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Energie & Management > Politik - Kommunale Wärmepläne gefordert
Quelle: Shutterstock
Politik

Kommunale Wärmepläne gefordert

Beim geplanten Gebäudeenergiegesetz können sich die Koalitionspartner noch immer nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Neuer Streit droht nun beim Thema kommunale Wärmeplanung.
(dpa) − Beim Thema Wärmewende macht die Bundesregierung trotz des festgefahrenen Heizungsstreits Tempo. Ein neuer Gesetzesentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Wärmepläne vorlegen, wie genau sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Verantwortlich dafür sollen die Bundesländer sein, die diese Aufgabe jedoch an die Kommunen übertragen können.

Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben, wie aus dem Entwurf (Stand: 3. Mai) hervorgeht. Zuvor hatten das Medienhaus Table Media und die Bild über den Referentenentwurf berichtet.

Welche Daten es braucht

Für die Wärmepläne müssen dem Entwurf zufolge eine Vielzahl an Daten erhoben werden. Konkret sollen etwa "gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr" möglichst erfasst werden, dazu Adresse, Nutzung und Baujahr. Auch zu Wärmenetzen will die Regierung Informationen sammeln − darunter die Auslastung oder Trassenlängen. Die Daten sollen von den Netzbetreibern sowie von Industrieunternehmen, Großkunden und Schornsteinfegern bereitgestellt werden. "Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Daten dort in den meisten Fällen bereits vorliegen", heißt es in dem Entwurf.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten den kommunalen Wärmeplan bereits angekündigt. Habeck begründete das Vorhaben damit, dass die Wärmewende nur vor Ort umgesetzt werden könne, es aber einen starken Bedarf nach Koordinierung gebe.

Vorteile für Verbraucher

Kommunale Wärmepläne können aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) insbesondere für Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Orientierung sein: "Sie können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder die Möglichkeit entstehen wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden", argumentierte der Verband.

"Deshalb begrüßen wir grundsätzlich den Vorentwurf zum Wärmeplanungsgesetz aus dem federführenden Bundesbauministerium." Auch die Fristen hält der VKU für realistisch. Das gelte hingegen nicht für die Forderung nach einem 50-prozentigen Anteil bei der Fernwärme bis 2035. Einige Bundesländer verpflichten ihre Kommunen bereits, Wärmepläne auszuarbeiten. Mit dem Entwurf will der Bund nun einheitliche Zeitpläne vorgeben.

Kritik

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte, der akute Personalmangel in den Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Bild. "Das wird ein Hemmschuh auch bei der kommunalen Wärmeplanung." Ähnlich wie der VKU befürwortet der Energiebranchenverband BDEW die Pläne grundsätzlich, sieht aber insbesondere die Fülle von Daten, die erhoben werden sollen, kritisch. "Es ist fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist."

Ungelöster Heizungsstreit

Inhaltlich eng mit dem neuen Gesetzesentwurf verzahnt ist das große andere große Konfliktthema der Ampelkoalition, der geplante Austausch von Öl- und Gasheizungen. Auch am Mittwoch kehrte keine Ruhe im Streit insbesondere zwischen Grünen und der FDP ein. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Andreas Audretsch, rief die Liberalen auf, ihre "Blockade" zu beenden. "Das Gesetz muss beraten werden", forderte er bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag. FDP-Fraktionsvizechef Lukas Köhler betonte hingegen, ein gutes Gesetz sei wichtiger als ein schnelles Gesetz. "Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass es ein Gesetz ist, das die Leute mitnimmt."

Wegen grundsätzlicher Bedenken haben die Freidemokraten verhindert, dass der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf in dieser Woche im Bundestag behandelt wird. Darin ist vorgesehen, dass vom kommenden Jahr an jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Uneinigkeit besteht darüber, ob das Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Mehrere FDP-Politiker halten das angesichts vieler Fragen für unmöglich.

