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Energie & Management > Finanzierung - Wien Energie bekommt
Quelle: Fotolia / nmann77
Finanzierung

Wien Energie bekommt "Schutzschirm" für Börsenhandel

Mit einem Kreditrahmenvertrag über 2 Milliarden Euro löst die Stadt Wien die bis 30. April laufende Kreditlinie des Bundes ab. Der Beschluss im Gemeinderat ist für 23. März geplant.
 
Die Stadt Wien gewährt ihren Stadtwerken ab 1. Mai einen Kreditrahmenvertrag über 2 Milliarden Euro zur Absicherung des Börsenhandels der Wien Energie. Dieser sogenannte „Wiener Schutzschirm“ löst die Kreditlinie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in gleicher Höhe ab, die das Finanzministerium Anfang September 2022 bewilligt hatte und die mit 30. April 2023 ausläuft. Die Wiener Regierungsparteien, nämlich die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die liberalen Neos, planen, den Rahmenvertrag am 6. März im Finanzausschuss und am 23. März im Plenum des Wiener Gemeinderats zu beschließen. Sie verfügen über die dazu notwendige einfache Mehrheit.

Laut einer Aussendung der Stadt Wien vom 27. Februar verhandeln die Wiener Stadtwerke mit einem Bankenkonsortium ferner „über weitere Kreditlinien in Milliardenhöhe.“ Diese müssen genutzt werden, bevor die Wien Energie den „Schutzschirm“ der Stadt in Anspruch nehmen kann. Der „Schutzschirm“ steht für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung. Die Verlängerung seiner Verfügbarkeit um ein weiteres Jahr ist möglich. Während der gesamten Laufzeit des Kreditrahmenvertrags darf die Wien Energie keine Gewinne an die Wiener Stadtwerke ausschütten. Das zuständige Mitglied der Wiener Stadt- und Landesregierung, Stadtrat Peter Hanke (SPÖ), konstatierte, mit dem „Wiener Schutzschirm“ seien die Stadtwerke und die Wien Energie „für mögliche extreme Ausreißer auf den Energiemärkten bestens gerüstet.“ Staaten wie Deutschland und die Schweiz hätten längst ähnliche Hilfsmittel für die Unternehmen ihrer Energiewirtschaft etabliert. Nur Österreichs Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen sei „nach wie vor säumig.“

Kritik der Opposition

Bekanntlich hatte die Stadt Wien Ende August vergangenen Jahres die Bundesregierung um Gewährung der Kreditlinie der ÖBFA ersucht. Nach einem dramatischen Preissprung im Stromgroßhandel am 26. August 2022 bestand nach Lesart der Wien Energie die Gefahr, die von der Stadt Wien bereitgestellten Mittel würden zur Bedienung der „Margin Calls“ für die Börsengeschäfte nicht mehr ausreichen. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte dem Unternehmen für diesen Zweck mittels Notverordnung zwei Kredite über insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro gewährt.

Die diesbezüglichen Vorgänge sind Gegenstand einer Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats. Im Zentrum steht die Frage, seit wann Ludwig vom Finanzbedarf der Wien Energie wusste und ob es notwendig war, per Notverordnung zu agieren. Vertreter der Wiener Opposition, bestehend aus der ÖVP, der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und den Grünen, nahmen den geplanten Kreditrahmenvertrag denn auch zum Anlass, ihre Kritik am Vorgehen der Stadtregierung, der Wiener Stadtwerke und der Wien Energie zu wiederholen. Sie behaupten, dass Ludwig die Notverordnung nutzte, um den Gemeinderat nicht einbinden zu müssen und den Finanzbedarf der Wien Energie nicht öffentlich bekannt werden zu lassen.

Die SPÖ bestreitet dies und spricht sinngemäß von einer nie dagewesenen Entwicklung im Energiegroßhandel. Ihr zufolge musste Ludwig unverzüglich handeln. Hätte die Wien Energie die „Margin Calls“ nicht bedienen können, wäre sie möglicherweise insolvent geworden – mit unabsehbaren Konsequenzen für ihre rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden. Mittlerweile erstattete sie der Stadt Wien die 1,4 Milliarden Euro zurück und nahm die Kreditlinie der ÖBFA nicht in Anspruch.

Umstrittene Verspätung

Die Wiener Grünen bemängelten in einer Aussendung, der nunmehrige „Wiener Schutzschirm“ komme „mit einem Jahr Verspätung. Die aktuelle Untersuchungskommission wäre hinfällig, wenn dieser Schritt bereits vor einem Jahr stattgefunden hätte.“

Allerdings bemühten sich Vertreter der Energiewirtschaft bei der Bundesregierung im Frühjahr 2022 um die Etablierung eines gesamtösterreichischen „Schutzschirms“. Ihre diesbezüglichen Forderungen blieben indessen bis heute ungehört.

