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Energie & Management > Regulierung - Netzregulierung setzt neue Qualitätsmaßstäbe
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Regulierung

Netzregulierung setzt neue Qualitätsmaßstäbe

Die Bundesnetzagentur hat die Qualitätsregulierung für Strom- und Gasverteilnetze neu festgelegt. Die Branche fordert belastbare Daten für die Bewertung der Netzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur hat die methodische Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen beschlossen. Die Große Beschlusskammer Energie erließ die Festlegung am 13. Juli 2026. 

„Wir legen Kennzahlen zur Zuverlässigkeit und zur Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber fest. So können sich die Branche, Verbraucher und Regulierungsbehörden zukünftig ein deutlich klareres Bild des Status quo machen“, erläuterte der Präsident der Behörde Klaus Müller. Neben den bewährten Anreizen zur Reduzierung von Versorgungsunterbrechungen im Stromverteilernetz würden auch neue Anreize für die Verbesserung der Netzleistungsfähigkeit der Verteilernetzbetreiber geschaffen. 

Inhalt der Festlegung

Die Festlegung schreibt im Grundsatz die bisherige Regelung zur Netzzuverlässigkeit fort. Neu ist, dass für die Stromverteilernetzbetreiber zukünftig jährlich Kennzahlen ermittelt und veröffentlicht werden, die verdeutlichen, wie schnell und wie umfassend sie die Energiewende umsetzen und wie weit sie digitalisiert sind.

Die Kennzahlen betreffen unter anderem Netzanschlussdauern und Umsetzungsquoten für Netzanschlüsse. Zusätzlich werden Digitalisierungsindizes für jeden Netzbetreiber berechnet. Die Bundesnetzagentur erhofft sich daraus in Zukunft ein höheres Maß an Transparenz und mehr Netzbetreiber mit überdurchschnittlicher Performance. 

Hintergrund NEST-Prozess

Die Bundesnetzagentur hat den Prozess zur Neubestimmung der Regelungen für die Kosten- und Erlösbestimmung unter dem Titel NEST-Prozess („Netze – Effizient – Sicher – Transformiert“) im Februar 2024 gestartet. Netzbetreiber, Netznutzer und alle betroffenen Interessengruppen konnten Stellung nehmen und an den zahlreichen Austauschveranstaltungen teilnehmen. Letzter Schritt war die Befassung der Länder mit den Festlegungsentwürfen. 

Der Hintergrund der Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2021. Demnach müssen Regelungen, wie sie bisher in der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen vorgegeben wurden, direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde getroffen werden, durch die Große Beschlusskammer Energie.

BDEW kritisiert Datengrundlage

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich, dass die Leistungen der Netzbetreiber im Zuge der Energiewende stärker sichtbar werden. Gleichzeitig fordert der Verband eine belastbare Datengrundlage für die Bewertung einzelner Unternehmen.

Laut BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae treiben die Netzunternehmen die Digitalisierung ihrer Netze voran. So bewältigten sie eine kontinuierlich steigende Zahl von Netzanschlussanfragen für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig sorgten die Stromnetzbetreiber dafür, dass die hohe Versorgungsqualität erhalten bleibe. Deshalb sei es aus Sicht des Verbandes sinnvoll, diese Leistungen künftig stärker abzubilden.

Andreae betont jedoch, dass die Aussagekraft der neuen Qualitätskennzahlen entscheidend von der Qualität der zugrunde liegenden Daten abhänge. Besonders bei der neu eingeführten Bewertung der sogenannten Energiewendekompetenz sieht der Verband noch Unsicherheiten. Laut BDEW müssten Datenerhebung und Methodik sorgfältig ausgestaltet werden, wenn daraus Rückschlüsse auf die Leistung einzelner Netzbetreiber gezogen werden sollen.

Qualität von externen Faktoren abhängig

Nach Einschätzung des Verbandes hängen beispielsweise Umsetzungsquoten bei Netzanschlüssen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Netzbetreiber liegen. Dazu gehörten etwa Verzögerungen durch Genehmigungsverfahren oder fehlende Vorleistungen anderer Beteiligter. Deshalb stellt der BDEW infrage, ob solche Kennzahlen geeignet sind, die Netzleistungsfähigkeit einzelner Unternehmen realistisch abzubilden.

Auch bei der Bewertung der Versorgungsqualität verweist der Verband auf äußere Einflüsse. Stromausfälle infolge von Extremwetterereignissen oder anderer höherer Gewalt könnten von Netzbetreibern nicht verhindert werden. Solche Ereignisse müssten bei der Auswertung der Qualitätsindikatoren berücksichtigt werden, um Verzerrungen zu vermeiden.

Positiv bewertet der BDEW dagegen die Einführung eines bundesweiten Digitalisierungsindex. Dieser könne nach Ansicht des Verbandes den Entwicklungsstand der Branche insgesamt sichtbar machen und in den kommenden Jahren als Orientierung dienen. Gleichzeitig weist Andreae darauf hin, dass einzelne Netzbetreiber unterschiedliche Digitalisierungsstrategien verfolgen könnten. Deshalb lasse sich der Fortschritt nicht allein anhand einheitlicher Kennzahlen bewerten. (sh)

Die Festlegung Qualitätsregulierung der Bundesnetzagentur steht im Internet bereit. (sh)

Mittwoch, 15.07.2026, 16:27 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Netzregulierung setzt neue Qualitätsmaßstäbe
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Regulierung
Netzregulierung setzt neue Qualitätsmaßstäbe
Die Bundesnetzagentur hat die Qualitätsregulierung für Strom- und Gasverteilnetze neu festgelegt. Die Branche fordert belastbare Daten für die Bewertung der Netzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur hat die methodische Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen beschlossen. Die Große Beschlusskammer Energie erließ die Festlegung am 13. Juli 2026. 

