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Energie & Management > Gasnetz - Zweigeteiltes Echo zur Gasmarktrichtlinie
Quelle: Shutterstock / Visionsi
Gasnetz

Zweigeteiltes Echo zur Gasmarktrichtlinie

Den europäischen Gasmarkt will die EU-Kommission reformieren und hat hierzu ihre Vorschläge vorgelegt. Die Reaktionen der Branche lassen nicht lange auf sich warten. 
Die Initiative Energien speichern (Ines) merkt an, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Wasserstoffnetzregulierung zum großen Teil den deutschen Regelungen entspricht, die bereits mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in diesem Jahr eingeführt worden sind. Diese gesetzliche Konsistenz begrüßt die Initiative, da dies wenig Änderungsaufwand an den nationalen Regelungen hervorrufe. "Für bedarfsgerechte und kosteneffiziente Wasserstoffnetze" ist eine klare Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen erforderlich", schreibt Ines in ihrer Stellungnahme. Diese Trennung ziehe sich wie ein roter Faden durch das Gasmarktpaket. 

Die von der EU vorgeschlagene Wasserstoff-Speicherregulierung hält Ines hingegen für inkonsistent. So wollen die EU-Kommissare Speicher und Netze im Zugang unterschiedlich reguliert sehen: Während die Wasserstoffnetze noch bis Ende 2030 von einer Zugangsregulierung von den Mitgliedstaaten ausgenommen werden dürfen, soll für Wasserstoffspeicher unmittelbar ein regulierter Zugang gelten. "Da über eine Regulierung in Abhängigkeit der Marktreife zu entscheiden ist, sollte hier auch auf EU-Ebene ein einheitliches Vorgehen zu den Netzen gewährt werden", so die Initiative.

Vorgaben zur Entflechtung in der Kritik

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem von der EU vorgestellten Maßnahmenpaket "wichtige Bausteine" zur Dekarbonisierung des Gassystems und zur zukunftsgerichteten Anpassung der Gasbinnenmarktregeln. "Der Aufbau eines Wasserstoffmarkts braucht einen klaren europäischen Rahmen, der die nötigen Investitionen sowie die Transformation des Gassystems ermöglicht", erklärt hierzu BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Richtig sei der Ansatz der Kommission, Wasserstoff grundsätzlich in die bestehenden Regelungen für den Gasbinnenmarkt zu integrieren. Dies führe zu Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Marktteilnehmer. Als positiv bewertet der Bundesverband etwa die Regelungen für den Handel mit Wasserstoff, etwa mit Blick auf einen regulierten diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte zumindest ab 2031. 

"Nicht sachgerecht sind hingegen die überzogenen Vorgaben zur Entflechtung der künftigen Wasserstoffnetze", moniert Andreae. Sie würden die Transformation des Gassystems und die Umstellung der vorhandenen werthaltigen Assets hin zu einem Wasserstoffsystem ausbremsen. Geplante Projekte würden zurückgeworfen. "Mit Blick auf Wasserstoff fehlt in den Vorschlägen auch gänzlich die Anerkennung der Rolle der Verteilernetzbetreiber. Dies ist nicht nachvollziehbar, da ein Großteil des zukünftig erzeugten erneuerbaren Wasserstoffs auf der Verteilernetzebene eingespeist wird", erklärt Andreae.

"Drohende Abbremsung des Hochlaufs"

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission. Neben der Verwendung in der Industrie sei der Einsatz klimaneutraler Gasen in Wärmenetzen, in der dezentralen Wärmeversorgung und zur Dekarbonisierung des Energiesektors sinnvoll. Dafür brauche es einen verlässlichen Regulierungsrahmen.

In den vorgeschlagenen Entflechtungsregeln, die zu einer weitgehenden Trennung des Betriebs von Gas- und Wasserstoffnetzen führen sollen, sieht Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, jedoch eine Bremse für den gewünschten Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft. Die Realisierung lokaler Konzepte zur Integration von Wasserstoff würden dadurch erschwert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, die EU-Kommission habe es bei der Gasmarktrichtlinie verpasst, ein fixes Enddatum für die Nutzung fossiler Energieträger vorzugeben. "Auf europäischer Ebene muss die Infrastrukturplanung auf den vollständigen Ausstieg aus der fossilen Gasnutzung ausgerichtet werden", fordert die stellvertretende Vorsitzende Verena Graichen. Ein zukunftsweisendes Gaspaket dürfe Erdgas nicht einfach durch fossilen Wasserstoff ersetzen und diesen als "kohlenstoffarm" neuetikettieren. "Nur erneuerbare Gase ermöglichen den Einstieg in die klimaneutrale Gasnutzung. Sie sollten deshalb nicht genauso behandelt werden wie kohlenstoffarme Gase, die konsequenterweise keine öffentliche Förderung erhalten dürfen", erklärt Verena Graichen.