Dienstag, 28.02.2023, 09:29 Uhr
Klaus Fischer
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Wien Energie bekommt "Schutzschirm" für Börsenhandel
Mit einem Kreditrahmenvertrag über 2 Milliarden Euro löst die Stadt Wien die bis 30. April laufende Kreditlinie des Bundes ab. Der Beschluss im Gemeinderat ist für 23. März geplant.
 
Die Stadt Wien gewährt ihren Stadtwerken ab 1. Mai einen Kreditrahmenvertrag über 2 Milliarden Euro zur Absicherung des Börsenhandels der Wien Energie. Dieser sogenannte „Wiener Schutzschirm“ löst die Kreditlinie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in gleicher Höhe ab, die das Finanzministerium Anfang September 2022 bewilligt hatte und die mit 30. April 2023 ausläuft. Die Wiener Regierungsparteien, nämlich die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die liberalen Neos, planen, den Rahmenvertrag am 6. März im Finanzausschuss und am 23. März im Plenum des Wiener Gemeinderats zu beschließen. Sie verfügen über die dazu notwendige einfache Mehrheit.

Laut einer Aussendung der Stadt Wien vom 27. Februar verhandeln die Wiener Stadtwerke mit einem Bankenkonsortium ferner „über weitere Kreditlinien in Milliardenhöhe.“ Diese müssen genutzt werden, bevor die Wien Energie den „Schutzschirm“ der Stadt in Anspruch nehmen kann. Der „Schutzschirm“ steht für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung. Die Verlängerung seiner Verfügbarkeit um ein weiteres Jahr ist möglich. Während der gesamten Laufzeit des Kreditrahmenvertrags darf die Wien Energie keine Gewinne an die Wiener Stadtwerke ausschütten. Das zuständige Mitglied der Wiener Stadt- und Landesregierung, Stadtrat Peter Hanke (SPÖ), konstatierte, mit dem „Wiener Schutzschirm“ seien die Stadtwerke und die Wien Energie „für mögliche extreme Ausreißer auf den Energiemärkten bestens gerüstet.“ Staaten wie Deutschland und die Schweiz hätten längst ähnliche Hilfsmittel für die Unternehmen ihrer Energiewirtschaft etabliert. Nur Österreichs Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen sei „nach wie vor säumig.“

Kritik der Opposition

Bekanntlich hatte die Stadt Wien Ende August vergangenen Jahres die Bundesregierung um Gewährung der Kreditlinie der ÖBFA ersucht. Nach einem dramatischen Preissprung im Stromgroßhandel am 26. August 2022 bestand nach Lesart der Wien Energie die Gefahr, die von der Stadt Wien bereitgestellten Mittel würden zur Bedienung der „Margin Calls“ für die Börsengeschäfte nicht mehr ausreichen. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte dem Unternehmen für diesen Zweck mittels Notverordnung zwei Kredite über insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro gewährt.

Die diesbezüglichen Vorgänge sind Gegenstand einer Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats. Im Zentrum steht die Frage, seit wann Ludwig vom Finanzbedarf der Wien Energie wusste und ob es notwendig war, per Notverordnung zu agieren. Vertreter der Wiener Opposition, bestehend aus der ÖVP, der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und den Grünen, nahmen den geplanten Kreditrahmenvertrag denn auch zum Anlass, ihre Kritik am Vorgehen der Stadtregierung, der Wiener Stadtwerke und der Wien Energie zu wiederholen. Sie behaupten, dass Ludwig die Notverordnung nutzte, um den Gemeinderat nicht einbinden zu müssen und den Finanzbedarf der Wien Energie nicht öffentlich bekannt werden zu lassen.

Die SPÖ bestreitet dies und spricht sinngemäß von einer nie dagewesenen Entwicklung im Energiegroßhandel. Ihr zufolge musste Ludwig unverzüglich handeln. Hätte die Wien Energie die „Margin Calls“ nicht bedienen können, wäre sie möglicherweise insolvent geworden – mit unabsehbaren Konsequenzen für ihre rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden. Mittlerweile erstattete sie der Stadt Wien die 1,4 Milliarden Euro zurück und nahm die Kreditlinie der ÖBFA nicht in Anspruch.

Umstrittene Verspätung

Die Wiener Grünen bemängelten in einer Aussendung, der nunmehrige „Wiener Schutzschirm“ komme „mit einem Jahr Verspätung. Die aktuelle Untersuchungskommission wäre hinfällig, wenn dieser Schritt bereits vor einem Jahr stattgefunden hätte.“

Allerdings bemühten sich Vertreter der Energiewirtschaft bei der Bundesregierung im Frühjahr 2022 um die Etablierung eines gesamtösterreichischen „Schutzschirms“. Ihre diesbezüglichen Forderungen blieben indessen bis heute ungehört.

Dienstag, 28.02.2023, 09:29 Uhr
Klaus Fischer

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