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Energie & Management > Politik - Mehrere Energiegesetzänderungen im Kabinett beschlossen
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Mehrere Energiegesetzänderungen im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat Änderungen zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und zum Strompreisbremsengesetz sowie weitere energiewirtschaftliche Gesetze beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 7. Juni ein ganzes Bündel energierechtlicher Beschlüsse gefasst. Turnusgemäß wurde der 7. Bundesbericht für Energieforschung 2023 verabschiedet. Zu den beschlossenen Gesetzesänderungen zählen: Eine Formulierungshilfe für eine Reihe von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Die eilbedürftigen Regelungen hätten einen Bezug zur Energiekrise und dienten der Verfahrensvereinfachung oder -beschleunigung, so die Regierung.

Zudem gab es ergänzende Änderungen zu den Energiepreisbremsengesetzen. Hierbei handele es sich vor allem um technische und klarstellende Anpassungen, unter anderem eine Anpassung des Kontrollregimes der Preisbremsen aufgrund EU-beihilferechtlicher Besonderheiten. In der Härtefallregelung für stromkostenintensive Unternehmen (EnFG) soll § 67 so geändert werden, dass Unternehmen, die in den Jahren 2022 oder 2023 eine Umlagenbegrenzung, wie Offshore- oder KWKG-Umlage erhalten und ihre individuelle Stromkostenintensität nachgewiesen haben, in der Phase des gestaffelten Auslaufens der Förderung ihre individuelle Stromkostenintensität nicht mehr nachweisen müssen. Die Gespräche mit der Europäischen Kommission hierzu laufen.

Verbesserungen für Windstrom

Im EEG wurden aus den Ausschreibungsrunden 2021/22 für Windenergieanlagen an Land bislang zugeschlagene Projekte im Umfang von insgesamt rund 5.000 MW noch nicht realisiert. Zentraler Grund hierfür sind die außergewöhnlich stark gestiegenen Kosten. Diese Gebote können nun zurückgegeben und zu den besseren aktuellen Konditionen neu eingereicht werden.

Zur Umsetzung der sogenannten „Länderöffnungsklausel“ stellt das Bundeskabinett klar, dass die Länder die Flächenbeitragswerte für Windturbinen erhöhen können und die Stichtage nach dem WindBG vorziehen dürfen. Angeordnet wird, dass auch die Rechtsfolgen des Baugesetzbuchs an diese landesrechtlichen Vorgaben anknüpfen, soweit die Länder davon Gebrauch machen.

Regelungen für PV und Biogas

Für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen gab es die Klarstellung, dass vorübergehend Solaranlagen bis 50 kW installierter Leistung bei ausreichender Kapazität an das Netz angeschlossen werden können, wenn der Netzbetreiber auf ein Netzanschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats reagiert. Hierzu wird die bestehende Regelung in § 8 Absatz 5 Satz 3 EEG auf Netzanschlussbegehren, die vor dem 01. Juli 2024 gestellt werden, entsprechend angewandt.

Eine Verlängerung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) betrifft Biogas. So soll auch im kommenden Winter Biogas die Einspeisevergütung oder Marktprämie für die gesamte Bemessungsleistung der Anlage bekommen. Außerdem entfalle die Bonuszahlung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe („Güllebonus“) nicht, wenn der Mindestanteil von Gülle unterschritten wird. Die Regelungen dienten dazu, die Erdgasverstromung zu verringern und gelten für den Winter 2023/24. Sie bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen gehen ein in die laufenden parlamentarischen Beratungen der Anpassungsnovelle für die Energiepreisbremsen, die der Bundesrat voraussichtlich am 7. Juli 2023 abschließend behandeln wird. Damit können die Regelungen voraussichtlich noch im Juli 2023 in Kraft treten.

Erneuerbaren Branche zufrieden

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßte die Gesetzesänderungen. „Es ist gut, dass über die Formulierungshilfe noch vor der Sommerpause gesetzliche Regelungen erreichbar werden“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter. Die Änderungen seien zielgerichtete Maßnahmen, um bestehende Hindernisse im Bereich der Erneuerbaren Energien abzubauen. „Damit kann die heimische Energiewende Geschwindigkeit aufnehmen“, so Peter.

Ebenfalls zu begrüßen sei die Länderöffnungsklausel im WindBG. „So öffnen sich neue Gelegenheitsfenster für die Beschleunigung von Flächenausweisungen“, hofft der BEE. Zusätzlich sei für die Zukunft eine Aussetzung der Realisierungs- und Pönalefrist bei EEG-Ausschreibungen notwendig, bis die bestehenden Lieferkettenverzögerungen behoben sind, forderte Peter.

