Allerdings gibt es gravierende Engpässe an den Schnittstellen zwischen den nationalen Gas- und vor allem Stromnetzen. Die grenzüberschreitenden Stromleitungen sollten eigentlich so weit ausgebaut werden, dass jeder Mitgliedsstaat 15 Prozent seines Verbrauchs importieren kann. Nach den bisherigen Planungen wird diese Kapazität 2030 um 41 GW verfehlt. Die Engpässe alleine im Stromnetz verursachten Kosten von mehr als 30 Mrd. Euro pro Jahr, heißt es in Brüssel.
Dagegen will die Kommission jetzt mit einem neuen Ansatz vorgehen. Die Mitgliedsstaaten sollen beim Ausbau ihrer Netze nicht mehr unabhängig voneinander vor sich hinwerkeln, sondern sich an einem gemeinsamen Ausbau-Szenario orientieren.
Acht Energieautobahnen geplant
Kern des zentralen EU-Szenarios sind acht „Energieautobahnen“ – 5 für Strom, 1 für Erdgas, 2 für Wasserstoff –, die vor allem den Südosten und den Südwesten der EU enger mit dem Zentrum des Binnenmarktes verbinden sollen. Deutschland wäre vor allem am Bornholm-Strom-Interkonnektor (nach Dänemark) sowie an den Wasserstoffautobahnen nach Italien und Spanien (über Frankreich) beteiligt.
Mit den Vorgaben aus Brüssel, die alle vier Jahre aktualisiert werden, sollen die Mitgliedsstaaten auf eine „europäische Perspektive für die Infrastrukturplanung“ festgelegt werden. Weil sie grundsätzlich autonom über ihre Infrastruktur entscheiden, hat sich die Kommission eine Reihe von „Instrumenten“ ausgedacht, mit denen sie der „europäischen Perspektive“ auf nationaler Ebene Nachdruck verleihen kann. Es geht vor allem ums Geld, denn gerade die grenzüberschreitenden Projekte scheitern oft daran, dass ihre Kosten und Nutzen unklar sind.
Die Kommission schlägt im Rahmen des European Grids Package einheitliche Verfahren und Methoden vor, um Kosten und Vorteile transparenter zu machen, auch über die unmittelbar beteiligten Länder hinaus. Davon verspricht man sich in Brüssel weniger Streit über die Aufteilung von Kosten und Nutzen. Grenzüberschreitende Projekte von gesamteuropäischem Interesse („PCI“) sollten darüber hinaus gebündelt werden, um Diskussionen über die Kostenteilung zwischen den Staaten zu erleichtern.
Zur Beschleunigung des Netzausbaus will die Kommission unter anderen die Vermutung einführen, dass Leitungen, Speicher und andere PCI einen Beitrag zur Dekarbonisierung und damit zum Naturschutz leisten. Damit könnte die Umweltverträglichkeit einfacher geprüft und ein Projekt schneller genehmigt werden.
Genehmigung über Ländergrenzen von einer Behörde
Die Genehmigung von Infrastrukturvorhaben soll in Zukunft nach einem einheitlichen Verfahren erfolgen und, selbst wenn mehrere Länder daran beteiligt sind, über eine einzige Behörde(„single point“) abgewickelt werden.
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren würden auch die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur erleichtern. Trotzdem will man sich in Brüssel auf eine rein private Finanzierung des Netzausbaus nicht verlassen. Zum Netzpaket gehören deswegen auch 39 Seiten neue „Leitlinien für Differenzverträge“. Sie sollen dafür sorgen, dass die Mitgliedsstaaten Differenzverträge(„CfD“) mit einem „smarten Design“ einsetzen, um den Netzausbau zu fördern.
„Smarte“ CfD sollen ein Dilemma lösen, das durch den Einsatz von Subventionen entsteht. Mit dem Ausbau der Infrastruktur soll ja die Grundlage des Binnenmarktes gestärkt werden. Durch den Einsatz von Subventionen, wird dieses Ziel aber wieder konterkariert. Mit den Leitlinien will die Kommission sicherstellen, dass mehr Leitungen gebaut werden, und zwar dort, wo Investitionen am effizientesten und die Schäden für den Wettbewerb am geringsten sind.
