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Energie & Management > Politik - Verbände fordern Klarheit beim Erdgasnetzumbau
Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Politik

Verbände fordern Klarheit beim Erdgasnetzumbau

Im Bundestag berieten Sachverständige über die EnWG-Novelle. Verbände und Unternehmen drängen dabei auf Änderungen bei Wasserstoffnetzen, Biomethan und Gasnetzstilllegungen.
Am 20. Mai hörte der Ausschuss für Energie des Deutschen Bundestags Experten zur geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das europäische Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket in deutsches Recht umsetzen. Im Mittelpunkt stehen neue Regelungen für den Umbau der Gasnetze, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und die Stilllegung nicht mehr benötigter Erdgasinfrastruktur.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte dabei einen wirtschaftlich tragfähigen Transformationsrahmen. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie beim DIHK, erklärte, Industrie und Gewerbe verbrauchten derzeit mehr als 600 TWh Erdgas pro Jahr. Die Umstellung auf alternative Energieträger bis 2045 sei deshalb eine erhebliche Herausforderung.

Positiv bewertet der DIHK die geplante vollständige Integration von Wasserstoff in das EnWG. Dadurch entstehe erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen. Gleichzeitig kritisiert der Verband fehlende Instrumente zur Absicherung von Investitionen in Wasserstoffverteilnetze und Speicher. 

Gasnetzstilllegung kontrovers diskutiert

Kontrovers diskutiert werden vor allem die vorgesehenen Fristen für die Stilllegung von Gasanschlüssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Netzbetreiber Anschlüsse mit einem Vorlauf von zehn Jahren kündigen können. Der DIHK hält diese Frist grundsätzlich für angemessen. Allerdings könnten zehn Jahre für Unternehmen zu kurz sein, wenn Stromnetzanschlüsse oder alternative Infrastrukturen in diesem Zeitraum nicht verfügbar seien.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert ebenfalls Änderungen im parlamentarischen Verfahren. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, der Entwurf enthalte bereits viele richtige Ansätze für die Transformation der Gasnetze. Allerdings müsse die Umsetzung praxistauglicher ausgestaltet werden.

Der BDEW spricht sich unter anderem gegen eine pauschale Verpflichtung zum Weiterbetrieb von Erdgasnetzabschnitten kurz vor deren Stilllegung aus. Dies könne Planungen für Wasserstoffprojekte von Industrie und Kraftwerken behindern. Zudem fordert der Verband flexiblere Fristenregelungen und eine stärkere Berücksichtigung von Strom- und Wasserstoffinfrastrukturen als alternative Versorgungsoptionen.

Biomethan braucht mehr Zeit

Auch die Rolle der Biomethanwirtschaft sorgt für Diskussionen. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisiert insbesondere die vorgesehene Kündigungsmöglichkeit für Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit zehnjähriger Frist. Nach Einschätzung des HBB könnten dadurch neue Biomethanprojekte wirtschaftlich unattraktiv werden. Der Verband fordert deshalb einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren sowie Entschädigungen für entgangene Gewinne bei Netzstilllegungen.
 

Die Enercity AG aus Hannover bewertet die geplanten Fristen dagegen als zu lang. Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben, große Teile seiner Gasnetzinfrastruktur stillzulegen. Wasserstoff und Biomethan sollten künftig vor allem in Industrieprozessen und Kraftwerken eingesetzt werden. Für private Heizungen seien grüne Gase auf absehbare Zeit zu teuer.

Enercity fordert deshalb deutlich kürzere Kündigungsfristen von drei Jahren in Gebieten mit vorhandenen Alternativen wie Fernwärme oder Wärmepumpen. Nach Angaben des Unternehmens würde eine zehnjährige Frist die Umsetzung der Wärmewende erheblich verzögern. Gleichzeitig spricht sich enercity gegen Entschädigungsansprüche für neue Gasheizungen aus.

Kommunen in Sorge um Wärmeplanung

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sieht zusätzlichen Abstimmungsbedarf zwischen kommunaler Wärmeplanung und den neuen Verteilernetzentwicklungsplänen der Gasnetzbetreiber. Städte und Gemeinden benötigten mehr Planungssicherheit für Investitionen in Wärmenetze, Wasserstoffinfrastrukturen und Quartierslösungen.

Zudem verlangen die kommunalen Spitzenverbände eine stärkere Beteiligung der Kommunen bei Entscheidungen über Netzstilllegungen. Die Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, Kommunen frühzeitig über geplante Anschlusstrennungen zu informieren. 

Der Branchenverband „Die Gas- und Wasserstofwirtschaft“, fordert vor allem bessere Finanzierungsbedingungen für den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes. Ohne zusätzliche staatliche Absicherung drohten Investitionen in regionale Netze aus wirtschaftlichen Gründen auszufallen oder verschoben zu werden.

Der Berliner Rechtsanwalt Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv. Gleichzeitig sieht er weiteren Regelungsbedarf bei Biomethananschlüssen und der Abstimmung mit anderen energiepolitischen Vorhaben wie der kommunalen Wärmeplanung.

