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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Bundeskabinett will Datengrundlage für Ladeinfrastruktur sichern
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Bundeskabinett will Datengrundlage für Ladeinfrastruktur sichern

Das neue Gesetz über intelligente Verkehrssysteme soll den Zugang zu verlässlichen Daten über Ladesäulen und andere Verkehrsinformationen vereinheitlichen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) beschlossen. Ziel ist es, die Bereitstellung digitaler Verkehrsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP), die sogenannte Mobilithek, verbindlich zu regeln.

Die Mobilithek dient als zentrale Plattform für den Austausch von Mobilitäts- und Infrastrukturdaten zwischen Behörden, Anbietern und Betreibern. Sie soll einheitliche Verfügbarkeit von Informationen beispielsweise zu Verkehrsfluss, öffentlichen Verkehrsmitteln und Ladepunkten gewährleisten und deren Integration in digitale Dienste ermöglichen. Der Gesetzentwurf soll eine rechtliche Grundlage für die Bereitstellung und Qualitätssicherung solcher Daten in Echtzeit schaffen, heißt es von Seiten des Bundesverkehrsministeriums (BMV).

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) betont, mit dem IVSG werde die Basis für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität gelegt. „Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten“, so der Minister. Damit ließen sich Verkehrsplanung und Routenführung effizienter gestalten, Innovationen fördern und Umweltbelastungen verringern.
 
Detaillierte Informationen über öffentliche Ladepunkte integriert
 
Das IVSG verpflichtet Straßenbaubehörden und Betreiber, Informationen zu Sperrungen, Baustellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen digital zu veröffentlichen. Zudem sollen Daten des Verkehrswarndienstes – etwa zu Falschfahrern – EU-weit nutzbar sein. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Verkehrsunternehmen, Auslastungsdaten von Fahrzeugen und Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Damit sollen barrierefreie und verlässliche Reiseplanungen ermöglicht werden.

Für Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen ist jedoch vor allem die Regelung zur Ladeinfrastruktur entscheidend: Alle nutzbaren Ladesäulen müssen künftig über den Nationalen Zugangspunkt abrufbar sein. Diese Vorgabe setzt die europäische Verordnung über alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIR) um, die eine nutzerfreundliche und flächendeckend verfügbare Ladeinfrastruktur in der EU anstrebt. Ziel ist, Ladevorgänge spontan und ohne aufwendige Planung zu ermöglichen. Daher sollen Daten zu Standort, Verfügbarkeit und technischen Details von Ladesäulen jederzeit zugänglich sein.

In dem Mitte Oktober vom BMV veröffentlichten „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ (wir berichteten) war bereits mehrfach auf die Mobilithek als Nationaler Zugangspunkt verwiesen und eine „allgemeine Datenverfügbarkeit auf dem NAP“ über öffentlich zugängliche Ladepunkte vorausgesetzt worden. Unter anderem hieß es auch: „Das BMV als Betreiber der Mobilithek als NAP in Deutschland wird einen Zugang bieten, über den die gemäß AFIR bereitgestellten Daten inklusive der Ad-hoc-Preisdaten aller Ladeinfrastrukturbetreiber gebündelt abgerufen werden können.“

Das bisher separat geplante Mobilitätsdatengesetz werde in die Neufassung des IVSG integriert, heißt es von Seiten des Ministeriums. Dadurch entstehe ein zusammenhängender Rechtsrahmen, der die Bereitstellung sämtlicher verkehrsrelevanter Daten über den Nationalen Zugangspunkt bündelt.

Donnerstag, 30.10.2025, 12:47 Uhr
Fritz Wilhelm
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Das neue Gesetz über intelligente Verkehrssysteme soll den Zugang zu verlässlichen Daten über Ladesäulen und andere Verkehrsinformationen vereinheitlichen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) beschlossen. Ziel ist es, die Bereitstellung digitaler Verkehrsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP), die sogenannte Mobilithek, verbindlich zu regeln.

Die Mobilithek dient als zentrale Plattform für den Austausch von Mobilitäts- und Infrastrukturdaten zwischen Behörden, Anbietern und Betreibern. Sie soll einheitliche Verfügbarkeit von Informationen beispielsweise zu Verkehrsfluss, öffentlichen Verkehrsmitteln und Ladepunkten gewährleisten und deren Integration in digitale Dienste ermöglichen. Der Gesetzentwurf soll eine rechtliche Grundlage für die Bereitstellung und Qualitätssicherung solcher Daten in Echtzeit schaffen, heißt es von Seiten des Bundesverkehrsministeriums (BMV).

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) betont, mit dem IVSG werde die Basis für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität gelegt. „Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten“, so der Minister. Damit ließen sich Verkehrsplanung und Routenführung effizienter gestalten, Innovationen fördern und Umweltbelastungen verringern.
 
Detaillierte Informationen über öffentliche Ladepunkte integriert
 
Das IVSG verpflichtet Straßenbaubehörden und Betreiber, Informationen zu Sperrungen, Baustellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen digital zu veröffentlichen. Zudem sollen Daten des Verkehrswarndienstes – etwa zu Falschfahrern – EU-weit nutzbar sein. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Verkehrsunternehmen, Auslastungsdaten von Fahrzeugen und Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Damit sollen barrierefreie und verlässliche Reiseplanungen ermöglicht werden.

Für Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen ist jedoch vor allem die Regelung zur Ladeinfrastruktur entscheidend: Alle nutzbaren Ladesäulen müssen künftig über den Nationalen Zugangspunkt abrufbar sein. Diese Vorgabe setzt die europäische Verordnung über alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIR) um, die eine nutzerfreundliche und flächendeckend verfügbare Ladeinfrastruktur in der EU anstrebt. Ziel ist, Ladevorgänge spontan und ohne aufwendige Planung zu ermöglichen. Daher sollen Daten zu Standort, Verfügbarkeit und technischen Details von Ladesäulen jederzeit zugänglich sein.

In dem Mitte Oktober vom BMV veröffentlichten „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ (wir berichteten) war bereits mehrfach auf die Mobilithek als Nationaler Zugangspunkt verwiesen und eine „allgemeine Datenverfügbarkeit auf dem NAP“ über öffentlich zugängliche Ladepunkte vorausgesetzt worden. Unter anderem hieß es auch: „Das BMV als Betreiber der Mobilithek als NAP in Deutschland wird einen Zugang bieten, über den die gemäß AFIR bereitgestellten Daten inklusive der Ad-hoc-Preisdaten aller Ladeinfrastrukturbetreiber gebündelt abgerufen werden können.“

Das bisher separat geplante Mobilitätsdatengesetz werde in die Neufassung des IVSG integriert, heißt es von Seiten des Ministeriums. Dadurch entstehe ein zusammenhängender Rechtsrahmen, der die Bereitstellung sämtlicher verkehrsrelevanter Daten über den Nationalen Zugangspunkt bündelt.

Donnerstag, 30.10.2025, 12:47 Uhr
Fritz Wilhelm

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