Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 11. Juni das Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen (ZuG) in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Die Länderkammer folgte damit ohne Debatte einer Empfehlung des federführenden Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses. Beide Ausschüsse hatten eine Liste mit 40 Einspruchsgründen gegen den ZuG erarbeitet.Der Bundesrat soll danach unter anderem verlangen, dass die Zielzuweisungen für die Jahresemissionswerte innerhalb der nicht vom Emissionshandel betroffenen Sektoren Haushalte,
Montag, 14.06.2004, 10:03 Uhr
Cerstin Gammelin
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