Mittwoch, 20.05.2026, 15:04 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Verbände fordern Klarheit beim Erdgasnetzumbau
Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Politik
Verbände fordern Klarheit beim Erdgasnetzumbau
Im Bundestag berieten Sachverständige über die EnWG-Novelle. Verbände und Unternehmen drängen dabei auf Änderungen bei Wasserstoffnetzen, Biomethan und Gasnetzstilllegungen.
Am 20. Mai hörte der Ausschuss für Energie des Deutschen Bundestags Experten zur geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das europäische Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket in deutsches Recht umsetzen. Im Mittelpunkt stehen neue Regelungen für den Umbau der Gasnetze, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und die Stilllegung nicht mehr benötigter Erdgasinfrastruktur.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte dabei einen wirtschaftlich tragfähigen Transformationsrahmen. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie beim DIHK, erklärte, Industrie und Gewerbe verbrauchten derzeit mehr als 600 TWh Erdgas pro Jahr. Die Umstellung auf alternative Energieträger bis 2045 sei deshalb eine erhebliche Herausforderung.

Positiv bewertet der DIHK die geplante vollständige Integration von Wasserstoff in das EnWG. Dadurch entstehe erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen. Gleichzeitig kritisiert der Verband fehlende Instrumente zur Absicherung von Investitionen in Wasserstoffverteilnetze und Speicher. 

Gasnetzstilllegung kontrovers diskutiert

Kontrovers diskutiert werden vor allem die vorgesehenen Fristen für die Stilllegung von Gasanschlüssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Netzbetreiber Anschlüsse mit einem Vorlauf von zehn Jahren kündigen können. Der DIHK hält diese Frist grundsätzlich für angemessen. Allerdings könnten zehn Jahre für Unternehmen zu kurz sein, wenn Stromnetzanschlüsse oder alternative Infrastrukturen in diesem Zeitraum nicht verfügbar seien.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert ebenfalls Änderungen im parlamentarischen Verfahren. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, der Entwurf enthalte bereits viele richtige Ansätze für die Transformation der Gasnetze. Allerdings müsse die Umsetzung praxistauglicher ausgestaltet werden.

Der BDEW spricht sich unter anderem gegen eine pauschale Verpflichtung zum Weiterbetrieb von Erdgasnetzabschnitten kurz vor deren Stilllegung aus. Dies könne Planungen für Wasserstoffprojekte von Industrie und Kraftwerken behindern. Zudem fordert der Verband flexiblere Fristenregelungen und eine stärkere Berücksichtigung von Strom- und Wasserstoffinfrastrukturen als alternative Versorgungsoptionen.

Biomethan braucht mehr Zeit

Auch die Rolle der Biomethanwirtschaft sorgt für Diskussionen. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisiert insbesondere die vorgesehene Kündigungsmöglichkeit für Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit zehnjähriger Frist. Nach Einschätzung des HBB könnten dadurch neue Biomethanprojekte wirtschaftlich unattraktiv werden. Der Verband fordert deshalb einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren sowie Entschädigungen für entgangene Gewinne bei Netzstilllegungen.
 

Die Enercity AG aus Hannover bewertet die geplanten Fristen dagegen als zu lang. Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben, große Teile seiner Gasnetzinfrastruktur stillzulegen. Wasserstoff und Biomethan sollten künftig vor allem in Industrieprozessen und Kraftwerken eingesetzt werden. Für private Heizungen seien grüne Gase auf absehbare Zeit zu teuer.

Enercity fordert deshalb deutlich kürzere Kündigungsfristen von drei Jahren in Gebieten mit vorhandenen Alternativen wie Fernwärme oder Wärmepumpen. Nach Angaben des Unternehmens würde eine zehnjährige Frist die Umsetzung der Wärmewende erheblich verzögern. Gleichzeitig spricht sich enercity gegen Entschädigungsansprüche für neue Gasheizungen aus.

Kommunen in Sorge um Wärmeplanung

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sieht zusätzlichen Abstimmungsbedarf zwischen kommunaler Wärmeplanung und den neuen Verteilernetzentwicklungsplänen der Gasnetzbetreiber. Städte und Gemeinden benötigten mehr Planungssicherheit für Investitionen in Wärmenetze, Wasserstoffinfrastrukturen und Quartierslösungen.

Zudem verlangen die kommunalen Spitzenverbände eine stärkere Beteiligung der Kommunen bei Entscheidungen über Netzstilllegungen. Die Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, Kommunen frühzeitig über geplante Anschlusstrennungen zu informieren. 

Der Branchenverband „Die Gas- und Wasserstofwirtschaft“, fordert vor allem bessere Finanzierungsbedingungen für den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes. Ohne zusätzliche staatliche Absicherung drohten Investitionen in regionale Netze aus wirtschaftlichen Gründen auszufallen oder verschoben zu werden.

Der Berliner Rechtsanwalt Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv. Gleichzeitig sieht er weiteren Regelungsbedarf bei Biomethananschlüssen und der Abstimmung mit anderen energiepolitischen Vorhaben wie der kommunalen Wärmeplanung.

Mittwoch, 20.05.2026, 15:04 Uhr
Susanne Harmsen

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