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Energie & Management > Gasnetz - DVGW weist DUH-Kritik an Methanberichten zurück
Gasleitungen. Quelle: Shutterstock
Gasnetz

DVGW weist DUH-Kritik an Methanberichten zurück

Die Deutsche Umwelthilfe wirft Gasnetzbetreibern vor, bei der Ermittlung ihrer Methanemissionen nicht selbst gemessen zu haben. Das ist rechtskonform, sagt der Energieverband DVGW.
Vor mehr als vier Wochen hat die streitbare Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Bericht vorgelegt, in dem sie den Gasnetzbetreibern in Deutschland vorwirft, die Vorgaben der europäischen Methanverordnung nicht ausreichend umzusetzen (wir berichteten). Nun geht der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in einer Mitteilung auf die Vorwürfe ein. Ein Kritikpunkt der DUH damals war, dass viele Betreiber keine eigenen Messungen vorgenommen, sondern auf vom DVGW ermittelte „spezifische Emissionsfaktoren“ zurückgegriffen hätten. 

Der Energieverband weist diese Vorwürfe zurück. Die Berichterstattung der Netzbetreiber sei rechtskonform erfolgt. Der Verband betont, dass die Anwendung der im DVGW-Tool „Gas-Wasser-Statistik“ (Gawas) hinterlegten spezifischen Emissionsfaktoren mit den Vorgaben der EU-Methanverordnung vereinbar sei. Der DVGW stelle mit Gawas „den Unternehmen ein Hilfswerkzeug zur Verfügung, um einheitlich und mit hoher Qualität die Meldedaten wie Kilometerlängen, Drücke und vor allem Methanleckraten berichten zu können.“

Hintergrund für die Auseinandersetzung ist die seit 2024 geltende EU-Methanverordnung MER. Sie verpflichtet Betreiber von Gasnetzen, Gasspeichern und anderen Anlagen dazu, Methanemissionen zu erfassen und gegenüber den zuständigen Behörden zu berichten. Die Anforderungen steigen dabei schrittweise an. Für das Berichtsjahr 2024 waren noch Schätzungen auf Basis generischer Emissionsfaktoren zulässig.

Für das Berichtsjahr 2025 sollen grundsätzlich Messungen an der Quelle erfolgen. Wie der DVGW mitteilte, sehe die Verordnung jedoch ausdrücklich vor, dass Betreiber auf spezifische Emissionsfaktoren zurückgreifen könnten, wenn direkte Messungen technisch nicht möglich, unverhältnismäßig oder nicht zugänglich seien.

An diesem Punkt setzt auch die Kritik des DVGW an der DUH-Auswertung an. Nach Auffassung des Verbands berücksichtigt die DUH die Ausnahmeregelung der Verordnung nicht ausreichend. Der DVGW verweist darauf, dass die von ihm bereitgestellten Emissionsfaktoren auf umfangreichen Messkampagnen beruhten.

So seien zwischen 2019 und 2024 mehr als 1.500 Messungen an Gasanlagen und Gasverteilnetzen durchgeführt worden. Die daraus abgeleiteten Emissionsfaktoren seien repräsentativ und könnten nach der EU-Methanverordnung genutzt werden.

„Deutschland in einer Vorreiterrolle“

Der Verein sieht Deutschland bei der Erfassung von Methanemissionen sogar in einer Vorreiterrolle. Die deutschen Gasverteilnetze verfügten über vergleichsweise geringe Leckageraten. „Deutschland erreicht dabei durch langjährige technische Weiterentwicklungen und den Einsatz moderner Rohrleitungsmaterialien ein sehr hohes Sicherheitsniveau mit deutlich gesunkenen Leckageraten.“ Zudem habe der DVGW frühzeitig Regelwerke, Schulungen und digitale Werkzeuge entwickelt, um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. 

Zugleich räumt der DVGW ein, dass es bei der Auslegung der neuen Vorschriften noch offene Fragen gibt. Da sich die EU-Methanverordnung erst in einer frühen Umsetzungsphase befinde, seien unterschiedliche Bewertungen einzelner Anforderungen durch Behörden möglich.

Der Verein stehe deshalb im Austausch mit den zuständigen Stellen, um Rechtssicherheit für die Betreiber zu schaffen. Die von der DUH erhobenen Vorwürfe gegen die deutschen Gasnetzbetreiber seien aus Sicht des DVGW jedoch nicht gerechtfertigt.

