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Energie & Management > Politik - Gönner: Laufzeitverlängerung nicht zustimmungspflichtig
Politik

Gönner: Laufzeitverlängerung nicht zustimmungspflichtig

Ein von der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundesrat der Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke nicht zustimmen muss.
Das Gutachten wurde von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart erstellt und beschäftige sich als bislang einzige Expertise mit den konkreten Gesetztestexten, berichten mehrere Medien. Demzufolge sei eine Änderung nicht zustimmungspflichtig, weil das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch nicht von der Länderkammer abgesegnet wurde. Den Planungen zufolge wil

Montag, 22.11.2010, 11:56 Uhr
Marlen Ristola
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Gönner: Laufzeitverlängerung nicht zustimmungspflichtig
Ein von der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundesrat der Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke nicht zustimmen muss.
Das Gutachten wurde von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart erstellt und beschäftige sich als bislang einzige Expertise mit den konkreten Gesetztestexten, berichten mehrere Medien. Demzufolge sei eine Änderung nicht zustimmungspflichtig, weil das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch nicht von der Länderkammer abgesegnet wurde. Den Planungen zufolge wil

Montag, 22.11.2010, 11:56 Uhr
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