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Energie & Management > Thüringen - Zwei Entscheidungen für Windkraft in Thüringen
Quelle: Fotolia / aldorado
Thüringen

Zwei Entscheidungen für Windkraft in Thüringen

Der Freistaat Thüringen hat den Wald teilweise für Windkraft geöffnet. Und ein Gericht hat einen windkraftfeindlichen Teilplan für unwirksam erklärt.
Die Thüringer Landesregierung hat den Wald in Schadflächen für Windkraft geöffnet. Laut MDR wollte das Erfurter rot-rot-grüne Minderheitskabinett am 22. November ausschließlich in den Schadflächen von 75.000 Hektar Größe Windkraft im Landesentwicklungsplan der Windkraft zuweisen und damit einen Vorschlag des Forstministeriums vom Vortag annehmen. Das Land zieht damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November, wonach der Freistaat Thüringen 2020 kein Recht hatte, in einem Kompromiss mit Teilen der Opposition Windenergieanlagen kategorisch aus den Wäldern auszuschließen.

Bisher hat Thüringen nur 0,4 Prozent seiner Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen. Das Wind-an-Land-Gesetz fordert vom Freistaat ein Flächenziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027 und 2,2 Prozent bis Ende 2032.

Das Urteil von Weimar

Derweil hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar in einem am 9. November beschlossenen und am 22. November verkündeten Urteil einen windkraftfeindlichen "Sachlichen Teilplan Windenergie" des Regionalplanes Mittelthüringen für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 1 N 548/19). Der Teilplan, so eine Pressemitteilung des OVG, genüge materiellrechtlichen Anforderungen nicht, weil er
  • zu Siedlungsflächen einen Mindestabstand von 1.250 Metern festsetzte,
  • in diesem Zusammenhang einen Abstand zu bestehenden Windrädern von 1.000 Metern festlegte
  • und generell Windkraft in drei Landschaftsschutzgebieten (LSG) sowie im Wald weiterer neuer LSG ausschloss. Bei den bestehenden LSG handelte sich um den Steigerwald, Schötener Grund, Heinleite und Fahner Höhe.
Zu den Wirkungen des Urteils erklärte das OVG, dass Projektierern nun nicht mehr entgegengehalten werden könne, die von ihnen vorgesehenen Standorte befänden sich außerhalb der zwölf Konzentrationszonen, die die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen 2018 in dem Teilplan festgelegt hatte. Umgekehrt könnten sich Vorhabenträger aber auch nicht auf für sie günstige Festlegungen daraus berufen.

Das Urteil wurde nur mündlich begründet; die schriftliche Fassung liegt noch nicht vor. Das Gericht ließ Revision nicht zu. Damit bleibt als einziges Rechtsmittel eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.

Das jetzige Normenkontroll-Urteil in erster Instanz hatten mehrere Standortgemeinden und Projektierer erwirkt, darunter nach eigenen Angaben die EnBW Windkraftprojekte. Sie hatte vor sechs Jahren erfolglos die Genehmigung für einen Windpark in Kannawurf bei Sömmerda beantragt. Gegen die Versagung klagte EnBW vor dem Verwaltungsgericht Weimar und parallel gegen den Teilplan vor dem OVG Weimar.

In Kannawurf will EnBW acht Windräder vom Typ Vestas V 126 mit einer Einzelleistung von 3,3 MW errichten. Sie haben eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern.

Dienstag, 22.11.2022, 16:22 Uhr
Georg Eble
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Thüringen
Zwei Entscheidungen für Windkraft in Thüringen
Der Freistaat Thüringen hat den Wald teilweise für Windkraft geöffnet. Und ein Gericht hat einen windkraftfeindlichen Teilplan für unwirksam erklärt.
Die Thüringer Landesregierung hat den Wald in Schadflächen für Windkraft geöffnet. Laut MDR wollte das Erfurter rot-rot-grüne Minderheitskabinett am 22. November ausschließlich in den Schadflächen von 75.000 Hektar Größe Windkraft im Landesentwicklungsplan der Windkraft zuweisen und damit einen Vorschlag des Forstministeriums vom Vortag annehmen. Das Land zieht damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November, wonach der Freistaat Thüringen 2020 kein Recht hatte, in einem Kompromiss mit Teilen der Opposition Windenergieanlagen kategorisch aus den Wäldern auszuschließen.

Bisher hat Thüringen nur 0,4 Prozent seiner Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen. Das Wind-an-Land-Gesetz fordert vom Freistaat ein Flächenziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027 und 2,2 Prozent bis Ende 2032.

Das Urteil von Weimar

Derweil hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar in einem am 9. November beschlossenen und am 22. November verkündeten Urteil einen windkraftfeindlichen "Sachlichen Teilplan Windenergie" des Regionalplanes Mittelthüringen für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 1 N 548/19). Der Teilplan, so eine Pressemitteilung des OVG, genüge materiellrechtlichen Anforderungen nicht, weil er
  • zu Siedlungsflächen einen Mindestabstand von 1.250 Metern festsetzte,
  • in diesem Zusammenhang einen Abstand zu bestehenden Windrädern von 1.000 Metern festlegte
  • und generell Windkraft in drei Landschaftsschutzgebieten (LSG) sowie im Wald weiterer neuer LSG ausschloss. Bei den bestehenden LSG handelte sich um den Steigerwald, Schötener Grund, Heinleite und Fahner Höhe.
Zu den Wirkungen des Urteils erklärte das OVG, dass Projektierern nun nicht mehr entgegengehalten werden könne, die von ihnen vorgesehenen Standorte befänden sich außerhalb der zwölf Konzentrationszonen, die die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen 2018 in dem Teilplan festgelegt hatte. Umgekehrt könnten sich Vorhabenträger aber auch nicht auf für sie günstige Festlegungen daraus berufen.

Das Urteil wurde nur mündlich begründet; die schriftliche Fassung liegt noch nicht vor. Das Gericht ließ Revision nicht zu. Damit bleibt als einziges Rechtsmittel eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.

Das jetzige Normenkontroll-Urteil in erster Instanz hatten mehrere Standortgemeinden und Projektierer erwirkt, darunter nach eigenen Angaben die EnBW Windkraftprojekte. Sie hatte vor sechs Jahren erfolglos die Genehmigung für einen Windpark in Kannawurf bei Sömmerda beantragt. Gegen die Versagung klagte EnBW vor dem Verwaltungsgericht Weimar und parallel gegen den Teilplan vor dem OVG Weimar.

In Kannawurf will EnBW acht Windräder vom Typ Vestas V 126 mit einer Einzelleistung von 3,3 MW errichten. Sie haben eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern.

Dienstag, 22.11.2022, 16:22 Uhr
Georg Eble

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