Bundespräsident Christian Wulff hat am 8. Dezember das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und drei weitere Gesetze des Energie- und Klimapaketes unterzeichnet.
Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das auch die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke enthält, wurde am 28. Oktober vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hatte am 26. November keine Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt.
„Der Bundespräsident ist nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gek
Mittwoch, 8.12.2010, 17:38 Uhr
Michael Pecka
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