Mittwoch, 24.05.2023, 17:28 Uhr
dpa
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Kommunale Wärmepläne gefordert
Beim geplanten Gebäudeenergiegesetz können sich die Koalitionspartner noch immer nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Neuer Streit droht nun beim Thema kommunale Wärmeplanung.
(dpa) − Beim Thema Wärmewende macht die Bundesregierung trotz des festgefahrenen Heizungsstreits Tempo. Ein neuer Gesetzesentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Wärmepläne vorlegen, wie genau sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Verantwortlich dafür sollen die Bundesländer sein, die diese Aufgabe jedoch an die Kommunen übertragen können.

Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben, wie aus dem Entwurf (Stand: 3. Mai) hervorgeht. Zuvor hatten das Medienhaus Table Media und die Bild über den Referentenentwurf berichtet.

Welche Daten es braucht

Für die Wärmepläne müssen dem Entwurf zufolge eine Vielzahl an Daten erhoben werden. Konkret sollen etwa "gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr" möglichst erfasst werden, dazu Adresse, Nutzung und Baujahr. Auch zu Wärmenetzen will die Regierung Informationen sammeln − darunter die Auslastung oder Trassenlängen. Die Daten sollen von den Netzbetreibern sowie von Industrieunternehmen, Großkunden und Schornsteinfegern bereitgestellt werden. "Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Daten dort in den meisten Fällen bereits vorliegen", heißt es in dem Entwurf.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten den kommunalen Wärmeplan bereits angekündigt. Habeck begründete das Vorhaben damit, dass die Wärmewende nur vor Ort umgesetzt werden könne, es aber einen starken Bedarf nach Koordinierung gebe.

Vorteile für Verbraucher

Kommunale Wärmepläne können aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) insbesondere für Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Orientierung sein: "Sie können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder die Möglichkeit entstehen wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden", argumentierte der Verband.

"Deshalb begrüßen wir grundsätzlich den Vorentwurf zum Wärmeplanungsgesetz aus dem federführenden Bundesbauministerium." Auch die Fristen hält der VKU für realistisch. Das gelte hingegen nicht für die Forderung nach einem 50-prozentigen Anteil bei der Fernwärme bis 2035. Einige Bundesländer verpflichten ihre Kommunen bereits, Wärmepläne auszuarbeiten. Mit dem Entwurf will der Bund nun einheitliche Zeitpläne vorgeben.

Kritik

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte, der akute Personalmangel in den Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Bild. "Das wird ein Hemmschuh auch bei der kommunalen Wärmeplanung." Ähnlich wie der VKU befürwortet der Energiebranchenverband BDEW die Pläne grundsätzlich, sieht aber insbesondere die Fülle von Daten, die erhoben werden sollen, kritisch. "Es ist fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist."

Ungelöster Heizungsstreit

Inhaltlich eng mit dem neuen Gesetzesentwurf verzahnt ist das große andere große Konfliktthema der Ampelkoalition, der geplante Austausch von Öl- und Gasheizungen. Auch am Mittwoch kehrte keine Ruhe im Streit insbesondere zwischen Grünen und der FDP ein. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Andreas Audretsch, rief die Liberalen auf, ihre "Blockade" zu beenden. "Das Gesetz muss beraten werden", forderte er bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag. FDP-Fraktionsvizechef Lukas Köhler betonte hingegen, ein gutes Gesetz sei wichtiger als ein schnelles Gesetz. "Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass es ein Gesetz ist, das die Leute mitnimmt."

Wegen grundsätzlicher Bedenken haben die Freidemokraten verhindert, dass der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf in dieser Woche im Bundestag behandelt wird. Darin ist vorgesehen, dass vom kommenden Jahr an jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Uneinigkeit besteht darüber, ob das Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Mehrere FDP-Politiker halten das angesichts vieler Fragen für unmöglich.

Mittwoch, 24.05.2023, 17:28 Uhr
dpa

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