Mittwoch, 15.12.2021, 16:42 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Gasnetz - Zweigeteiltes Echo zur Gasmarktrichtlinie
Quelle: Shutterstock / Visionsi
Gasnetz
Zweigeteiltes Echo zur Gasmarktrichtlinie
Den europäischen Gasmarkt will die EU-Kommission reformieren und hat hierzu ihre Vorschläge vorgelegt. Die Reaktionen der Branche lassen nicht lange auf sich warten. 
Die Initiative Energien speichern (Ines) merkt an, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Wasserstoffnetzregulierung zum großen Teil den deutschen Regelungen entspricht, die bereits mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in diesem Jahr eingeführt worden sind. Diese gesetzliche Konsistenz begrüßt die Initiative, da dies wenig Änderungsaufwand an den nationalen Regelungen hervorrufe. "Für bedarfsgerechte und kosteneffiziente Wasserstoffnetze" ist eine klare Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen erforderlich", schreibt Ines in ihrer Stellungnahme. Diese Trennung ziehe sich wie ein roter Faden durch das Gasmarktpaket. 

Die von der EU vorgeschlagene Wasserstoff-Speicherregulierung hält Ines hingegen für inkonsistent. So wollen die EU-Kommissare Speicher und Netze im Zugang unterschiedlich reguliert sehen: Während die Wasserstoffnetze noch bis Ende 2030 von einer Zugangsregulierung von den Mitgliedstaaten ausgenommen werden dürfen, soll für Wasserstoffspeicher unmittelbar ein regulierter Zugang gelten. "Da über eine Regulierung in Abhängigkeit der Marktreife zu entscheiden ist, sollte hier auch auf EU-Ebene ein einheitliches Vorgehen zu den Netzen gewährt werden", so die Initiative.

Vorgaben zur Entflechtung in der Kritik

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem von der EU vorgestellten Maßnahmenpaket "wichtige Bausteine" zur Dekarbonisierung des Gassystems und zur zukunftsgerichteten Anpassung der Gasbinnenmarktregeln. "Der Aufbau eines Wasserstoffmarkts braucht einen klaren europäischen Rahmen, der die nötigen Investitionen sowie die Transformation des Gassystems ermöglicht", erklärt hierzu BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Richtig sei der Ansatz der Kommission, Wasserstoff grundsätzlich in die bestehenden Regelungen für den Gasbinnenmarkt zu integrieren. Dies führe zu Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Marktteilnehmer. Als positiv bewertet der Bundesverband etwa die Regelungen für den Handel mit Wasserstoff, etwa mit Blick auf einen regulierten diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte zumindest ab 2031. 

"Nicht sachgerecht sind hingegen die überzogenen Vorgaben zur Entflechtung der künftigen Wasserstoffnetze", moniert Andreae. Sie würden die Transformation des Gassystems und die Umstellung der vorhandenen werthaltigen Assets hin zu einem Wasserstoffsystem ausbremsen. Geplante Projekte würden zurückgeworfen. "Mit Blick auf Wasserstoff fehlt in den Vorschlägen auch gänzlich die Anerkennung der Rolle der Verteilernetzbetreiber. Dies ist nicht nachvollziehbar, da ein Großteil des zukünftig erzeugten erneuerbaren Wasserstoffs auf der Verteilernetzebene eingespeist wird", erklärt Andreae.

"Drohende Abbremsung des Hochlaufs"

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission. Neben der Verwendung in der Industrie sei der Einsatz klimaneutraler Gasen in Wärmenetzen, in der dezentralen Wärmeversorgung und zur Dekarbonisierung des Energiesektors sinnvoll. Dafür brauche es einen verlässlichen Regulierungsrahmen.

In den vorgeschlagenen Entflechtungsregeln, die zu einer weitgehenden Trennung des Betriebs von Gas- und Wasserstoffnetzen führen sollen, sieht Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, jedoch eine Bremse für den gewünschten Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft. Die Realisierung lokaler Konzepte zur Integration von Wasserstoff würden dadurch erschwert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, die EU-Kommission habe es bei der Gasmarktrichtlinie verpasst, ein fixes Enddatum für die Nutzung fossiler Energieträger vorzugeben. "Auf europäischer Ebene muss die Infrastrukturplanung auf den vollständigen Ausstieg aus der fossilen Gasnutzung ausgerichtet werden", fordert die stellvertretende Vorsitzende Verena Graichen. Ein zukunftsweisendes Gaspaket dürfe Erdgas nicht einfach durch fossilen Wasserstoff ersetzen und diesen als "kohlenstoffarm" neuetikettieren. "Nur erneuerbare Gase ermöglichen den Einstieg in die klimaneutrale Gasnutzung. Sie sollten deshalb nicht genauso behandelt werden wie kohlenstoffarme Gase, die konsequenterweise keine öffentliche Förderung erhalten dürfen", erklärt Verena Graichen.

Mittwoch, 15.12.2021, 16:42 Uhr
Davina Spohn

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