Regulierung der Stromnetzentgelte (AgNes-Prozess) durch die Bundesnetzagentur vorgelegt.
Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit den Rechtsrahmen für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. September 2021, das die bisherigen rechtlichen Grundlagen der Netzentgeltregulierung entfallen ließ. Im Zuge dessen arbeitet die Bonner Regulierungsbehörde mit der „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) an einer neuen Systematik zur Verteilung der Stromnetzkosten.
Dazu hat der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) am 16. Juli eine Stellungnahme mit Empfehlungen veröffentlicht. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesnetzagentur knüpft damit an seine frühere Stellungnahme zum Reformprozess „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST) an. Während NEST Fragen der Netzqualität und der Modernisierung behandelt, konzentriert sich AgNes auf die künftige Finanzierung der Stromnetze.
AgNes-Reform notwendigLaut dem WAR sollte die neue Netzentgeltsystematik die veränderten Anforderungen eines zunehmend dezentralen Energiesystems berücksichtigen und zugleich Anreize für ein netzdienliches Verhalten schaffen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jürgen Kühling von der Universität Regensburg, erklärt, das EuGH-Urteil habe einen überfälligen Modernisierungsprozess angestoßen. „Neue Entgeltgrundsätze sind erforderlich, um die Finanzierung der Stromnetze langfristig zu sichern und Anreize für eine effizientere Netznutzung zu setzen“, so Kühling.
Der stellvertretende Vorsitzende Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verweist darauf, dass die bisherige Netzentgeltsystematik nicht mehr zu einem dezentralen Stromsystem passe. Nach seiner Einschätzung schafft AgNes ab 2029 die Grundlage für eine zeitgemäße Ausgestaltung der Netzentgelte.
Konkrete Empfehlungen der BeraterIn seiner Stellungnahme spricht der WAR mehrere konkrete Empfehlungen aus. Für Großverbraucher sollen sich die Netzentgelte künftig an einer bestellten Netzkapazität und nicht mehr an der tatsächlich bezogenen Leistung orientieren. Nach Ansicht des Gremiums könnte dies Hemmnisse für einen flexibleren Stromverbrauch abbauen.
Für Haushaltskunden empfiehlt der Arbeitskreis, die bestehende Systematik grundsätzlich beizubehalten. Gleichzeitig schlägt er vor, den verbrauchsunabhängigen Grundpreis für Betreiber von Photovoltaikanlagen anzuheben und den verbrauchsabhängigen Anteil der Netzentgelte zu senken. Damit sollen sich diese Kunden nach Auffassung des WAR angemessen an den Netzkosten beteiligen.
Zudem spricht sich der Arbeitskreis dafür aus, auch Stromerzeuger über eine kapazitätsabhängige Einspeisegebühr stärker an der Finanzierung der Netze zu beteiligen. Darüber hinaus empfiehlt das Gremium den Einsatz dynamischer Netzentgelte für Speicher und Verbraucher. Diese sollen Flexibilitätspotenziale besser nutzbar machen und damit die Netzauslastung verbessern. Nach Auslaufen bestehender Privilegien sollten sich außerdem auch Stromspeicher an den Netzkosten beteiligen.
Vertrauensschutz erhaltenDer Aachener Energienetzexperte Albert Moser von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen erklärt, der WAR habe sich bewusst auf besonders kontrovers diskutierte Fragestellungen konzentriert, bei denen eine neutrale wissenschaftliche Bewertung hilfreich sei.
Kühling verweist zudem darauf, dass die Bundesnetzagentur die Reform mit Blick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz vorsichtig ausgestalte. Nach seiner Einschätzung müsse die neue Regulierung Investitionssicherheit mit der notwendigen Anpassungsfähigkeit verbinden.
Haucap erwartet, dass die Einführung von AgNes Effizienzpotenziale bei der Netznutzung erschließen und damit die Kosten der Energiewende senken kann. Moser ergänzt, dass insbesondere dynamische Netzentgelte bei Verbrauchern und Speichern dazu beitragen könnten, den Bedarf an Redispatch-Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten zu verringern.
Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen besteht aus 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen. Das unabhängige Gremium berät die Bundesnetzagentur kontinuierlich in Fragen der Regulierung.
Die
vollständige Stellungnahme des WAR zu AgNes steht im Internet bereit.
(sh)
Freitag, 17.07.2026, 15:53 Uhr
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