Mittwoch, 10.06.2026, 15:44 Uhr
Stefan Sagmeister
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Die Deutsche Umwelthilfe wirft Gasnetzbetreibern vor, bei der Ermittlung ihrer Methanemissionen nicht selbst gemessen zu haben. Das ist rechtskonform, sagt der Energieverband DVGW.
Vor mehr als vier Wochen hat die streitbare Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Bericht vorgelegt, in dem sie den Gasnetzbetreibern in Deutschland vorwirft, die Vorgaben der europäischen Methanverordnung nicht ausreichend umzusetzen (wir berichteten). Nun geht der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in einer Mitteilung auf die Vorwürfe ein. Ein Kritikpunkt der DUH damals war, dass viele Betreiber keine eigenen Messungen vorgenommen, sondern auf vom DVGW ermittelte „spezifische Emissionsfaktoren“ zurückgegriffen hätten. 

Der Energieverband weist diese Vorwürfe zurück. Die Berichterstattung der Netzbetreiber sei rechtskonform erfolgt. Der Verband betont, dass die Anwendung der im DVGW-Tool „Gas-Wasser-Statistik“ (Gawas) hinterlegten spezifischen Emissionsfaktoren mit den Vorgaben der EU-Methanverordnung vereinbar sei. Der DVGW stelle mit Gawas „den Unternehmen ein Hilfswerkzeug zur Verfügung, um einheitlich und mit hoher Qualität die Meldedaten wie Kilometerlängen, Drücke und vor allem Methanleckraten berichten zu können.“

Hintergrund für die Auseinandersetzung ist die seit 2024 geltende EU-Methanverordnung MER. Sie verpflichtet Betreiber von Gasnetzen, Gasspeichern und anderen Anlagen dazu, Methanemissionen zu erfassen und gegenüber den zuständigen Behörden zu berichten. Die Anforderungen steigen dabei schrittweise an. Für das Berichtsjahr 2024 waren noch Schätzungen auf Basis generischer Emissionsfaktoren zulässig.

Für das Berichtsjahr 2025 sollen grundsätzlich Messungen an der Quelle erfolgen. Wie der DVGW mitteilte, sehe die Verordnung jedoch ausdrücklich vor, dass Betreiber auf spezifische Emissionsfaktoren zurückgreifen könnten, wenn direkte Messungen technisch nicht möglich, unverhältnismäßig oder nicht zugänglich seien.

An diesem Punkt setzt auch die Kritik des DVGW an der DUH-Auswertung an. Nach Auffassung des Verbands berücksichtigt die DUH die Ausnahmeregelung der Verordnung nicht ausreichend. Der DVGW verweist darauf, dass die von ihm bereitgestellten Emissionsfaktoren auf umfangreichen Messkampagnen beruhten.

So seien zwischen 2019 und 2024 mehr als 1.500 Messungen an Gasanlagen und Gasverteilnetzen durchgeführt worden. Die daraus abgeleiteten Emissionsfaktoren seien repräsentativ und könnten nach der EU-Methanverordnung genutzt werden.

„Deutschland in einer Vorreiterrolle“

Der Verein sieht Deutschland bei der Erfassung von Methanemissionen sogar in einer Vorreiterrolle. Die deutschen Gasverteilnetze verfügten über vergleichsweise geringe Leckageraten. „Deutschland erreicht dabei durch langjährige technische Weiterentwicklungen und den Einsatz moderner Rohrleitungsmaterialien ein sehr hohes Sicherheitsniveau mit deutlich gesunkenen Leckageraten.“ Zudem habe der DVGW frühzeitig Regelwerke, Schulungen und digitale Werkzeuge entwickelt, um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. 

Zugleich räumt der DVGW ein, dass es bei der Auslegung der neuen Vorschriften noch offene Fragen gibt. Da sich die EU-Methanverordnung erst in einer frühen Umsetzungsphase befinde, seien unterschiedliche Bewertungen einzelner Anforderungen durch Behörden möglich.

Der Verein stehe deshalb im Austausch mit den zuständigen Stellen, um Rechtssicherheit für die Betreiber zu schaffen. Die von der DUH erhobenen Vorwürfe gegen die deutschen Gasnetzbetreiber seien aus Sicht des DVGW jedoch nicht gerechtfertigt.

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Stefan Sagmeister

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