Mittwoch, 7.06.2023, 15:41 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Mehrere Energiegesetzänderungen im Kabinett beschlossen
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Politik
Mehrere Energiegesetzänderungen im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat Änderungen zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und zum Strompreisbremsengesetz sowie weitere energiewirtschaftliche Gesetze beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 7. Juni ein ganzes Bündel energierechtlicher Beschlüsse gefasst. Turnusgemäß wurde der 7. Bundesbericht für Energieforschung 2023 verabschiedet. Zu den beschlossenen Gesetzesänderungen zählen: Eine Formulierungshilfe für eine Reihe von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Die eilbedürftigen Regelungen hätten einen Bezug zur Energiekrise und dienten der Verfahrensvereinfachung oder -beschleunigung, so die Regierung.

Zudem gab es ergänzende Änderungen zu den Energiepreisbremsengesetzen. Hierbei handele es sich vor allem um technische und klarstellende Anpassungen, unter anderem eine Anpassung des Kontrollregimes der Preisbremsen aufgrund EU-beihilferechtlicher Besonderheiten. In der Härtefallregelung für stromkostenintensive Unternehmen (EnFG) soll § 67 so geändert werden, dass Unternehmen, die in den Jahren 2022 oder 2023 eine Umlagenbegrenzung, wie Offshore- oder KWKG-Umlage erhalten und ihre individuelle Stromkostenintensität nachgewiesen haben, in der Phase des gestaffelten Auslaufens der Förderung ihre individuelle Stromkostenintensität nicht mehr nachweisen müssen. Die Gespräche mit der Europäischen Kommission hierzu laufen.

Verbesserungen für Windstrom

Im EEG wurden aus den Ausschreibungsrunden 2021/22 für Windenergieanlagen an Land bislang zugeschlagene Projekte im Umfang von insgesamt rund 5.000 MW noch nicht realisiert. Zentraler Grund hierfür sind die außergewöhnlich stark gestiegenen Kosten. Diese Gebote können nun zurückgegeben und zu den besseren aktuellen Konditionen neu eingereicht werden.

Zur Umsetzung der sogenannten „Länderöffnungsklausel“ stellt das Bundeskabinett klar, dass die Länder die Flächenbeitragswerte für Windturbinen erhöhen können und die Stichtage nach dem WindBG vorziehen dürfen. Angeordnet wird, dass auch die Rechtsfolgen des Baugesetzbuchs an diese landesrechtlichen Vorgaben anknüpfen, soweit die Länder davon Gebrauch machen.

Regelungen für PV und Biogas

Für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen gab es die Klarstellung, dass vorübergehend Solaranlagen bis 50 kW installierter Leistung bei ausreichender Kapazität an das Netz angeschlossen werden können, wenn der Netzbetreiber auf ein Netzanschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats reagiert. Hierzu wird die bestehende Regelung in § 8 Absatz 5 Satz 3 EEG auf Netzanschlussbegehren, die vor dem 01. Juli 2024 gestellt werden, entsprechend angewandt.

Eine Verlängerung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) betrifft Biogas. So soll auch im kommenden Winter Biogas die Einspeisevergütung oder Marktprämie für die gesamte Bemessungsleistung der Anlage bekommen. Außerdem entfalle die Bonuszahlung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe („Güllebonus“) nicht, wenn der Mindestanteil von Gülle unterschritten wird. Die Regelungen dienten dazu, die Erdgasverstromung zu verringern und gelten für den Winter 2023/24. Sie bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen gehen ein in die laufenden parlamentarischen Beratungen der Anpassungsnovelle für die Energiepreisbremsen, die der Bundesrat voraussichtlich am 7. Juli 2023 abschließend behandeln wird. Damit können die Regelungen voraussichtlich noch im Juli 2023 in Kraft treten.

Erneuerbaren Branche zufrieden

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßte die Gesetzesänderungen. „Es ist gut, dass über die Formulierungshilfe noch vor der Sommerpause gesetzliche Regelungen erreichbar werden“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter. Die Änderungen seien zielgerichtete Maßnahmen, um bestehende Hindernisse im Bereich der Erneuerbaren Energien abzubauen. „Damit kann die heimische Energiewende Geschwindigkeit aufnehmen“, so Peter.

Ebenfalls zu begrüßen sei die Länderöffnungsklausel im WindBG. „So öffnen sich neue Gelegenheitsfenster für die Beschleunigung von Flächenausweisungen“, hofft der BEE. Zusätzlich sei für die Zukunft eine Aussetzung der Realisierungs- und Pönalefrist bei EEG-Ausschreibungen notwendig, bis die bestehenden Lieferkettenverzögerungen behoben sind, forderte Peter.

Mittwoch, 7.06.2023, 15:41 Uhr
Susanne Harmsen

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