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Energie & Management > Österreich - Wien Energie: Brüssel genehmigt
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Wien Energie: Brüssel genehmigt "Schutzschirm"

Der Kreditrahmenvertrag der Stadt Wien, der die Börsengeschäfte ihres Energieunternehmens absichert, steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Das stellt die Kommission fest.
Die EU-Kommission genehmigte am 4. März den 2 Milliarden Euro umfassenden Kreditrahmenvertrag der Stadt Wien, um die Börsengeschäfte der stadteigenen Wien Energie abzusichern. Dieser sogenannte „Wiener Schutzschirm“ gilt vom 1. Mai an bis einschließlich 30. April 2025.

Er ersetzt eine Kreditlinie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in gleicher Höhe. Sie war vom Finanzministerium Anfang September 2022 bewilligt worden und läuft mit 30. April 2023 aus.

Laut der EU-Kommission hatte Österreich den „Wiener Schutzschirm“ als Beihilfe auf Basis von deren „Befristetem Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels“ angemeldet. Dieser gilt seit Ende März 2022 und wurde am 9. März 2023 verändert sowie verlängert. Laut einer Aussendung der Kommission dient er dazu, „Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Wirtschaft in der derzeitigen geopolitischen Krise zu stützen“. Der „Wiener Schutzschirm“ sei „erforderlich, geeignet und angemessen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben.“

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, konstatierte, mit dem „Schutzschirm“ werde Österreich sicherstellen, „dass sein größter Energieversorger seinen Liquiditätsbedarf für die Besicherung seiner Handelstätigkeit auf den Energiemärkten decken kann, sodass er seine Geschäftstätigkeit in der derzeitigen geopolitischen Krise fortsetzen kann“.

Bundes-Kredit nicht beansprucht

Wie berichtet, ersuchte die Stadt Wien die Bundesregierung Ende August 2022 um die Kreditlinie der ÖBFA. Sie reagierte damit auf einen bislang ungekannten Preissprung im Stromgroßhandel am 26. August. Der Wien Energie zufolge bestand damals das Risiko, dass von der Stadt Wien bereitgestellte 1,4 Milliarden Euro zu wenig sein könnten, um die Börsengeschäfte des Unternehmens abzusichern. Dies hätte die Insolvenz der Wien Energie zur Folge haben können. Von ihr wären rund 2 Millionen Kunden betroffen gewesen.

Mittlerweile hat Wien Energie den Milliardenkredit der Stadt vollständig getilgt. Der Versorger hatte auch die Kreditlinie der ÖBFA nicht in Anspruch genommen. Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung im Großhandel mit Strom und Erdgas hält sie jedoch den „Wiener Schutzschirm“ als Kreditlinie für weiter erforderlich.

Mittwoch, 5.04.2023, 12:04 Uhr
Klaus Fischer
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Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
Wien Energie: Brüssel genehmigt "Schutzschirm"
Der Kreditrahmenvertrag der Stadt Wien, der die Börsengeschäfte ihres Energieunternehmens absichert, steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Das stellt die Kommission fest.
Die EU-Kommission genehmigte am 4. März den 2 Milliarden Euro umfassenden Kreditrahmenvertrag der Stadt Wien, um die Börsengeschäfte der stadteigenen Wien Energie abzusichern. Dieser sogenannte „Wiener Schutzschirm“ gilt vom 1. Mai an bis einschließlich 30. April 2025.

Er ersetzt eine Kreditlinie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in gleicher Höhe. Sie war vom Finanzministerium Anfang September 2022 bewilligt worden und läuft mit 30. April 2023 aus.

Laut der EU-Kommission hatte Österreich den „Wiener Schutzschirm“ als Beihilfe auf Basis von deren „Befristetem Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels“ angemeldet. Dieser gilt seit Ende März 2022 und wurde am 9. März 2023 verändert sowie verlängert. Laut einer Aussendung der Kommission dient er dazu, „Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Wirtschaft in der derzeitigen geopolitischen Krise zu stützen“. Der „Wiener Schutzschirm“ sei „erforderlich, geeignet und angemessen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben.“

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, konstatierte, mit dem „Schutzschirm“ werde Österreich sicherstellen, „dass sein größter Energieversorger seinen Liquiditätsbedarf für die Besicherung seiner Handelstätigkeit auf den Energiemärkten decken kann, sodass er seine Geschäftstätigkeit in der derzeitigen geopolitischen Krise fortsetzen kann“.

Bundes-Kredit nicht beansprucht

Wie berichtet, ersuchte die Stadt Wien die Bundesregierung Ende August 2022 um die Kreditlinie der ÖBFA. Sie reagierte damit auf einen bislang ungekannten Preissprung im Stromgroßhandel am 26. August. Der Wien Energie zufolge bestand damals das Risiko, dass von der Stadt Wien bereitgestellte 1,4 Milliarden Euro zu wenig sein könnten, um die Börsengeschäfte des Unternehmens abzusichern. Dies hätte die Insolvenz der Wien Energie zur Folge haben können. Von ihr wären rund 2 Millionen Kunden betroffen gewesen.

Mittlerweile hat Wien Energie den Milliardenkredit der Stadt vollständig getilgt. Der Versorger hatte auch die Kreditlinie der ÖBFA nicht in Anspruch genommen. Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung im Großhandel mit Strom und Erdgas hält sie jedoch den „Wiener Schutzschirm“ als Kreditlinie für weiter erforderlich.

Mittwoch, 5.04.2023, 12:04 Uhr
Klaus Fischer

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