E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt Tankrabatt und E-Scooter-Haftung
Das Gebäude des Bundesrates in Berlin. Quelle: Georg Eble
Politik

Bundesrat billigt Tankrabatt und E-Scooter-Haftung

Der Bundesrat hat am 25. September den Tankrabatt gebilligt und neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren lassen. Zudem fordert er Entlastungen beim Strompreis.
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 mehrere Gesetzesvorhaben und den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 beraten. Die Länder billigten unter anderem die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Zudem stimmten sie neuen Haftungsregeln für E-Scooter zu. In ihrer Stellungnahme zum Bundeshaushalt fordern die Länder unter anderem schnelle Maßnahmen für niedrigere Stromkosten.

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist der Weg für den Tankrabatt frei. Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto je Liter.

Ob die Steuersenkung vollständig bei den Verbrauchern ankommt, hängt von der Preisgestaltung der Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber ab. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe des Steuervorteils besteht laut Bundesregierung nicht. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Verbraucher und Wirtschaft durch die Maßnahme insgesamt um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Bund und Länder tragen die finanziellen Auswirkungen gemeinsam.

Länder fordern niedrigere Stromkosten

In ihrer Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2027 fordern die Länder zugleich weitere Entlastungen bei den Energiekosten. Sie verlangen von der Bundesregierung schnelle Maßnahmen für niedrigere Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte. Dazu zählt aus Sicht der Länder auch eine Absenkung der Stromsteuer.

Weiterhin betont der Bundesrat die Bedeutung einer schnellen Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Bund, Länder und Kommunen müssten gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel zügig investiert würden und damit das Wirtschaftswachstum gestärkt werde.

E-Scooter künftig mit Halterhaftung

Der Bundesrat hat zudem neue Haftungsregeln für E-Scooter gebilligt. Künftig gelten für elektrische Tret- und Stehroller dieselben Halterhaftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Damit haftet bei einem Unfall neben dem Fahrer auch der Halter unabhängig von einem eigenen Verschulden.

Bisher greift die Halterhaftung bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h nicht. Diese Ausnahme entfällt für E-Scooter. Damit können künftig auch Vermieter von E-Scootern für Schäden in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung begründet die Neuregelung unter anderem mit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern sei für Geschädigte häufig nicht feststellbar, wer den Roller gefahren habe oder ob diese Person ein Verschulden treffe.

Über die Halterhaftung können sich Ansprüche künftig auch gegen das vermietende Unternehmen richten. Nach Angaben der Bundesregierung hat die Zahl der versicherten E-Scooter deutlich zugenommen. Waren 2020 noch 180.000 E-Scooter versichert, lag die Zahl 2023 bereits bei 990.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Unfallbeteiligungen von Elektrokleinstfahrzeugen laut Statistischem Bundesamt von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. (sh)

Freitag, 25.09.2026, 16:24 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt Tankrabatt und E-Scooter-Haftung
Das Gebäude des Bundesrates in Berlin. Quelle: Georg Eble
Politik
Bundesrat billigt Tankrabatt und E-Scooter-Haftung
Der Bundesrat hat am 25. September den Tankrabatt gebilligt und neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren lassen. Zudem fordert er Entlastungen beim Strompreis.
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 mehrere Gesetzesvorhaben und den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 beraten. Die Länder billigten unter anderem die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Zudem stimmten sie neuen Haftungsregeln für E-Scooter zu. In ihrer Stellungnahme zum Bundeshaushalt fordern die Länder unter anderem schnelle Maßnahmen für niedrigere Stromkosten.

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist der Weg für den Tankrabatt frei. Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto je Liter.

Ob die Steuersenkung vollständig bei den Verbrauchern ankommt, hängt von der Preisgestaltung der Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber ab. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe des Steuervorteils besteht laut Bundesregierung nicht. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Verbraucher und Wirtschaft durch die Maßnahme insgesamt um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Bund und Länder tragen die finanziellen Auswirkungen gemeinsam.

Länder fordern niedrigere Stromkosten

In ihrer Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2027 fordern die Länder zugleich weitere Entlastungen bei den Energiekosten. Sie verlangen von der Bundesregierung schnelle Maßnahmen für niedrigere Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte. Dazu zählt aus Sicht der Länder auch eine Absenkung der Stromsteuer.

Weiterhin betont der Bundesrat die Bedeutung einer schnellen Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Bund, Länder und Kommunen müssten gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel zügig investiert würden und damit das Wirtschaftswachstum gestärkt werde.

E-Scooter künftig mit Halterhaftung

Der Bundesrat hat zudem neue Haftungsregeln für E-Scooter gebilligt. Künftig gelten für elektrische Tret- und Stehroller dieselben Halterhaftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Damit haftet bei einem Unfall neben dem Fahrer auch der Halter unabhängig von einem eigenen Verschulden.

Bisher greift die Halterhaftung bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h nicht. Diese Ausnahme entfällt für E-Scooter. Damit können künftig auch Vermieter von E-Scootern für Schäden in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung begründet die Neuregelung unter anderem mit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern sei für Geschädigte häufig nicht feststellbar, wer den Roller gefahren habe oder ob diese Person ein Verschulden treffe.

Über die Halterhaftung können sich Ansprüche künftig auch gegen das vermietende Unternehmen richten. Nach Angaben der Bundesregierung hat die Zahl der versicherten E-Scooter deutlich zugenommen. Waren 2020 noch 180.000 E-Scooter versichert, lag die Zahl 2023 bereits bei 990.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Unfallbeteiligungen von Elektrokleinstfahrzeugen laut Statistischem Bundesamt von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. (sh)

Freitag, 25.09.2026, 16:24 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.