„Wir legen Kennzahlen zur Zuverlässigkeit und zur Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber fest. So können sich die Branche, Verbraucher und Regulierungsbehörden zukünftig ein deutlich klareres Bild des Status quo machen“, erläuterte der Präsident der Behörde Klaus Müller. Neben den bewährten Anreizen zur Reduzierung von Versorgungsunterbrechungen im Stromverteilernetz würden auch neue Anreize für die Verbesserung der Netzleistungsfähigkeit der Verteilernetzbetreiber geschaffen. 

Inhalt der Festlegung

Die Festlegung schreibt im Grundsatz die bisherige Regelung zur Netzzuverlässigkeit fort. Neu ist, dass für die Stromverteilernetzbetreiber zukünftig jährlich Kennzahlen ermittelt und veröffentlicht werden, die verdeutlichen, wie schnell und wie umfassend sie die Energiewende umsetzen und wie weit sie digitalisiert sind.

Die Kennzahlen betreffen unter anderem Netzanschlussdauern und Umsetzungsquoten für Netzanschlüsse. Zusätzlich werden Digitalisierungsindizes für jeden Netzbetreiber berechnet. Die Bundesnetzagentur erhofft sich daraus in Zukunft ein höheres Maß an Transparenz und mehr Netzbetreiber mit überdurchschnittlicher Performance. 

Hintergrund NEST-Prozess

Die Bundesnetzagentur hat den Prozess zur Neubestimmung der Regelungen für die Kosten- und Erlösbestimmung unter dem Titel NEST-Prozess („Netze – Effizient – Sicher – Transformiert“) im Februar 2024 gestartet. Netzbetreiber, Netznutzer und alle betroffenen Interessengruppen konnten Stellung nehmen und an den zahlreichen Austauschveranstaltungen teilnehmen. Letzter Schritt war die Befassung der Länder mit den Festlegungsentwürfen. 

Der Hintergrund der Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2021. Demnach müssen Regelungen, wie sie bisher in der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen vorgegeben wurden, direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde getroffen werden, durch die Große Beschlusskammer Energie.

BDEW kritisiert Datengrundlage

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich, dass die Leistungen der Netzbetreiber im Zuge der Energiewende stärker sichtbar werden. Gleichzeitig fordert der Verband eine belastbare Datengrundlage für die Bewertung einzelner Unternehmen.

Laut BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae treiben die Netzunternehmen die Digitalisierung ihrer Netze voran. So bewältigten sie eine kontinuierlich steigende Zahl von Netzanschlussanfragen für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig sorgten die Stromnetzbetreiber dafür, dass die hohe Versorgungsqualität erhalten bleibe. Deshalb sei es aus Sicht des Verbandes sinnvoll, diese Leistungen künftig stärker abzubilden.

Andreae betont jedoch, dass die Aussagekraft der neuen Qualitätskennzahlen entscheidend von der Qualität der zugrunde liegenden Daten abhänge. Besonders bei der neu eingeführten Bewertung der sogenannten Energiewendekompetenz sieht der Verband noch Unsicherheiten. Laut BDEW müssten Datenerhebung und Methodik sorgfältig ausgestaltet werden, wenn daraus Rückschlüsse auf die Leistung einzelner Netzbetreiber gezogen werden sollen.

Qualität von externen Faktoren abhängig

Nach Einschätzung des Verbandes hängen beispielsweise Umsetzungsquoten bei Netzanschlüssen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Netzbetreiber liegen. Dazu gehörten etwa Verzögerungen durch Genehmigungsverfahren oder fehlende Vorleistungen anderer Beteiligter. Deshalb stellt der BDEW infrage, ob solche Kennzahlen geeignet sind, die Netzleistungsfähigkeit einzelner Unternehmen realistisch abzubilden.

Auch bei der Bewertung der Versorgungsqualität verweist der Verband auf äußere Einflüsse. Stromausfälle infolge von Extremwetterereignissen oder anderer höherer Gewalt könnten von Netzbetreibern nicht verhindert werden. Solche Ereignisse müssten bei der Auswertung der Qualitätsindikatoren berücksichtigt werden, um Verzerrungen zu vermeiden.

Positiv bewertet der BDEW dagegen die Einführung eines bundesweiten Digitalisierungsindex. Dieser könne nach Ansicht des Verbandes den Entwicklungsstand der Branche insgesamt sichtbar machen und in den kommenden Jahren als Orientierung dienen. Gleichzeitig weist Andreae darauf hin, dass einzelne Netzbetreiber unterschiedliche Digitalisierungsstrategien verfolgen könnten. Deshalb lasse sich der Fortschritt nicht allein anhand einheitlicher Kennzahlen bewerten. (sh)

Die Festlegung Qualitätsregulierung der Bundesnetzagentur steht im Internet bereit. (sh)

Mittwoch, 15.07.2026, 16:27 Uhr
Susanne Harmsen

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