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| Tom Weingärtner Quelle: E&M |
Allerdings gibt es gravierende Engpässe an den Schnittstellen zwischen den nationalen Gas- und vor allem Stromnetzen. Die grenzüberschreitenden Stromleitungen sollten eigentlich so weit ausgebaut werden, dass jeder Mitgliedsstaat 15 Prozent seines Verbrauchs importieren kann. Nach den bisherigen Planungen wird diese Kapazität 2030 um 41 GW verfehlt. Die Engpässe alleine im Stromnetz verursachten Kosten von mehr als 30 Mrd. Euro pro Jahr, heißt es in Brüssel.
Dagegen will die Kommission jetzt mit einem neuen Ansatz vorgehen. Die Mitgliedsstaaten sollen beim Ausbau ihrer Netze nicht mehr unabhängig voneinander vor sich hinwerkeln, sondern sich an einem gemeinsamen Ausbau-Szenario orientieren.
Acht Energieautobahnen geplant
Kern des zentralen EU-Szenarios sind acht „Energieautobahnen“ – 5 für Strom, 1 für Erdgas, 2 für Wasserstoff –, die vor allem den Südosten und den Südwesten der EU enger mit dem Zentrum des Binnenmarktes verbinden sollen. Deutschland wäre vor allem am Bornholm-Strom-Interkonnektor (nach Dänemark) sowie an den Wasserstoffautobahnen nach Italien und Spanien (über Frankreich) beteiligt.
Mit den Vorgaben aus Brüssel, die alle vier Jahre aktualisiert werden, sollen die Mitgliedsstaaten auf eine „europäische Perspektive für die Infrastrukturplanung“ festgelegt werden. Weil sie grundsätzlich autonom über ihre Infrastruktur entscheiden, hat sich die Kommission eine Reihe von „Instrumenten“ ausgedacht, mit denen sie der „europäischen Perspektive“ auf nationaler Ebene Nachdruck verleihen kann. Es geht vor allem ums Geld, denn gerade die grenzüberschreitenden Projekte scheitern oft daran, dass ihre Kosten und Nutzen unklar sind.
Die Kommission schlägt im Rahmen des European Grids Package einheitliche Verfahren und Methoden vor, um Kosten und Vorteile transparenter zu machen, auch über die unmittelbar beteiligten Länder hinaus. Davon verspricht man sich in Brüssel weniger Streit über die Aufteilung von Kosten und Nutzen. Grenzüberschreitende Projekte von gesamteuropäischem Interesse („PCI“) sollten darüber hinaus gebündelt werden, um Diskussionen über die Kostenteilung zwischen den Staaten zu erleichtern.
Zur Beschleunigung des Netzausbaus will die Kommission unter anderen die Vermutung einführen, dass Leitungen, Speicher und andere PCI einen Beitrag zur Dekarbonisierung und damit zum Naturschutz leisten. Damit könnte die Umweltverträglichkeit einfacher geprüft und ein Projekt schneller genehmigt werden.
Genehmigung über Ländergrenzen von einer Behörde
Die Genehmigung von Infrastrukturvorhaben soll in Zukunft nach einem einheitlichen Verfahren erfolgen und, selbst wenn mehrere Länder daran beteiligt sind, über eine einzige Behörde(„single point“) abgewickelt werden.
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren würden auch die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur erleichtern. Trotzdem will man sich in Brüssel auf eine rein private Finanzierung des Netzausbaus nicht verlassen. Zum Netzpaket gehören deswegen auch 39 Seiten neue „Leitlinien für Differenzverträge“. Sie sollen dafür sorgen, dass die Mitgliedsstaaten Differenzverträge(„CfD“) mit einem „smarten Design“ einsetzen, um den Netzausbau zu fördern.
„Smarte“ CfD sollen ein Dilemma lösen, das durch den Einsatz von Subventionen entsteht. Mit dem Ausbau der Infrastruktur soll ja die Grundlage des Binnenmarktes gestärkt werden. Durch den Einsatz von Subventionen, wird dieses Ziel aber wieder konterkariert. Mit den Leitlinien will die Kommission sicherstellen, dass mehr Leitungen gebaut werden, und zwar dort, wo Investitionen am effizientesten und die Schäden für den Wettbewerb am geringsten sind.
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| Tom Weingärtner Quelle: E&M |