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Das Oberlandesgericht Hamm hat am 14. Mai eine Klage eines Textilunternehmens aus Selb gegen die EEG-Umlage zurückgewiesen.
Mit seiner Entscheidung hat der 19. Zivilsenat des OLG Hamm die "klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung des Landesgerichts Bochum im Ergebnis bestätigt", teilte das Oberlandesgericht mit. Das Textilunternehmen hatte die gesetzlichen Vorschriften, auf denen die EEG-Umlage beruht, als verfassungswidrig angesehen und von seinem Stromversorger die Erstattung der Umlage verlangt.
Dienstag, 14.05.2013, 16:28 Uhr
Andreas Kögler
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